Bürgerantrag zur Umwandlung nicht homogener Bekenntnisgrundschulen abgelehnt

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Bonn, den 23.6.2016

Am 22.6. konnte die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ im Bürgerausschuss der Stadt Bonn das Anliegen der Petition vortragen. Ziel war es, eine Mehrheit des Ausschusses davon zu überzeugen, dass die Stadt an Bekenntnisgrundschulen, in denen weniger als die Hälfte der Kinder dem Schulbekenntnis angehört, ein Verfahren zur Schulartumwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einleiten soll. Leider hatten wir mit diesem Anliegen keinen Erfolg. Die Koalition aus CDU und Grünen sowie die Einzelpersonen von FDP und Allianz für Bonn stimmten gegen den Antrag, während SPD, Piraten und Linke ihn unterstützten.

Es war schon nach den ersten Wortmeldungen klar, dass es so kommen würde. Von der CDU kam als erste Äußerung, dass sie geschlossen gegen den Antrag stimmen werde, weil sie natürlich nicht die Bekenntnisschulen angreifen würden. Vielmehr gelte es, ausreichend Grundschulplätze zu schaffen – was ganz unabhängig von unserem Anliegen unstrittig sein dürfte. Aus den Reihen der Grünen war zu hören, dass sie zwar für eine Abschaffung der Bekenntnisschulen seien, aber gleichzeitig wollten sie nicht den Elternwillen in Frage stellen. Wenn die Eltern eine Schule umwandeln wollten, hätten sie es ja selber in der Hand, das Verfahren einzuleiten. Dieses Verfahren wolle man den Eltern nicht aufzwängen. Die Vertreterin der Allianz für Bonn bekannte, dass sie den Antrag nicht verstanden hatte.

Unser Eindruck war, dass vielen Ausschussmitgliedern nicht klar war, welche Bedeutung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat und welche Folgen es haben wird, dass nämlich das Recht auf einen kurzen Schulweg in Städten wie Bonn wieder zuallererst von der Religionszugehörigkeit abhängt.

Immerhin erhielten wir nach der Sitzung von verschiedenen Seiten Signale, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplanes, der derzeit erarbeitet wird, durchaus noch einmal geprüft werden soll, ob die Kommune von ihrem Recht Gebrauch macht, an einzelnen Schulen Umwandlungsverfahren einzuleiten.

Es bleibt dabei, dass wir dicke Bretter bohren müssen, damit Kinder auch in NRW unabhängig von Konfession und Religion gemeinsam öffentliche Grundschulen besuchen können, und damit an allen öffentlichen Schulen die Qualifikation der Lehrer höher gewichtet wird als ihre Religionszugehörigkeit.

Dokumente

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP

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Im Mai 2016 stellte die FDP im NRW-Landtag eine Kleine Anfrage an die Landesregierung mit dem Titel „Was folgert die Landesregierung aus der absehbaren juristischen Niederlage zur Aufnahme bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen?“ Das Ministerium antwortete darauf am 13. Juni.

Zum Hintergrund: Es steht außer Frage, dass das Urteil des OVG, mit dem eine Entscheidung des VG Aachen bestätigt wurde, für die Landesregierung unangenehm ist (für eine Übersicht zu den einschlägigen Gerichtsurteilen siehe hier). Die FDP spricht in ihrer Anfrage von einer „juristischen Ohrfeige“. Das Ministerium beruft sich nun in der Antwort darauf, dass es sich bei der Änderung der praktisch angewandten Aufnahmekriterien – entgegen dem Vorwurf der FDP, dass keine juristische Prüfung erfolgt sei – an der jüngsten Rechtsprechung orientiert hat. Zitiert wird aus einem Urteil des VG Münster (Beschluss vom 15. August 2013, Az. 1 L 286/13),

„… dass sich die vorrangige Auswahl der Kinder aufgrund des formellen Bekenntnisses weder aus einfachem Recht rechtfertigen lassen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8.4.2008 – 18 K 131/08 – juris, Rdn. 12 ff., noch von Verfassungs wegen geboten sein dürfte. Denn nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ergibt sich ein Aufnahmeanspruch auch für bekenntnisfremde Kinder an einer Bekenntnisschule aus Art. 4 Abs. 1 GG i. V. m. dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung, wenn die Eltern für ihr Kind die Ausrichtung der gewünschten Schule als Bekenntnisgrundschule auf die Grundsätze dieses Bekenntnisses voll und ganz bejahen.“

Demnach muss nicht nur der Wortlaut der Landesverfassung herangezogen werden, sondern auch das höherrangige Grundgesetz, innerhalb dessen Rahmen die Landesverfassung ausgelegt werden muss. Das OVG vertritt in seinem Urteil von März 2016 allerdings eine andere Auffassung als das VG Münster. Es ist ein billiger Vorwurf, wenn die FDP der Regierung angesichts der sich widersprechenden Rechtsauffassungen der Gerichte eine ungenügende juristische Prüfung vorwirft.

Man merkt der Antwort der Landesregierung eine gewisse Ratlosigkeit an, wenn sie nun schreibt:

„Die Landesregierung respektiert den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, auch wenn sie zum Stellenwert der formellen Homogenität in einer Bekenntnisschule moderner Prägung zu einer anderen Rechtsansicht gekommen ist. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird hieraus unter Beteiligung der Kirchen die geeigneten Schlussfolgerungen ziehen.“

Wir können die Ratlosigkeit nachvollziehen. Selbstverständlich ist das Urteil des OVG Münster zu respektieren. Gleichzeitig gilt, dass Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit dem Gesetzgeber bereits mehrfach nahegelegt haben, eine rechtliche Anpassung an die Realität vorzunehmen. Die Landesregierung hat hier selbst kaum Möglichkeiten, und auch im Landtag ist die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit für eine unserer Meinung nach längst überfällige Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen nicht in Sicht.

Politische Stellungnahmen zum OVG-Beschluss und den Folgen

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Im April wandten wir uns an das Schulministerium und die schulpolitischen Sprecherinnen aller Landtagsparteien mit der Bitte, gemeinsam konstruktive Lösungen zu erarbeiten, damit Kinder unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit einen kurzen Weg zur Grundschule haben. Der OVG-Beschluss von März 2016 schwächt dieses Prinzip, weil er unmissverständlich klarstellt, dass an öffentlichen Bekenntnisschulen zunächst nur Kinder, die im Schulbekenntnis getauft sind, ein Anrecht auf Aufnahme haben. Von allen Angeschriebenen erhielten wir dankenswerterweise Antworten.

Die Antwort der CDU

Die CDU machte es sich recht einfach. Im Auftrag der schulpolitischen Sprecherin Ute Vogt antwortete Prof. Dr. Hans-Ulrich Baumgarten wenig originell, dass „die Partei mit dem „C“ im Namen nicht gegen Bekenntnisschulen“ ist. Ansonsten kopierte er einen Absatz aus einem Periodikum der Katholischen Elternschaft Deutschlands vom Sommer 2013, ohne das Zitat allerdings als solches zu kennzeichnen:

„Gläubig zu sein ist ein Wesensmerkmal des Menschen. Daher unterliegen Glaubensvollzug und religiöse Erziehung nicht dem Zeitgeist. Bekenntnisschulen sind lebendiger Ausdruck der gläubigen Einstellung von Menschen in unserer Gesellschaft.“

Unsere Antwort darauf stellen wir gerne zur Verfügung. Eine Rückmeldung haben wir darauf bislang nicht erhalten.

Die Reaktion des Schulministeriums

Im Schulministerium von Sylvia Löhrmann gab man sich mehr Mühe, unsere Frage nach den Konsequenzen aus dem OVG-Beschluss zu beantworten. Nach Ansicht des Ministeriums sind die Sorgen der Initiative über eine Benachteiligung anderer Kinder unbegründet: Erstens habe der Beschluss „ausschließlich Bedeutung für die Aufnahmeverfahren“. Außerdem habe das Urteil auch bei der Schulentwicklungsplanung keinerlei Konsequenzen. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine katholische Schule auch zukünftig zweizügig geplant werden kann, selbst wenn höchstens für einen Zug katholische Kinder im Einzugsbereich wohnen. Außerdem wirke sich der Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder ja ohnehin nur dann aus, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gebe, was selten der Fall sei.

Das Ministerium kann nicht nachvollziehen, dass Familien, deren Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören, durch die Regelungen diskriminiert werden, da die Schulen durch das erleichterte Umwandlungsverfahren nunmehr „ohne übermäßige Anforderungen“ umgewandelt werden könnten. Dass seit der Gesetzesänderung lediglich sechs Verfahren zur Schulartumwandlung eingeleitet wurden, von denen lediglich zwei erfolgreich waren, wird vom Ministerium als  Beleg dafür bewertet, dass Bekenntnisgrundschulen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen sehr wohl zur gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen passen.

Inwieweit ein Verfahren gerecht ist, bei dem eine Mehrheit von 70% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 70% nicht ausreicht, um eine Schule umzuwandeln, sei dahingestellt.

Eine Änderung der Landesverfassung, so das Ministerium ferner, sei nicht notwendig. Die erfolglosen Umwandlungsversuche seien ein Beleg dafür, dass eine Mehrheit der Eltern „gerade auch für das Grundschulalter eine konfessionell ausgerichtete Bildung und Erziehung wünscht“. Auf die von uns angeführten Studien, die belegen, dass es selbst den meisten Eltern getaufter Kinder nicht primär um eine religiöse Erziehung geht, sondern um ein möglichst homogenes Lernumfeld, geht das Antwortschreiben nicht ein. Wir hatten in unserer Anfrage darauf hingewiesen,  dass Gemeinschaftsgrundschulen, die im Wettbewerb stehen mit Bekenntnisgrundschulen, in der Regel signifikant mehr Kinder aus nichtdeutschen Herkunftsfamilien beschulen müssen. Dieser Punkt wird durch das Antwortschreiben nicht entkräftet. Der Hinweis, dass durch die Aufhebung der Schulbezirke auch Kinder aus Migrantenfamilien die Möglichkeit hätten, auf Schulen außerhalb von Ballungsräumen auszuweichen, ist zwar formal richtig. Studien des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration zeigen aber, dass in den letzten Jahren eine zunehmende Segregation an Grundschulen festzustellen ist, und dass die Eltern mittlerer und gehobener Schichten weitaus eher bereit sind, für ein vermeintlich besseres -weil homogeneres – Bildungsumfeld weitere Schulwege für ihre Kinder in Kauf zu nehmen, als dies bei sozial schwachen Familien der Fall ist (s. dazu u.a. Policy Brief: „Segregation an Grundschulen: Der Einfluss der elterlichen Schulwahl“). Hinzu kommt in Nordrhein-Westfalen, dass die oft besonders begehrten Konfessionsschulen nicht getauften Kindern eben doch nur eingeschränkt offenstehen.

Die Argumentation im Schlussabsatz des Schreiben wirkt daher so, als sei sie direkt einer Broschüre der katholischen Kirche entnommen: „Die Tatsache, dass ein großer Teil der Kinder an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen nicht dem betreffenden Bekenntnis angehört, zeigt ja gerade, dass die Bekenntnisschulen einen entsprechenden Beitrag zur Integration leisten.“

In Bonn, wo 20 von 49 Grundschulen bekenntnisgebunden sind (18 katholisch, 2 evangelisch) fällt allerdings auf, dass der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund und speziell von muslimischen Kindern an Gemeinschaftsgrundschulen erheblich höher ist als an jeweils nahe gelegenen Bekenntnisschulen. Was ja auch – siehe OVG-Beschluss- dem ursprünglichen Gedanken der Bekenntnisschulen entspricht.

Die FDP

Die FDP wies uns in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage hin, die sie zu dem Thema im Landtag gestellt hat. Wir können uns allerdings nicht des Eindrucks erwehren, dass es der FDP weniger darum geht, gemeinsam mit den anderen Parteien konstruktive Lösungen zu finden. Vielmehr scheint die Partei sich über eine „juristische Ohrfeige“ für das Schulministerium zu freuen und stellt die rhetorische Frage, ob rechtlichen Änderungen überhaupt juristische Prüfungen vorangehen. Sie unterschlägt damit bewusst, dass es auch nach Ansicht von Staatsrechtlern allerhöchste Zeit ist für weitergehende Anpassungen und dass gesetzliche Änderungen zur Anpassung an die gesellschaftliche Realität dringend geboten sind. Auch wir sind allerdings gespannt, wie das Schulministerium auf die Anfrage antwortet und wie sie die Verwaltungsvorschrift zur Aufnahme an Bekenntnisschulen ändert.

[Update 16.6.2016: Hier die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage sowie unser Kommentar dazu.]

Die anderen Parteien

Von allen anderen Angeschriebenen bekamen wir ebenfalls eine Rückmeldung. Wir hörten, dass man unsere Bedenken nachvollziehen kann und sich um Lösungen bemühe. Wir wurden allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Landtagswahlen schon jetzt ihren Schatten vorauswerfen und eine zielgerichtete Zusammenarbeit in praktischen Fragen wie diesen erschweren.

Die Kirchen

Auch die Kirchen haben wir in Gestalt der Verbindungspersonen zum Landtag nach ihrer Position zum Thema befragt. Die Antwort, die von katholischer Seite stellvertretend für beide Kirchen gegeben wurde, lautete:

„Wir teilen Ihre Auffassung nicht, dass der von den Kirchen gewollte Weg der ökumenischen Öffnung der Bekenntnisschulen durch die Entscheidung vom 21. März konterkariert wird.“

Wir formulierten eine Rückantwort, in der wir um eine Begründung baten. Diese erhielten wir zwar nicht, aber immerhin ein Gesprächsangebot.

Wie weiter?

Uns ist bewusst, dass die derzeitige gesellschaftliche Stimmung und die bevorstehende Landtagswahl die Suche nach konstruktiven Lösungen im Bereich der Grundschulen nicht vereinfacht. Es steht daher zu erwarten, dass es auch in den kommenden Schuljahren wieder tragische Fälle abgelehnter Kinder geben wird. Womöglich wächst dann wieder der Druck auf die Entscheidungsträger, dauerhaft tragfähige politische Lösungen zu finden.

Bürgerausschusssitzung Bonn am 22.6.2016

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In der Sitzung des Bürgerausschusses der Stadt Bonn am 22.6.2016 wird unser Bürgerantrag zur  „Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion“ behandelt. Beginn der Sitzung ist um 18 Uhr. Unser Anliegen wird als 4. Tagesordnungspunkt behandelt (s. ). Die Sitzung ist öffentlich und findet im Ratssaal des Bonner Stadthauses statt. Wir freuen uns, wenn Unterstützer Präsenz zeigen. Ein Vertreter der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ wird das Anliegen in der Sitzung kurz mündlich erläutern und kann auch auf die Stellungnahme der Verwaltung reagieren, die derzeit noch nicht vorliegt.

Wir hoffen, dass das Anliegen im Bürgerausschuss unterstützt und an den fachlich zuständigen Schulausschuss überwiesen wird.

Eine Bitte noch: Unterstützen Sie das Anliegen, indem Sie Mitglieder des Bürgerausschusses anschreiben oder ansprechen und für unser Anliegen sensibilisieren: Liste der Mitglieder.

Der Antrag der Initiative: Buergerantrag, Mai 2016

Brisante Schulentwicklungsplanung in Eschweiler

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„Langfristig stellt sich die Frage, ob der Umfang an katholischen Grundschulen noch zeitgemäß ist“, so heißt es im Entwurf des Schulentwicklungsplans, der  im Eschweiler Schulausschuss zur Beratung ansteht. Die Verwaltung empfiehlt dort die Umwandlung von zwei Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen. Betroffen wäre von einer empfohlenen Umwandlung neben einer katholischen Grundschule die einzige evangelische Grundschule. An ihr sind weniger als die Hälfte der Kinder getauft. Die Entscheidung über die Umwandlung liegt letztlich allerdings allein bei den Eltern der jeweiligen Schule.

Quelle:
Aachener Zeitung, 1.6.2016, Schulentwicklung: Ein Zahlenwerk mit reichlich Zündstoff

„Wie soll ich denn so etwas rechtfertigen? Das ist ein Unding!“

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(ursprünglich veröffentlicht 11.6., aktualisiert am 17.6.2016)

Kaum glauben will es die Leiterin einer katholischen Grundschule in Coesfeld, dass sie eine hervorragend qualifizierte evangelische Kollegin an ihrer Schule nicht einstellen darf, solange es Bewerbungen katholischer Lehrkräfte gibt.

Erfreulich, dass die Schulleiterin es nicht bei stillem Unglauben angesichts der klaren Gesetzeslage belässt, sondern sich auf ihren Glauben beruft, wenn sie sich für eine Umwandlung der Schule einsetzt: „Bei der Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geht es vor allem darum, den christlichen Wert der Gleichbehandlung aller Schüler und Lehrer auch gesetzlich umsetzen zu dürfen“.

Auch der (katholische) Elternpflegschaftsvorsitzende setzt sich für eine Umwandlung ein. Er betont, dass sich dadurch an der Schule nichts ändern soll: Kinder bekämen weiterhin Religionsunterricht, die Erziehung habe nach christlichen Werten weiterhin Bestand, und auch der Name Kardinal-von-Galen-Schule bleibe erhalten.

Quelle:
Allgemeine Zeitung (azonline.de), 31.5.2016, Grundschule stellt die Glaubensfrage

Update 17.6.2016:
Nun melden sich in der Allgemeinen Zeitung auch Gegner einer Umwandlung zu Wort (Allgemeine Zeitung (azonline.de), 14.6.2016, Kritik an Schulumwandlung):
Eine Gruppe aus Eltern und Vertretern der Kirche in Lette beklagt sich, der Schulfriede werde duch das Umwandlungsbegehren gestört. Sie fordern eine offenere Diskussion, trauen sich aber nicht, ihren Namen zu nennen. Das ist schade, selbstverständlich sollte es eine offene Diskussion geben, in der sich niemand verstecken muss. Obwohl – dieser Seitenhieb sei gestattet – die Argumente dann schon mehr Gehalt haben sollten, insbesondere angesichts dessen, dass in Coesfeld sechs der sieben Grundschulen Bekenntnisschulen sind.

Als ein Argument dafür, dass keine „Keine Notwendigkeit“ zur Umwandlung bestehe, wird von der anonymen Gruppe angeführt:

Ein Miteinander ist an der Schule längst Alltag. Es gab schon immer auch andersgläubige Schüler. Kinder verschiedener Länder und Glaubens lernen gemeinsam.

Das ist schön und wünschenswert. Es widerspricht aber, das hat ders OVG-Beschluss klargestellt, der Landesverfassung. Katholische Schulen sind grundsätzlich Schulen für katholische Schüler und Lehrer. In Art. 12 Absatz 6 der Landesverfassung heißt es unmissverständlich:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.