Gelsenkirchen. Rat muss neu über KGS-Schließung entscheiden

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Gelsenkirchen. Die Schließung einer KGS trifft auf Eltern-Widerstand.

„Seit dem letzten Jahr und den Beschlüssen des Schulentwicklungsplanes hat sich die Grundschullandschaft in Gelsenkirchen geändert. Zahlreiche konfessionelle Schulen wurden geschlossen, zusammengelegt, laufen aus oder werden zu städtischen Gemeinschaftsgrundschulen verbunden. Dies unter viel Kritik betroffener Eltern und namentlich der katholischen Kirche. Beschlossen wurde dabei auch, dass die katholische Grundschule an der Erdbrüggenstraße ausläuft. Dort werden zurzeit nach einem zweimaligen Anmeldestopp nur noch die letzten 3. und 4. Klassen unterrichtet. Danach ist Schluss.

Gegen die Schließung hatte stellvertretend für andere Eltern das Ehepaar Iserloh geklagt. In erster Instanz unterlag man mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug der Schließung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Doch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wendete sich das Blatt. Dabei ging es weniger um die inhaltliche oder schulpolitische Frage „Bekenntnisschule ja oder nein”, sondern um Formfragen.

Der Westen, 07.09.2009, Schul-Aus: Rat muss neu entscheiden

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