Sudheim: Bekenntnisschule mit Ausnahmegenehmigung

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Aus dem Artikel geht nicht hervor, warum auf Teufel komm raus eine Bekenntnisschule neu eingerichtet werden soll, obwohl mehr als die Hälfte der Kinder diesem Bekenntnis nicht angehören. Was in Niedersachsen anders als in NRW eigentlich nicht zulässig ist.

„Sudheim. Aus der Grundschule Sudheim soll im kommenden Jahr die katholische Kardinal-Bertram-Schule werden, die bislang ihren Sitz in Northeim hat.

Das empfahl der Northeimer Schulausschuss einstimmig und beauftragte Northeims Bürgermeister, beim Kultusministerium eine Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung der Sudheimer Grundschule in eine Bekenntnisschule einzuholen.

Eine Ausnahmegenehmigung ist nötig, weil es für Bekenntnisschulen – in diesem Fall mit katholischem Bekenntnis – eine gesetzliche Vorgabe des Landes gibt. Danach dürfen nur maximal 30 Prozent der Kinder nicht katholischen Glaubens in einer Bekenntnisschule unterrichtet werden. Würden alle Sudheimer und Bühler Kinder mit unterrichtet, steigt dieser Wert aber auf fast 55 Prozent. […]“

HNA.de, 26.5.2011, Katholische Schule soll nach Sudheim

siehe auch HNA, 10.6.2011, Ortsrat für Kirchen-Schule

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