Herzlichen Dank an alle Unterstützer der Petition für Bülent

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Email vom 08.09.2013 an alle Unterstützer der Petition für Bülent

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!

Am Montag früh endet die Petition, mit der wir erreichen wollten, dass Bülent mit seinen Kindergartenfreunden die Grundschule in seiner Straße besuchen darf. Mittlerweile ist klar, dass unser Anliegen gescheitert ist. Ein Eilentscheid des OVG Nordrhein-Westfalen hatte am Mittwoch bestätigt, dass der Schulleiter Bülent nicht aufnehmen musste. Die Entscheidung in der Hauptsache steht immer noch aus.

Am Donnerstag war der erste Schultag. Bülent wurde von seiner Familie trotz alledem zur Bonifatiusschule gebracht. Sie vertrauten unter anderem aufgrund vorangegangener Gespräche mit dem Schulleiter darauf, dass Bülent mit allen anderen Kindern aus seinem Kindergarten auf der Bonifatiusschule eingeschult werden würde, wenn auch nur vorläufig als Gastschüler. Es kam anders: Der Schulleiter und ein Schulamtsdirektor verwiesen Bülent und seine Eltern nach der Einschulungsfeier des Schulhofes, gerade als Bülent mit seinen neuen Klassenkameraden in die Klasse gehen wollte. Wenn die Eltern damit gerechnet hätten, dass es so kommen würde, hätten sie es Bülent und sich erspart. Die christliche Nächstenliebe ist in Paderborn an einer katholischen Grundschule unter die Räder geraten.

Im Namen von Bülents Familie und der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ darf ich Ihnen allen für die überwältigende Unterstützung danken. Innerhalb von nur 6 Tagen sind weit über 2.000 Unterschriften zusammengekommen. Hunderte von Kommentaren haben uns und der Familie Mut gemacht. Ganz offensichtlich sind nicht nur wir der Meinung, dass das Handeln der Schulbehörden und die zugrundeliegenden Regelungen nicht mehr in unsere Zeit passen und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auch für viele unter Ihnen ist es mit christlichen Werten und dem Grundsatz der Religionsfreiheit nicht vereinbar, wenn ein Kind aufgrund seiner Religion von einer öffentlichen, vollständig staatlich finanzierten Grundschule in seinem Stadtviertel ausgegrenzt wird.

Die Petition berührt zwei große Diskussionsthemen, die seit Jahren in Deutschland eine große Rolle spielen. Das Thema Trennung von Kirche und Staat sowie das Thema Integration. Wie stark emotional besetzt diese Themen sind, zeigten uns Beiträge von Unterstützern und Gegnern der Petition auf der Debattenseite der Petition sowie Zuschriften an unsere Initiative. Aus unserer Sicht bleibt Integration ein Lippenbekenntnis, wenn Kinder bereits an staatlichen Schulen aus religiösen Gründen nicht gemeinsam lernen können.

In Fall von Bülent handelte es sich um eine muslimische Familie, die Eltern sind seit Jahren im interreligiösen Dialog in Paderborn engagiert. Wir haben seit 2009 als Initiative aber auch viele evangelische und bekenntnislose Fabians und Claras kennengelernt und unterstützt, deren Eltern dann zum Teil gegen ihre Überzeugung eine Einverständniserklärung unterschrieben, damit ihr Kind die nächstgelegene katholische oder auch evangelische staatliche Grundschule besuchen konnte. Wir lernten Lehrerinnen und Lehrer kennen, die an ihrer Schule keine feste Stelle bekommen konnten, weil sie nicht das richtige Bekenntnis hatten. Wir begleiteten eine evangelische Lehrerin, der nach jahrelanger kommissarischer Leitung einer katholischen Bekenntnisschule die Schulleitungsstelle verweigert wurde. Sie erkrankte nach ihrer Ablehnung und kann bis heute ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Wir danken Bülents Familie, dass sie diesen steinigen Weg auf sich genommen hat, um für ihr Recht auf Gleichbehandlung zu streiten. Wir werden die Familie auch weiterhin unterstützen.

In praktisch allen anderen Bundesländern spielt die Religion bei der Aufnahme von Kindern an staatlichen Grundschulen und bei der Besetzung von Lehrer- bzw. Schulleitungsstellen keine Rolle. Politikerinnen und Politiker aller Parteien in NRW haben bisher versagt, eine Gleichbehandlung sicher zu stellen. Diese Gleichbehandlung fordern wir weiterhin ein! Wir suchen das Gespräch mit allen Parteien in NRW und mit anderen politisch engagierten Gruppen und sind überzeugt, dass diese Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen überwunden werden wird. Wir sind dankbar für Ihre Unterstützung auf diesem Weg und hoffen, dass Sie uns auch weiterhin begleiten werden.

Bleiben Sie über www.kurzebeinekurzewege.de oder kontakt@kurzebeinekurzewege.de in Kontakt.

p.s.
Bülent am Nachmittag der gescheiterten Einschulung zu seiner Mutter: „Mama, wenn ich groß bin, will ich Schulleiter werden. Dann lasse ich alle Kinder in die Schule.“

p.p.s
Die Eltern von Bülent haben uns ihren Dank an alle Unterzeichner übermittelt:

„Wir danken der Elterninitiative ‚Kurze Beine – Kurze Wege#, die sich seit Jahren unermüdlich für die gleichberechtigte Bildung aller Kinder in NRW einsetzt. Sodann wollen wir allen Unterzeichnern dieser Petition unseren herzlichen Dank ausdrücken für Ihre menschliche Solidarität und Unterstützung. In einem wirklich sehr schwierigen Moment, in dem wir unsere Hoffnung fast verloren hatten, hat uns Ihre Unterstützung und Ihr Zuspruch große Kraft und wieder Mut gegeben. Es hat uns zutiefst gerührt, wie unser Anliegen Menschen verschiedenster Sozialisation, Herkunft und unterschiedlichster Religion bzw. ohne Religion zusammengebracht hat. Wir wünschen, dass diese Solidarität und dieses Verständnis auf Basis universeller menschlicher Werte sich viel häufiger in der Welt durchsetzt.“

Bülent darf nicht mit seinen Kindergartenfreunden auf die Bonifatiusschule

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Kurze Wege für Kurze Beine5.9.2013, 0:15

Es bleibt dabei. Kein Platz für Bülent auf der Grundschule in seinem Viertel

Am 5.9. war in Nordrhein-Westfalen Einschulung. Bis zuletzt hatten Bülents Eltern gehofft, dass ihr Sohn auf der Schule in seiner Straße eingeschult werden könnte, die seine Schwester bereits besucht. Zumindest vorläufig, gegebenenfalls würde er eben den Religionsunterricht besuchen. Es sollte nicht sein: Dieser erste Schultag fand für Bülent nicht statt, obwohl er bereits auf der Klassenliste stand. Daran änderten auch die 1700 Unterstützer nichts, die innerhalb von vier Tagen durch die Petition gefunden wurden. Der Schulleiter nahm sein Recht wahr, Bülent abzulehnen, und setzte es auch durch. Seine Eltern werden nunmehr eine andere Schule für ihre Kinder suchen müssen.

Überraschend ist eine Erläuterung in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Schulartänderung. Der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ war immer gesagt worden, den Kommunen seien die Hände in der Gestaltung dieses Aspekts der Schullandschaft gebunden, eine Umwandlung könne nur durch Eltern erfolgen. Das OVG erläutert nun, eine Umwandlung könne „der Rat des Schulträgers durch einen Organisationsbeschluss … von Amts wegen und freiwillig herbeiführen“. Nach Auskunft des Schulministeriums gehörten im Schuljahr 2012/2013 an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50% der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. Das sollte als Begründung genügen, ein Drittel aller Bekenntnisschulen von Amts wegen umzuwandeln, um wenigstens dort die Diskriminierung zu beenden.

Zur Petition für Bülent:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen und Presseberichte:

Was Rosa Parks mit Paderborns Bonifatiusschule verbindet

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4.9.2013, 21:30

OVG NRW: Diskriminierung von Grundschülern aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit ist erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Eilentscheid klargestellt: Es ist in Nordrhein-Westfalen mit Recht und Gesetz vereinbar, dass die Bonifatiusschule Paderborn die Aufnahme eines Schulanfängers ablehnt, weil er muslimisch ist.

Die  Bonifatiusschule ist eine öffentliche katholische Bekenntnisschule, an der aber nur 42,5% der Schülerinnen und Schüler katholisch sind. 15 von 23 Grundschulen in Paderborn sind solche Schulen. Sie befinden sich in Trägerschaft der Stadt und werden zu 100% öffentlich aus allgemeinen Steuergeldern finanziert. Es fließt kein Cent aus Kirchensteuermitteln in diese Schulen.

Auf ihrer Homepage schreibt die Schule: „Wir begreifen es als bedeutende Aufgabe, unsere Schüler/innen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft, die in vielschichtigen Traditionen verwurzelt sind, zusammenzuführen.“ Bülent (Name geändert) hat auf dieser Schule keinen Platz, weil er Muslim ist. Oder besser: Weil sein Vater nicht bereit ist, zu unterschreiben, dass Bülent den katholischen Religionsunterricht an der Schule besuchen muss. Bülents Schwester, die jetzt in die dritte Klasse kommt, muss übrigens nicht in den Religionsunterricht, ebenso wie viele andere Kinder. Bis vor kurzem hat die Schule sogar noch Abmeldeformulare dafür ausgeteilt.

Bülent soll auf die Grundschule seiner Schwester gehen dürfenUnd jetzt? Die Stadt kann der Kirche nicht wie in Königswinter kündigen. Schließlich ist sie selbst Trägerin der Schule. Das OVG kritisiert die Stadt für ihre Schullandschaft und sagt, die Schulart müsse vom Stadtrat förmlich geändert werden. Aber wie? Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, laut Schulgesetz können nur Eltern eine Schule umwandeln – wenn 2/3 aller Eltern dies wollen. In den meisten Fällen ist das eine astronomisch hohe Hürde.

Was das alles mit Rosa Parks zu tun hat? Die Afro-Amerikanerin wurde am 1. Dezember 1955 in Alabama verhaftet, weil sie sich weigerte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast freizugeben. Die Verhaftung war nach damaliger Gesetzeslage korrekt. Wir wissen heute, dass sie Recht hatte, obwohl sie damals im Unrecht war. Ihre Weigerung, aufzustehen, gilt als Anfang der Bürgerrechtsbewegung. An deren Ende stand die Gleichberechtigung schwarzer Amerikaner.

Zur Petition für Bülent:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen:

Bülent soll mit seinen Freunden auf die Grundschule in seiner Nachbarschaft gehen dürfen

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aktualisiert 4.9.2013, 18:10

Für alle derzeit im Bundestag vertretenen Parteien  ist klar:

„Alle Kinder sollen ungeachtet ihres kulturellen Hintergrundes gemeinsam unterrichtet werden.“

Im Wahl-o-mat zur Bundestagswahl beziehen die demokratischen Parteien klar Stellung: „Das Miteinander ist Voraussetzung einer offenen und toleranten Gesellschaft” (FDP) und „Gemeinsamer Unterricht ist ein wichtiges Element unserer Integrationspolitik. Kinder sollen ungeachtet ihrer Herkunft gefördert werden” (CDU). Die Grünen betonen: „Wir wollen keine Sonderung der SchülerInnen nach Sozialstatus, Herkunft der Eltern, Religion oder anderen Merkmalen.“

In NRW gilt all das nicht. Der Schulleiter der Paderborner Bonifatiusschule verweigert dem 6-jährigen Bülent (Name geändert) die Aufnahme, weil er nicht katholisch ist. Statt mit seiner Schwester 5 Minuten zur Schule zu gehen, muss er ab Donnerstag mit dem Bus quer durch die Stadt zur nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule fahren. Die Fahrt dauert 50 Minuten – pro Weg.

Bülent soll auf die Grundschule seiner Schwester gehen dürfenDas Verwaltungsgericht Minden hat am 30.8.2013 in einem Eilentscheid festgestellt, dass es davon ausgeht, dass diese Ablehnung mit Recht und Gesetz in Nordrhein-Westfalen vereinbar ist. Diese Einschätzung wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 4.9. bestätigt.

Wie das sein kann? Die Bonifatiusschule ist formal eine öffentliche Katholische Bekenntnisschule, die zwar vollständig staatlich finanziert ist, an der aber alle Lehrerinnen und Lehrer katholisch sein müssen. Eltern müssen seit kurzem an dieser Schule unterschreiben, dass sie mit Unterrichtung und Erziehung im katholischen Bekenntnis einverstanden sind und explizit auch mit der Teilnahme am katholischen Religionsunterricht – andernfalls werden die Kinder nicht aufgenommen. Und dazu ist der Vater von Bülent nicht bereit.

An der Schule sind lediglich 42% der Kinder katholisch, die Schule ist schon lange nur noch dem Namen nach katholisch. Bislang war es möglich, sich per Standardformular vom Religionsunterricht abzumelden.

Der Fall erinnert an die Kündigung einer Kindergartenleiterin durch die katholische Kirche in Königswinter. Auch das war offenbar mit dem deutschen Recht vereinbar. Aber dort entschied der Stadtrat kurzerhand, der katholischen Kirche die Trägerschaft zu entziehen.

Helfen Sie mit, dass Bülent mit seiner Schwester und seinen Kindergartenfreunden die Bonifatiusschule besuchen kann! Sagen Sie dem Schulleiter der Bonifatiusschule, der Stadt Paderborn und der Bezirksregierung mit ihrer Unterschrift Ihre Meinung: Schließlich sagt das Gericht zwar, dass die Schule Bülent die Aufnahme verweigern darf. Aber nicht, dass sie das tun muss.

Zur Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen

Hintergrundinformationen:

Endlich juristischer Rückenwind: Viele Bekenntnisgrundschulen sind eigentlich Gemeinschaftsschulen

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(zuletzt aktualisiert am 1.9.2013)

Wir kennen das von der Bundesebene: Wenn die Politik es nicht schafft, Lösungen für drängende gesellschaftliche Fragen zu finden, müssen diese Fragen vor Gericht geklärt werden. So auch im Fall der öffentlichen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen. Seit Jahren konstatieren zahlreiche Politiker/innen und sogar einzelne Kirchenvertreter, dass es durch die geltenden Regelungen rund um Bekenntnisgrundschulen in NRW zu gravierenden Ungerechtigkeiten kommt. An den gesetzlichen Regelungen hat sich seither jedoch nichts verändert. Der Gesetzgeber blieb untätig. Weiterlesen

Konsequent wäre es ja: 450 islamische Bekenntnisgrundschulen für NRW

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Über die Glaubwürdigkeit der Integrationspolitik in NRW

Die Neue Westfälische Zeitung berichtet am 26.4.2013, dass die muslimische Gemeinde in Paderborn jetzt doch nicht vorhat, eine islamische Bekenntnisgrundschule einzurichten. Konsequent wäre dieser Schritt durchaus gewesen: Schließlich sind ein Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen katholisch, etwa 38% aller Kinder im Grundschulalter sind katholisch getauft. Nach dieser Proportionalitäts-Logik, die nicht nur von Vertretern der katholischen Kirche immer wieder angeführt wird, könnten bis zu 450 Grundschulen in NRW als islamische Grundschulen eingerichtet werden, schließlich gelten ca. 15% der Schulkinder als muslimisch. Eher noch höher müsste die Anzahl der Weltanschauungsschulen sein, an denen es anders als an Konfessionsschulen und Gemeinschaftsgrundschulen keinen Religionsunterricht geben dürfte, da mittlerweile fast 16% der Kinder keiner Religion angehören. 0,1% aller Grundschulkinder sind laut Schulstatistik 2011/12 übrigens jüdisch, entsprechend gibt es immerhin 2 jüdische Bekenntnisschulen. Weiterlesen

WDR 5 Stadtgespräch zu Bekenntnis-Grundschulen in Paderborn: Einigkeit über Reformbedarf

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Soll das Schulgesetz geändert werden?

„Ja!“ Das war die einhellige Antwort aller Teilnehmer an der Podiumsdiskussion in Paderborn auf die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen für Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen geändert werden sollten, um den gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werdenSelbst der Vertreter des Erzbistums Paderborn, Monsignore Joachim Göbel, sieht Reformbedarf und sprach sich für Änderungen der derzeitigen problematischen Situation aus. Man darf hoffen, dass eine Neuauflage des Kulturkampfes ausbleibt. Die schulpolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Sigrid Beer, kündigte eine baldige Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen nach dem Vorbild der Regelungen in Niedersachsen ein.

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Ausgrenzung nicht katholischer Kinder in Paderborn?

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Die allermeisten Eltern wünschen sich, dass ihr Kind die nächstgelegene Grundschule besuchen kann. Das ist in Paderborn nicht anders. Ungewöhnlich ist in Paderborn allerdings die hohe Dichte an katholischen Grundschulen. Weit über die Hälfte, nämlich 14 der 24 Grundschulen, sind katholische Grundschulen in kommunaler Trägerschaft. Seit Mitte Dezember gibt  es eine große öffentliche Debatte über das Thema. Weiterlesen

Welcher Schulweg ist für Grundschüler angemessen?

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat Ende Juli 2011 dargelegt, dass es für Schulanfänger einen Schulweg von etwa 1 km für angemessen erachtet:

„Einer Reihe von Antragstellern war die Aufnahme in die jeweilige Wunschschule aus Kapazitätsgründen versagt worden, wobei ihnen Kinder mit teilweise deutlich weiteren Schulwegen vorgezogen worden waren. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts beanstandete diese Praxis, weil der Zuschnitt des beschlossenen gemeinsamen Einschulungsbereichs den Grundsatz altersangemessener Schulwege nicht beachte. Weiterlesen

Welche Auswirkungen haben Bekenntnisgrundschulen auf Integration?

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In Paderborn fühlen sich nicht nur muslimische Eltern diskriminiert, weil der Besuch der nahe gelegenen Grundschule teuer erkauft werden muss:

„Muslimische Eltern etwa, so der Vater eines Grundschulkindes, befänden sich in dem Zwiespalt, gegen ihre Überzeugung eine Erklärung zu unterschreiben oder alternativ mit dem Kind die nächste Gemeinschaftsschule aufsuchen zu müssen.“
 (s. nw-news.de Paderborn, 15.12.2012, Wenn ein Muslim in die katholische Schule geht. SPD Arbeitskreis Migration diskutiert Probleme)

Ein Artikel auf WDR.de vom 15.12.2012 mit dem Titel „Nachteile beim Abmelden vom Religionsunterricht?“ beleuchtet die Auswirkungen von Bekenntnisgrundschulen auf Integrationsbemühungen. Es geht hier vor allem darum, dass Familien sich gezwungen sehen, ihr Kind an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilnehmen zu lassen, obwohl sie dem Bekenntnis nicht angehören.

„Monika Franzen vom Schulamt Mönchengladbach widerspricht. Ihr sei kein Fall bekannt, dass eine Bekenntnisschule ein Geschwisterkind abgewiesen hätte, nachdem die älteren Geschwister sich nach der Aufnahmeerklärung vom Religionsunterricht abmelden ließen. Zugleich sagt die Schulamtsdirektorin: „Es ist klar, dass Kinder nicht aufgenommen werden können, wenn die Schulleitung weiß, dass Eltern ihr Kind eigentlich nicht im Sinne des Bekenntnisses unterrichten und erziehen lassen wollen.“ Dass es in Mönchengladbach keine Alternativen zu evangelischen oder katholischen Bekenntnisschulen gäbe, bestreitet Monika Franzen. Auch dort, wo sich Bekenntnisschulen konzentrierten – zum Beispiel in Mönchengladbach-Rheydt – gäbe es noch genügend Gemeinschaftsgrundschulen in zumutbarer Entfernung. Zumutbare Entfernung entspricht laut Franzen einem Radius von etwa zwei Kilometern. Diejenigen Kinder, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, könnten ein ermäßigtes Schülerticket bekommen.“

Im Paderborner Norden gibt es im Umkreis von vier Kilometern sechs Bekenntnisschulen – aber keine einzige Gemeinschaftsschule. Uns liegt ein Ablehnungsschreiben von einer dieser Schulen vor (November 2012). Das Kind soll von der katholischen Bekenntnisschule nicht aufgenommen werden, weil ein älteres Geschwisterkind im vorvergangenen Schuljahr vom Religionsunterricht abgemeldet wurde.

In den 1950er bis 1980er Jahren wurden in den USA übrigens Schüler per Schulbus in weiter entfernt gelegene Schulen transportiert, um einer Segregation (Entmischung der Bevölkerung) entgegenzuwirken. Kommunen in NRW subventionieren heute Schülertickets, damit christliche Kinder unter sich bleiben.