Von wegen homogen

Share

In einer Antwort der Landesregierung vom 22.4.2013 auf eine Kleine Anfrage der Piraten NRW erteilt das Schulministerium wieder einmal verwirrende Auskünfte.

3. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gehören weniger als 50 % der Schüler dem Schulbekenntnis an?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) gehören an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an.

In einem Schreiben von März 2010 hatte uns allerdings ein Referent aus dem Schulministerium erklärt, dass sich aus der Landesverfassung “als prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht [ergibt], dass eine Bekenntnisschule nach der Zusammensetzung des Lehrkörpers und der Schülerschaft grundsätzlich bekenntnishomogen ist.”

Wie passt das zusammen? Es passt nicht zusammen. Aber es wird passend gemacht: In der gleichen Antwort erklärt die Landesregierung, dass formal die „Homogenität“ dadurch erreicht wird, dass die Eltern bekenntnisfremder Kinder bei der Anmeldung an der Schule eine Erklärung unterschreiben müssen, wonach sie ausdrücklich wünschen, dass ihr Kind Religionsunterricht und Gottesdienst des Schulbekenntnisses besucht. So einfach kann man also Grundgesetzartikel außer Kraft setzen. In Paderborn führt das Anfang 2013 zu erheblichem Ärger.

Trotz dieser erzwungenen Homogenität wird übrigens an mehr als 27% der katholischen Grundschulen Religionsunterricht im anderen Bekenntnis erteilt:

4. An wie vielen evangelischen und katholischen Bekenntnisschulen gibt es Religionsunterricht für das jeweils andere christliche Bekenntnis?
Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) wird an neun evangelischen und an 242 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft Religionsunterricht für das jeweils andere Bekenntnis erteilt.

Das Schulgesetz schreibt allerdings vor, dass ab 12 Kindern, die an einer Bekenntnisschule einem Minderheitsbekenntnis angehören (wir gehen davon aus, dass das heute auch für islamischen Religionsunterricht gelten müsste), entsprechender Religionsunterricht erteilt werden muss. Das gilt aber meist nicht, eben wegen der oben genannten Erklärung. Rheinische Logik?

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.