Dülmen: Katholisches Kind von katholischer Schule abgelehnt

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Auch in Dülmen herrscht Unklarheit. Gilt da Schulgesetz (entscheidend ist die Nähe zum Wohnort), die Ausbildungsordnung Grundschule (hier wird das Bekenntnis nicht erwähnt) oder die Verwaltungsvorschrift, wonach das Bekenntnis bzw. die Bekenntniserklärung bei der Aufnahmeentscheidung berücksichtigt wird?

Nicht einverstanden ist ein Dülmener Vater damit, dass seine Tochter von der städtischen katholischen Augustinusgrundschule abgelehnt wurde. Die Familie wohnt im Einzugsbereich der Grundschule Dernekamp, der einzigen Gemeinschaftsschule Dülmens. Die Eltern möchten jedoch, dass ihr Kind auf einer katholischen Grundschule unterrichtet wird.

Die Stadt Dülmen verweist auf das Schulgesetz. Danach könne die Schulleitung anhand von Kriterien wie Geschwisterkinder oder Länge des Schulweges entscheiden, wer von den Angemeldeten nicht aufgenommen werde.

Im konkreten Fall empfahl die Schule, das Kind an der städtischen katholischen Anna-Katharina-Emmerick-Schule anzumelden. Dort gebe es freie Plätze. Keine gute Lösung, finden die Eltern. Der Schulweg sei länger, die Schule nur mit Pkw oder Taxi, nicht dem Schulbus erreichbar. Sie haben sich für eine andere Schule entschieden – aber in Ordnung finden sie das nicht.

BBV Dülmen, 24.3.2011, Eltern ärgern sich: Katholisches Kind von katholischer Schule abgelehnt

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