Erzbistum Paderborn zu Bekenntnisschulen

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Auszug aus der Broschüre, die sich ausführlich mit dem Thema Bekenntnisschulen beschäftigt. Danach ergibt sich die Bekennntishomogenität der Bekenntnisschulen nicht aus dem Bekenntnis der Kinder, sondern daraus, dass die Eltern die Erklärung unterschrieben haben, dass sie Unterrichtung und Erziehung wünschen:

Konfessionelle Homogenität

Im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung ist häufig die Frage gestellt worden, ob an Bekenntnisschulen eine bestimmte
Quote von Schülerinnen und Schülern verbindlich vorgegeben werden kann, die dem betreffenden Bekenntnis angehören. Dies ist nicht zulässig. Einen Anspruch auf Aufnahme in eine Bekenntnisschule haben nicht nur Kinder, die dem betreffenden Bekenntnis angehören, sondern auch Kinder, deren Eltern eine solche Unterweisung und Erziehung
ausdrücklich wünschen. Wegen des für die Bekenntnisschulen geltenden Grundsatzes der Homogenität hat dies jedoch zur Voraussetzung, dass die Ausrichtung der Schule auf die Grundsätze des anderen ekenntnisses
von den Eltern voll und ganz bejaht wird. Dies bedeutet praktisch, dass das Kind am entsprechenden Religionsunterricht teilnehmen muss. Konsequenz hieraus: Bei einer Abmeldung vom Religionsunterricht kann die Aufnahmeentscheidung von der Schule zurückgenommen oder widerrufen werden, da der Wille der Eltern, das Kind nach den Grundsätzen des anderen Bekenntnisses unterrichten und erziehen zu lassen, ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme ist.

Schulinformationen PaderbornNummer 3-4, 2007

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