Haben katholische Kinder kürzere Beine? Oder warum sonst dürfen Bekenntnisschulen einzügig sein, Gemeinschaftsgrundschulen aber nicht?

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In die Rubrik „muss man nicht verstehen, aber irgendwie wieder mal ein Beleg dafür, dass das mit den verschiedenen Schularten in NRW die Welt nicht einfacher macht“ kann man folgende Meldung aus Balve in NRW einsortieren:

Balve. Landesschulministerin Sylvia Löhrmann fordert, dass Grundschulen mindestens zwei Klassen pro Jahrgangsstufe haben müssen. Der entsprechende Erlass gefährdet damit auch die Eigenständigkeit der Grundschulen L.A. und Beckum.

„Mindestens zweizügig“ und „durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler je Klasse“ lauten die Vorgaben für die Grundschulen in NRW in dem Schriftstück. Gebe es weniger als zwei Klassen, könne der Schulträger alternativ einen Schulverbund mit mehreren Teilstandorten einrichten, empfiehlt die Schulministerin.

Der Erlass ist auf den 30. März datiert und liegt unserer Zeitung vor – im Balver Rathaus hingegen war er gestern noch nicht bekannt. Fachbereichsleiter Michael Bathe kündigte an, „nachzuhaken“. Grundsätzlich sei von dem Erlass aber die Grundschulen in Beckum und L.A. betroffen, die zurzeit nur einzügig laufen, bestätigte er. Die ebenfalls einzügige Grundschule Garbeck fällt als katholische Bekenntnisschule nicht unter den Erlass.

aus Der Westen, 30.5.2011, Zwei Klassen pro Jahrgang gefordert

s. hierzu auch Siegener Zeitung, 17.6.2011, Eingangsklasse nicht gesichert: „In Bekenntnisschulen wie Littfeld könne die Bandbreite für die Klassenbildung im Ausnahmefall bis auf einen Mindestwert von 15 unterschritten werden, „wenn der Weg zu einer anderen Schule dieser Schulart (Bekenntnisschule) nicht zumutbar“ sei. Als zumutbar gelte eine Schulwegdauer von insgesamt 60 Minuten.“

Wie viel komplizierter kann man eigentlich ein Grundschulsystem noch gestalten, mit undurchsichtigen und letztlich teuren Sonderregelungen (s. dazu auch diesen Artikel)? Natürlich begrüßen wir es, wenn auch kleine Schulen möglichst wohnortnah erhalten werden. Nicht nachvollziehen können wir aber eine Ungleichbehandlung von Schulen und damit Schülern, Eltern und Lehrern nach konfessionellen Kriterien.

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