Jahresrückblick: Bekenntnisgrundschulen in NRW 2012

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Vorweg: In der Sache hat sich 2012 nichts geändert. An einem Drittel aller Grundschulen in Nordrhein-Westfalen stellt das religiöse Bekenntnis nach wie vor das oberste Kriterium für die Aufnahme von Schüler/innen sowie die Einstellung von Lehrkräften dar. Weiterhin besuchen bekenntnisfremde Kinder Religionsunterricht und nicht selten auch Gottesdienste, ohne sich davon abmelden zu können oder statt dessen Unterricht im eigenen Bekenntnis zu bekommen.

Das Jahr 2012 beginnt mit einem spektakulären Umwandlungsversuch. Der Schulleiter der katholischen Liebfrauenschule in Emmerich hatte den Eltern seiner Schule nahegelegt, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Sein Ziel ist es, gute Lehrkräfte unabhängig von ihrer Konfession anstellen zu können und sicherzustellen, dass die Schule all ihren Schülerinnen und Schülern gerecht wird. Der Umwandlungsversuch scheitert. Eine beliebte evangelische Lehrerin kann nicht übernommen werden und verlässt die Schule zum Ende des Schuljahres.

Im Februar lehnt der Rat der Stadt Bonn es ab, sich für eine Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen einzusetzen. Begründung: Zuständig ist das Land. Das ist richtig, das Land lässt die Kommunen mit den Problemen allein.

Ebenfalls im Februar erfahren wir von einer Familie, deren Sohn von der Grundschule verwiesen wird. Nicht, weil das Kind verhaltensauffällig ist oder andere Kinder terrorisiert, sondern weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Die Familie wagt einen Rechtsstreit, kurz darauf gibt die Schule nach, der Junge darf auf der Schule bleiben – ohne Religionsunterricht und Gottesdienstbesuch. Auf den Kosten von 3.000 € bleibt die Familie allerdings sitzen.

Im März erhalten wir Kenntnis von einem Brief der grünen Schulministerin Sylvia Löhrmann, in dem sie ausführlich begründet, warum es für sie nicht in Frage kommt, das hohe Quorum für die Umwandlung von Grundschulen zu senken.

Noch im gleichen Monat wird die KGS Kettelerschule in Bonn von den Eltern erfolgreich in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Es folgen mehrere weitere erfolgreiche Umwandlungen, drei davon allein in Köln. Die Welt und der Kölner Stadtanzeiger sprechen in zahlreichen Artikeln von einem Trend zur konfessionslosen Schule und fragen, ob Bekenntnisgrundschulen noch zeitgemäß sind.

Aus den Landtagswahlen im Mai 2012 geht Rot-Grün als klarer Sieger hervor, die bisherige Minderheitsregierung erreicht eine komfortable Mehrheit. Die CDU erhält nur 26,3% der Zweitstimmen. Eröffnen die neuen Kraftverhältnisse (haha, Wortspiel) neue Handlungsmöglichkeiten? Im Bereich der Bekenntnisgrundschulen ist davon bis Jahresende nichts zu merken. Das 8. Schulrechtsänderungsgesetz, das allerdings noch zu Zeiten der alten politischen Konstellation entworfen worden war, geht die Probleme nicht an. DGB und GEW kritisieren ungewohnt harsch:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine „Schule für alle Kinder“ auch im Grundschulbereich werden weiterhin ausgeklammert. Dies widerspricht dem Recht auf ein inklusives Schulsystem.“

Das ist für uns nicht Integration, sondern Exklusion.Mit dieser Begründung lehnen es die Lehrerinnen der bisherigen Osnabrücker KGS Johannisschule im Juni ab, für die neu gegründete „Drei-Religionen-Schule“ in Trägerschaft des Bistums tätig zu bleiben.

Nordrhein-Westfalen beschließt, ab Sommer 2012 mit islamischem Religionsunterricht an Grundschulen zu beginnen, zunächst ohne Lehrplan. Für ein Drittel aller Grundschulen im Land ändert sich dadurch nichts: Dort gibt es ohnehin nur Religionsunterricht im Schulbekenntnis, ganz unabhängig vom Anteil muslimischer Kinder.

Nach den Sommerferien stellen die neu im Landtag vertretenen Piraten zwei  Kleine Anfragen zum Thema Bekenntnisschulen an die Landesregierung. Die Antworten machen vor allem eines deutlich: Die Leitung des Schulministeriums ist gleich geblieben, entsprechend unverändert und ignorant sind die Antworten aus dem Ministerium, ungeachtet der neuen politischen Mehrheitsverhältnisse. Bei der Frage nach den Schulleitungen verweigert das Ministerium sogar eine Beantwortung. Im Gegensatz dazu spricht die schulpolitische Sprecherin der SPD, Renate Hendricks, das Problem unbesetzter Schulleitungsstellen offen an.

Im November folgen die Schulpolitiker/innen der Landtagsfraktionen sowie Vertreter der Kirchen einer Einladung unserer Initiative nach Bonn und stellen sich der Diskussion. Fast alle Podiumsvertreter erkennen an, dass es Handlungsbedarf gibt. Nicht einig ist man sich, ob es sich um womöglich viele Einzelfälle von Diskriminierung handelt oder um ein strukturelles Problem. Verblüffend ist, dass die jetzigen Regierungsparteien SPD und Grüne schon in der Landtagsdiskussion am 11. März 2010 darauf hinwiesen, dass es rund um Bekenntnisgrundschulen Baustellen gibt. Sigrid Beer erklärte auch damals schon: „Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder eben nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden.“ Frank Sichau erklärte ohne Umschweife für die SPD: “Es gibt natürlich auch ein spezielles Bekenntnisschulleiterproblem; das muss man schlichtweg sehen.“ Kurz darauf kamen SPD und Grüne an die Regierung. Getan hat sich seither nichts. Hin und wieder wird erwähnt, es werde mit „den Kirchen“ verhandelt oder man wolle mit ihnen sprechen. Übrigens erkannte 2010 sogar die CDU-Schulministerin Sommer an, dass es bei Anmeldeüberhang Probleme gibt. Wörtlich sagte sie: ”An der Stelle knackt es und da müssen wir sehen was wir tun können“. Anders die aktuelle Schulministerin, Sylvia Löhrmann. Sie hat zwei Briefe der Initiative durch ihr Ministerium beantworten lassen. Mit keinem Wort wird darin angedeutet, dass es an Bekenntnisschulen diskriminierende oder auch nur problematische Tatbestände geben könnte.

Wir sind gespannt, ob 2013 endlich

  • die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
  • die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
  • Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr „konfessionell verschärft“ wird;
  • der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als eine Aufnahmeerklärung, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.

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