MdL Dr. Karsten Rudolph: Konfession ein Einstellungshemmnis für Leitungsstellen?

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Diese Frage stellte der Landtagsabgeordnete Dr. Karsten Rudolph der Landesregierung, nachdem durch den Beschluss des Mescheder Stadtrats die evangelische Martin-Luther-Grundschule zum 31. Juli 2011 aufgelöst wird. Danach wird es in Meschede nur noch katholische Grundschulen geben.

Offensichtlich bildet eine andere oder keine Konfession ein Einstellungshemmnis bei der Vergabe von Leitungsstellen an Bekenntnisschulen. Denn die Landesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten, dass ihr Fälle bekannt seien, in denen eine konfessionsgebundene Schule Bewerber auf die Position Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung abwies, weil die Religionszugehörigkeit des Bewerbers nicht deckungsgleich war mit derjenigen der konfessionsgebundenen Schule.

Grundsätzlich verweist die Landesregierung darauf, dass die Schulleitung eine besondere Verantwortung für den konfessionell geprägten Erziehungsauftrag der Bekenntnisschule hat. Deshalb seien Schulleitungsstellen an katholischen und evangelischen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen „stets konfessionell gebunden gewesen“. Das Bekenntnis sei – so die Landesregierung weiter – wegen des besonderen Charakters der Bekenntnisschule ein Aspekt der „Eignung“ für dieses öffentliche Amt im Sinne des Grundgesetzes.

Gleichwohl spielt die Landesregierung den Ball an die Schulaufsicht weiter: Diese habe nämlich darauf zu achten, „dass die örtliche Schulentwicklung für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit schafft, eine Schule ihres Bekenntnisses oder eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung besuchen können“.

Der Abgeordnete fragt sich nun, was „zumutbare Entfernung“ bedeuten könne. „Da habe ich wohl Stoff für eine neue Anfrage an die Landesregierung…“

gefunden auf http://www.karsten-rudolph.de/index.php?nr=28651&menu=1201

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