NRW-Schulgesetz zu Bekenntnisschulen steht vor Verabschiedung

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Kurze Beine – kurze Wege, 13 März 2015

Am 18. März 2015 wird das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in 2. Lesung in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Es soll wie berichtet die Umwandlung von staatlichen Bekenntnisgrundschulen erleichtern. Damit können Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/16 bereits mit der absoluten Mehrheit aller stimmberechtigten Eltern in eine andere Schulart umgewandelt werden statt wie bisher mit 2/3-Mehrheit. Außerdem muss an staatlichen Bekenntnisschulen zukünftig nur noch der Schulleiter oder die Schulleiterin zwingend dem Schulbekenntnis angehören.

Das Gesetz schafft keine Klarheit im Bereich des bisher an staatlichen Bekenntnisschulen verpflichtenden einheitlichen Religionsunterrichts im Schulbekenntnis für alle Kinder ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit. Bislang müssen Eltern, deren Kinder nicht im Schulbekenntnis getauft sind, bei der Anmeldung an der Grundschule als Voraussetzung für die Aufnahme ausdrücklich erklären, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung ihrer Kinder im Schulbekenntnis wünschen. Vielfach wurde in der Vergangenheit auch versucht, den Gottesdienstbesuch zu einer schulischen Pflichtveranstaltung für alle Kinder zu erklären. Diese Praxis erklärte Staatsrechtler Prof. Dr. Bodo Pieroth bei der Experten-Anhörung im Landtag am 4.2.2015 in aller Eindeutigkeit für unrechtmäßig:

„Das scheint mir schlicht rechtswidrig zu sein.  … Bekenntnisschulen müssen vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt sein und Andersdenkenden zumutbare, nichtdiskriminierende Ausweichmöglichkeiten lassen. – Was Sie geschildert haben, ist damit nicht vereinbar, Punkt.“
(Bodo Pieroth bei der Expertenanhörung im Landtag, S. 39)

Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hatte die Landtagsfraktionen bei der Expertenanhörung ausdrücklich aufgefordert, durch eine Verfassungsänderung alle staatlichen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen unabhängig von Religion und Konfession für Lehrer und Schüler zu einem gemeinsamen Lernort zu machen. Eine solche Verfassungsänderung wurde von CDU und FDP aber abgelehnt, damit ist die nötige 2/3-Mehrheit nicht gegeben.

Landtagsdokumente

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