Offener Brief an die Landesregierung: Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW!

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In einem offenen Brief fordert die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ die Landesregierung auf, widerrechtliche und diskriminierende Regelungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen aufzuheben. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei insgesamt ca. 3.200 öffentlichen Grundschulen rund 1.000 katholische und 100 evangelische Bekenntnisgrundschulen. Sie alle sind zu 100% staatlich finanziert.

Konkret fordert die Initiative:

1. Wohnortnähe und Geschwisterkind-Eigenschaft müssen auch an Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen oberste Aufnahmekriterien sein. Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum schreibt hierzu: „Insgesamt enthalten §§ 1 AO-GS, 1 APO-S I für das Aufnahmeverfahren abschließende Regelungen, so dass weitere, nicht aus diesen Regelungen hervorgehende Aufnahmekriterien nicht zulässig sind. Deshalb darf an staatlichen Schulen, auch an Bekenntnisschulen, die Konfession für die Aufnahmeentscheidung keine Rolle spielen. Die anders lautende Regelung in Nr. 1.23 S. 4 VVzAO-GS ist – wie auch die der Verwaltungsvorschrift entsprechende Behördenpraxis – rechtswidrig.“ Die entsprechende Verwaltungsvorschrift ist daher unverzüglich zurücknehmen.

2. Die rechtlichen Vorgaben für die Erteilung von Religionsunterricht müssen auch an Bekenntnisgrundschulen eingehalten werden. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz legt eindeutig fest: „An einer Bekenntnisschule mit mehr als zwölf Schülerinnen und Schülern einer konfessionellen Minderheit ist eine Lehrerin oder ein Lehrer des Bekenntnisses der Minderheit einzustellen, die oder der Religionsunterricht erteilt und in anderen Fächern unterrichtet.“ (§ 26 VII). Tatsächlich wird an den meisten Konfessionsgrundschulen ausschließlich Unterricht im Schulbekenntnis erteilt, obwohl es längst keine Bekenntnishomogenität der Schülerschaft mehr gibt. Die obligatorische Bekenntniserklärung bei Einschulung schränkt die Religionsfreiheit insbesondere für nichtkatholische Kinder faktisch ein und ist rechtlich fragwürdig.

3. Die fachliche Eignung und nicht die Konfessionszugehörigkeit muss das entscheidende Kriterium für die Besetzung von Schulleiterstellen sein. Derzeit sind rund 700 Leitungsstellen an Grundschulen in NRW unbesetzt. Viele davon an katholischen Bekenntnisschulen, weil keine katholischen Bewerber/innen gefunden werden. Oft stehen qualifizierte konfessionsfremde Bewerber/innen zur Verfügung, die in vielen Fällen jahrelang komissarisch die Schulleitung übernehmen. Letztlich werden ihre Bewerbungen immer abgelehnt, wenn sie nicht der Schulkonfession angehören. Aktuell ist hierzu im Landtag eine Petition anhängig. Darüber hinaus haben Grundschullehrkräfte je nach Konfession unterschiedlich gute Anstellungschancen und Möglichkeiten bei der Stellenwahl.

4. Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen muss erleichtert werden, um dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen. Die Regelung, wonach zwei Drittel aller abstimmungsberechtigten Eltern der Umwandlung zustimmen müssen, wird in vielen Fällen zu einem unüberwindlichen Hindernis. Die Stimmen von Eltern, die nicht zur Wahl gehen, werden bei der jetzigen Regelung als Gegenstimme gezählt. Außerdem können nur Eltern, deren Kinder sich an der Grundschule befinden, darüber abstimmen, nicht aber Eltern, deren Kinder zum Schuljahr eingeschult werden. Eine Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Eltern oder eine einfache Mehrheit aller Eltern sollte ausreichen, um den Elternwillen zu dokumentieren und eine breit akzeptierte und dauerhafte Entscheidung herbei zu führen.

In ihrem Brief, der an die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, an die Schulministerin Sylvia Löhrmann und an den Arbeits- und Integrationsminister Guntram Schneider gerichtet ist, kritisiert die Initiative, dass die gegenwärtige Praxis an Bekenntnisschulen im Widerspruch zu den klaren Regelungen des Schulgesetzes steht und außerdem Kinder wie Lehrkräfte aufgrund ihres Glaubens bevor- oder auch benachteiligt. An staatlichen Grundschulen ist eine solche Praxis nicht vertretbar! Nach Ansicht der Initiative wirkt dies dem Bestreben nach Integration und auch Inklusion entgegen. Der regelmäßig deutlich geringere Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund an Bekenntnisgrundschulen dokumentiert diese Trennung unmissverständlich.

Die Initiative fordert die Landesregierung auch angesichts der landesweit bestehenden Diskussionen auf, die Problematik zu lösen: „Wir sind uns sicher, dass sich die meisten Menschen in Nordrhein-Westfalen wünschen, dass diese alten Zöpfe endlich abgeschnitten werden. Dies gilt auch für die gläubigen Menschen in unserer Initiative, die sich auf Grund ihrer christlichen Überzeugung gegen die Ausgrenzung von Kindern und die Benachteiligung von Lehrkräften aufgrund ihres Bekenntnisses wenden.“

Berichterstattung im Bonner General-Anzeiger, 15.3.2011: Endlich „alte Zöpfe“ abschneiden


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