Glanzleistungen des kritischen katholischen Journalismus

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Wenn das katholische Kölner Domradio ein Interview mit der katholischen Schulrätin des Erzbistums Köln führt, und sich beide einig sind, dass vor allem katholische Eltern über den Fortbestand katholischer Schulen entscheiden sollen.

Zunächst einmal: Das Domradio verdient Respekt, dass es der Petition zur Umwandlung staatlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen Aufmerksamkeit geschenkt hat. Es ist schon eine Weile her, aber: Dafür ein Dankeschön! Sie hätten es ja auch totschweigen können, wie der große Rest der Medien. Die Art und Weise der Berichterstattung war aber eher, wie soll man sagen, einseitig. Ein Interview mit der Schulrätin des Erzbistums gerät so zur Farce.

DOMRADIO.DE: Das klingt ja auf jeden Fall so, dass vor allem auch die Eltern vor Ort ein Interesse daran haben, dass ihre Kinder auf so eine Schule gehen. Also statt einer landesweiten Regelung, wie sie die Petition fordert, wäre es dann nicht besser, von Schule zu Schule zu gucken und da jeweils die Eltern entscheiden zu lassen?

Gersch: Ganz genau – und so ist das auch in NRW geregelt. Die Schulart bestimmen die Eltern. Es ist ihr demokratisches Grundrecht. Und diese Freiheit des Elternwillens in Erziehung und Bildung, die ist wirklich eine wichtige Errungenschaft unserer Landesverfassung. Auf diesem Wege können sie wirklich die Schullandschaft verändern, bestimmen und dafür sorgen, dass sie quasi ein Abbild des gesellschaftlichen Bedarfs ist.

Domradio.de, 23.04.2021 
Kritik an Petition zur Umwandlung von Bekenntnisschulen. „Wir leben in einer pluralen Gesellschaft“

Mit Verlaub, Frau Gersch: Sie wissen ganz genau, dass durch das aktuell gültige Verfahren nur der Wille jener Eltern abgefragt wird, die bereits an der katholischen Grundschule sind. Während zwar die Viertklässlereltern an der Entscheidung beteiligt werden, sind die potentiellen zukünftigen Erstklässler außen vor – anders als bei der Neugründung einer Grundschule, bei der laut Schulartbestimmungsverfahren die im Gebiet des Schulträgers wohnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Grundschule in Frage kommen, über die Schulart der neuen Schule abstimmen. Wobei – das nur am Rande -, die katholische Kirche sich in einem solchen Fall gerne einmal herausnimmt, dafür zu sorgen, dass der Elternwille in ihrem Sinne ausfällt, siehe dazu den Artikel „Abstimmungsergebnis passt nicht? Dann halt noch mal.“

Liebe Frau Gersch: Wenn man dafür sorgen wollte, dass Eltern die Schullandschaft „wirklich“ verändern können, damit sie „ein Abbild des gesellschaftlichen Bedarfs“ werden, dann müsste man es anders anstellen. Dann müssten auch konfessionslose, evangelische, muslimische und andersgläubige Eltern an einer solchen Abstimmung beteiligt werden, die an diesen Schulen bislang oft genug nicht aufgenommen wurden und für die dort kein Religions- oder Ethikunterricht vorgesehen ist. Andernfalls ist die Abstimmung eine Farce, genauso wie das Interview des Domradio mit Ihnen.

Umwandlungsbestrebungen in Niederkassel: Konfessionslose Schule?

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Seufz. In Niederkassel setzen sich Eltern dafür ein, eine der vier örtlichen katholischen Grundschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Sie haben erfolgreich den Antrag eingereicht, dass alle Eltern der Schule über die zukünftige Schulart abstimmen dürfen.

Und was macht die Rhein-Sieg Rundschau daraus in ihrer Berichterstattung? Die Überschrift des Artikels lautet: „Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule“. Im Artikel heißt es, die Grundschule solle „säkularisiert“ werden (Rhein-Sieg Rundschau, 23.12.2021, Niederkasseler Eltern Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule). Klingt ganz so, als wollte dort ein kleines Häuflein von Atheisten die Schule auf links drehen. Das ist aber nicht das, worum es den Eltern geht. Sehen wir uns mal an, wie die Gemeinschaftsgrundschule von Landesverfassung und Schulgesetz definiert ist:

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Landesverfassung NRW, Artikel 12 Abs. 6,3

Klingt nicht nach Säkularisierung, oder? Der Rest des Artikels ist leider hinter einer Paywall verborgen, aber tatsächlich hat sich eine überwältigende Mehrheit der Eltern von über 70% bereits bei der Antragstellung dem Anliegen angeschlossen, die Schule auch formal nicht mehr allein an das katholische Bekenntnis zu binden (KGS Niederkassel soll Gemeinschaftsgrundschule werden). In der Chronik der Schule heißt es übrigens auf deren eigener Webseite:

Unsere Schule wurde als katholische Grundschule eingerichtet, wobei die Schule von durchweg allen Schülerinnen und Schülern aus Niederkassel-Ort besucht wurde und damit auch den evangelischen Religionsunterricht sicherstellte.

KGS Niederkassel, Chronik (ueber-uns/chronik/)

Sie trug also bislang zwar das Etikett Bekenntnisschule, es wurde dort aber der normale Alltag einer Gemeinschaftsschule gelebt.

Nun ist die Stadt Niederkassel als Träger der Stadt am Zug, die eigentliche Abstimmung zu organisieren. Bei der Verwaltung hat man offenbar zunächst nach Möglichkeiten gesucht, die Umwandlung noch zu verhindern. Anders kann man sich kaum erklären, warum die Stadt als Schulträger zunächst trotz Pandemie auf einer Präsenzwahl bestand. Vergangene Woche wurde dem Arbeitskreis nun mitgeteilt, dass die Abstimmung per Briefwahl durchgeführt werden kann.

Kulturkampf in Xanten. Frust in Mönchengladbach. Abstimmungen in Bocholt

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Artikel in der Rheinischen Post
Screenshot WP online, 14.2.2022

In Marienbaum, einem 7 Kilometer außerhalb Xantens gelegenen Ortsteil der Stadt, wird gerade heftig gestritten. Es geht darum, dass die Grundschule der 2000-Seelen-Gemeinde 37 Anmeldungen hat. Viel zu viele für eine Eingangsklasse. Und weil es sich um eine katholische Grundschule handelt, müssen alle nicht katholisch getauften Kinder darum bangen, ob sie in Zukunft mit dem Bus in die Schule nach Xanten fahren müssen, obwohl sie in Wurfweite einer öffentlichen Grundschule wohnen. (Quelle: RP online, 7.2.2022, Politik streitet über Status als Konfessionsschule)

In der politischen Diskussion kommen abstruse Argumente. So etwa, dass Marienbaum Wallfahrtsort sei und es deswegen „anmaßend“ sei, den Bekenntnisstatus der örtlichen Grundschule in Frage zu stellen.

Es gibt auch den durchaus sinnvollen Hinweis, dass sich das Problem „Katholische Kinder zuerst“ durch eine Umwandlung der Marienbaumer Schule verschärfen könnte, weil es dann in Xanten nur noch eine katholische Grundschule gäbe. Man zieht aber nicht den auf der Hand liegenden Schluss daraus, dass es genau deswegen sinnvoll wäre, wenn alle Xantener Grundschulen nicht mehr die Taufe als Diskriminierungskriterium heranziehen müssten.

Die Schärfe der kommunalpolitischen Diskussion mutet absurd an. Über eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule können letztlich ohnehin nur die Eltern der Kinder entscheiden, die aktuell dort beschult werden.

In Mönchengladbach ist die Situation ähnlich, dort steht gerade die katholische Brückenschule Bettrath-Hoven mit Dependance in Damm im Fokus (ja, so unromantisch können Grundschulen in NRW benannt sein). Wir zitieren aus einem Artikel der Rheinischen Post:

Es gab einen Überhang, und der ist in diesem Jahr groß. Bei der Brückenschule gab es laut Schulamt am Hauptstandort 72 Anmeldungen, davon wurden 14 Abweisungen ausgesprochen (von den aufgenommenen 58 Kindern sind 41 katholisch). Beim Teilstandort seien 51 Kinder angemeldet worden, davon wurden 22 abgewiesen. Von den aufgenommenen 29 Kindern seien 27 katholisch.

Rheinische Post, 10.2.2022, Warum ein muslimisches Mädchen an der Wunschschule abgewiesen wurde

Leidtragende sind in diesem Fall unter anderem ein muslimisches Mädchen und ihre Familie, die sich unschwer nachvollziehbar ausgegrenzt fühlen (übrigens in vierter Generation in Deutschland lebend). Hier ist das Mädchen aufgewachsen, hier kennt sie die Kinder. Mit dem Nachbarjungen hätte sie zur Schule gehen können. Genau so diskriminierend wird diese Situation übrigens von evangelischen und nicht getauften Kindern empfunden.

Man muss nicht muslimisch sein, um es untragbar zu finden, dass im 21. Jahrhundert mitten in Europa, Religion an öffentlichen Grundschulen ein Grund ist, Kinder getrennt voneinander zu beschulen.

Nicht zuletzt deswegen haben engagierte Eltern sich in Bocholt dafür eingesetzt, dass noch in diesem Schuljahr an gleich drei Bekenntnisgrundschulen darüber abgestimmt wird, ob die Bekenntnisbindung erhalten bleibt. Wir drücken die Daumen, dass es an allen drei Standorten klappt!

Quelle: bbv-net.de, 11.2.2022, Drei Bocholter Schulen stimmen über Bekenntnis ab

Ärger um Schulplätze in Duisburg-Baerl

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Bisher haben wir fast nur davon berichtet, dass römisch-katholische Grundschulen Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses abgelehnt haben. In Duisburg hat derzeit eine Familie mit einem römisch-katholisch getauften Kind Angst, keinen Platz auf der einzigen Grundschule im Ortsteil zu bekommen – es handelt sich um eine evangelische Bekenntnisschule. Weil sie gleichzeitig die einzige evangelische Grundschule Duisburgs ist und einen guten Ruf hat, verzeichnet sie offenbar auch viele auswärtige Anmeldungen evangelischer Kinder, sodass ortsansässige Kinder fürchten müssen, das Nachsehen zu haben.

Nach Angaben der Stadt sind von von 200 Kindern an der Schule 142 aus Baerl und 58 aus anderen Duisburger Stadtteilen und von außerhalb Duisburgs. Die Stadt weist im Artikel der Neue Ruhr Zeitung auch darauf hin, dass die Schule umgewandelt werden kann:

Im konkreten Fall sei allerdings die Zustimmung der evangelischen Gemeinde in Baerl notwendig. „Entsprechende erste Gespräche zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht, der Politik sowie der evangelischen Kirche sind in Planung.“

Irritierend allerdings, dass die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass für eine Umwandlung die Zustimmung der evangelischen Kirche erforderlich sei. Dies ist definitiv nicht der Fall. Entscheidend für ein erfolgreiches Umwandlungsverfahren ist einzig und allein, dass am Ende eine ausreichende Zahl der Eltern für die Umwandlung stimmt.

Quelle
nrz.de, 29.10.2021, Evangelische Waldschule in Barl: Sorge um die Schulplätze

Arnsberg: ein kleiner Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit

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Herzlichen Glückwunsch an die Eltern und das Kollegium der Michael-Schule in Arnsberg! Ab kommendem Schuljahr ist die bislang katholische Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule, die allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht. Die Abstimmung erfolgte per Briefwahl, ein satte Mehrheit von 61% der Eltern stimmte für die Umwandlung, weniger als 14% sprachen sich gegen die Umwandlung aus. In einem ersten Umwandlungsversuch 2019 war noch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden. Vermutlich half es, dass die Position der Schulleitung aus Konfessionsgründen zuletzt nur noch kommissarisch besetzt werden konnte.

Landtagsabgeordnete beziehen Stellung zu Bekenntnisgrundschulen

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Bonn, 14.10.2021

Über 2200 Unterstützerinnen und Unterstützer fordern mittlerweile ein Ende der Bekenntnisschulen in NRW. Weit über 600 Unterstützende haben einen Kommentar hinterlassen. Zuletzt eine Unterstützerin aus Monheim:

„Mein Kind darf nicht mit ihren besten Freunden auf die Grundschule gehen, da sie nicht katholisch ist. Die Welt ist für die Kinder zusammen gebrochen. Beim Infoabend in dieser Bekenntnisschule wurde mir dazu geraten, doch einfach schnell die Taufe nachzuholen. Emotionale Erpressung. Diese Grausamkeit muss ein Ende haben.“

(Quelle)

Wir haben Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen im Landtag NRW dazu befragt, wie sie dazu stehen, dass es in NRW immer wieder zu solchen Situationen kommt. Geantwortet haben Abgeordnete von FDP, SPD und Grünen. Nicht geantwortet hat bislang die CDU.

Die Antwort von Christof Rasche (FDP) lässt nicht erkennen, dass die Partei sich mit der Frage wirklich auseinandergesetzt hat. In seiner Antwort heißt es: „Vereinzelt gab es in der Vergangenheit Probleme, die aber auf kommunaler Ebene im Dialog ausgeräumt werden konnten.“ Genau das ist nicht der Fall, auf kommunaler Ebene gibt es fast keine Handlungsmöglichkeiten. Die FDP-Fraktion sieht „keinen landesweiten Regelungsbedarf für konfessionsgebundene Grundschulen.“ (vollständige Antwort: www.abgeordnetenwatch.de/profile/christof-rasche/fragen-antworten/576761)

Thomas Kutschaty (SPD) unterstützt das Anliegen der Petition, bleibt aber im Ungefähren und lässt nicht erkennen, dass die SPD an dieser Stelle handeln möchte: „Ich kann für mich und meine Landtagsfraktion sagen, dass jedes Kind ein Recht auf selbstbestimmte Bildung hat und somit die Chance haben sollte, die gewünschte Grundschule auszuwählen. Für Bekenntnisschulen besteht daher die Herausforderung, sich im Sinne einer modernen Gesellschaft für alle Kinder zu öffnen und gleichzeitig das Profil ihrer Bekenntnisschule aufrechtzuerhalten. Wir werden dies kritisch begleiten.“ (https.//www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-kutschaty/fragen-antworten/576763)

Sigrid Beer, schulpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, unterstützt das Anliegen der Petition: „…Die staatlich getragene Grundschule mit Bekenntnisprofil (Bekenntnisgrundschule) ist in der Landesverfassung verankert. Das ist eine große Hürde, um zu den notwendigen Veränderungen zu kommen. Es bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung muss politisch und rechtlich intensiv nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.“ (www.abgeordnetenwatch.de/profile/sigrid-beer/fragen-antworten/finden-sie-es-richtig-wenn-kinder-im-gleichen-stadtteil-nicht-die-gleiche-oeffentliche-grundschule-besuchen)

Für die CDU hat bisher weder der Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen noch die bildungspolitische Sprecherin Claudia Schlottmann geantwortet. (www.abgeordnetenwatch.de/profile/bodo-loettgen/fragen-antworten/576762,www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-schlottmann/fragen-antworten/finden-sie-es-richtig-wenn-kinder-im-gleichen-stadtteil-nicht-die-gleiche-oeffentliche-grundschule)

In wenigen Monaten beginnt der Wahlkampf in NRW. Bitte sprechen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten auf dieses Thema an! Unserer Erfahrung nach wissen die wenigsten, dass es in NRW noch öffentliche Bekenntnisschulen gibt. Und im direkten Gespräch erklären die meisten Abgeordneten unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, dass sie die geltenden Regelungen nicht für zeitgemäß halten (so geschehen in Bonn bei der letzten Landtagswahl, als Dr. Christos Katzidis (CDU) und Franziska Müller-Rech (FDP) unsiono mit allen anderen auf einem Podium vertretenen Kandidat*innen klar bekannten, dass sie das Modell der staatlichen Konfessionsschule für überholt hielten. Mittlerweile ist Müller-Rech als bildungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion offenbar auf Parteilinie umgeschwenkt und will nicht am Status der Bekenntnisschule rütteln… Auch Katzidis hat sich im Zaum halten können, in dieser Frage an der Position seiner Partei zu rütteln.

Grundschulen in NRW: Konfessionslose überholen Evangelische

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Bonn, 8.10.2021

Im Schuljahr 20/21 gab es in Nordrhein-Westfalen erstmals mehr konfessionslose Grundschulkinder als evangelische. 21,3% sind ohne Konfession, 20,4% evangelisch. Die Zahlen der getauften Kinder gehen seit Jahrzehnten konstant zurück: Nur noch 51,2% aller Kinder im Grundschulalter gehören heute noch einer der beiden großen Konfessionen an. Vor 20 Jahren waren dagegen noch fast drei Viertel aller Grundschulkinder in NRW getauft. Wer nun denkt, dass sich der Anteil katholischer und evangelischer Bekenntnisschulen im gleichen Maß verringert haben sollte, liegt falsch: Im Schuljahr 2004/5 waren 35,9% aller Grundschulen Bekenntnisschulen, heute sind es mit 32,2% immer noch knapp ein Drittel aller Schulen. Und in 75 Kommunen gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen!

Diese und weitere Zahlen mit Quellenangabe unter https://www.kurzebeinekurzewege.de/zahlen/

Ausführliche Anleitung zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen

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Schritt für Schritt und im Detail

Vorweg: Alle Details des Verfahrens nach Schulgesetz § 27 (Fn 10) sind in der Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO) geregelt.

1. Begriffsklärung: Was ist eine Schulart?

Jede Grund- und Hauptschule in NRW gehört einer Schulart (s. Schulgesetz § 26) an. Die meisten Grundschulen sind Gemeinschaftsgrundschulen (GGS), katholische Bekenntnisschulen (KGS) oder evangelische Bekenntnisgrundschule (EGS). Es gibt auch zwei jüdische Grundschulen, eine mennonitische Grundschule, eine russisch-orthodoxe Grundschule und eine Weltanschauungsschule.

Der Begriff der Schulart unterscheidet sich von dem Begriff der Schulform (Unterscheidung in Gesamtschule, Gymnasium, Haupt- und Realschule), dem Schulsystem, Schulträger und dem Schulwesen.

2. Wer darf die Schulart einer Grundschule ändern?

Dies ist durch §27 des Schulgesetzes geregelt. Die Elternschaft der Grundschule darf jedes Jahr ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung der Schulart) auslösen (Lehrer, Schulleitung, ortsansässige Bürger usw. haben keinerlei Mitbestimmungsrechte bei diesem Verfahren.)

Seit 2015 haben auch Schulträger (also die Kommunen) ein „Initiativrecht“ zur Einleitung eines Umwandlungsverfahrens: „Ausschlaggebend dafür müssen schulentwicklungsplanerische Erwägungen sein. Eine solche Initiative des Schulträgers kommt beispielsweise in Frage, wenn das Grundschulangebot in einer Gemeinde allein Bekenntnisgrundschulen umfasst und der Schulträger dafür sorgen möchte, dass auch Gemeinschaftsschulen auf kurzem Weg für die Kinder in seinem Gebiet erreichbar sind.“ (s. hier, S. 10 Ziffer 2) Die eigentliche Entscheidung erfolgt aber auch bei diesem Vorgehen durch eine Abstimmung der Eltern.

3. Wie wird die Schulartänderung an einer Grundschule durchgeführt?

Es wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Phase, dem Einleitungsverfahren, müssen sich 10 % der abstimmungsberechtigen Eltern mit ihrer Unterschrift für die Einleitung eines Verfahrens zur Schulartänderung aussprechen. Fristende ist in jedem Jahr der 1. Februar. Eltern, deren Kinder zu diesem Zeitpunkt die Grundschule besuchen, müssen ihr Anliegen schriftlich an das zuständige Schulamt ihrer Grundschule schicken. Hier können Sie ein Beispielformular zur freien Verwendung herunterladen.

Folgende Kriterien schreibt der Gesetzgeber in der BestVerfVO §6 vor:
(1) Die Anträge nach § 1 sind schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Die Anträge müssen Vor- und Zunamen und Anschrift der Eltern, Vor- und Zunamen, Geburtstag und Bekenntnis des Kindes sowie die Erklärung enthalten, welche Schulart beantragt wird. Sie sind vom Antragsteller unter Angabe des Datums eigenhändig zu unterschreiben. Sammelanträge sind unzulässig.

Nachdem das Schulamt diesen ersten Schritt für erfolgreich abgeschlossen erklärt hat, d.h. das Anliegen der Eltern ist korrekt formuliert und die 10% sind erreicht, geht es in die zweite Phase, das Abstimmungsverfahren. Das Schulamt veröffentlicht mit einer zweiwöchigen Vorlaufzeit den Termin der Abstimmung über die Schulartänderung (z.B. im Amtsblatt, aber auch die Schule erhält eine Mitteilung). Die Abstimmung erfolgt an drei aufeinander folgenden Tagen in einem öffentlichen Gebäude (z.B. der Grundschule) oder per Briefwahl (wie z.B. in Hünsborn). Die Abstimmung ist geheim. Die abstimmberechtigen Personen müssen sich ausweisen und einen Stimmzettel ausfüllen. Für jedes Kind an der Schule haben die Eltern gemeinsam eine Stimme. Elternpaare müssen sich also einigen, ob sie für oder gegen die Umwandlung stimmen möchten. Eine Enthaltung ist nicht möglich. Die anschließende Auszählung erfolgt unter Aufsicht des Schulamts (in der Regel können Schuleltern bei der Auszählung anwesend sein).

4. Wann ist ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) erfolgreich?

Nach BestVerfVO §10 zum Schulgesetz NRW ist die Änderung erfolgreich, wenn mehr als 50% aller stimmberechtigten Eltern für die Schulartänderung gestimmt haben, d.h. bei 200 Kindern an der Grundschule bedarf es beispielsweise 101 Eltern, die für eine Schulartänderung stimmen. Die obere Schulaufsichtsbehörde muss das Ergebnis und das durchgeführte Verfahren bestätigen, dann ist die Schulart der Grundschule geändert.

Was ist die Schwierigkeit an diesem Verfahren?

Die Schwierigkeit besteht darin, dass Sie mehr als die Hälfte aller abstimmungsberechtigten Eltern gewinnen müssen, damit das Umwandlungsvorhaben erfolgreich ist. Jede nicht abgegebene Stimme wird als Stimme für den Erhalt der vorhandenen Schulart gewertet. Es ist daher wünschenswert, dass möglichst alle Eltern zur Teilnahme an der Wahl mobilisiert werden. Hier finden Sie einen entsprechenden Wahlaufruf, der möglichst von Befürwortern und Gegnern der Umwandlung unterstützt werden sollte.

Mit welchen Fragen und Problemen müssen Sie sich befassen, wenn Sie das Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) an Ihrer Grundschule durchführen möchten?

  • Welche Argumente haben Sie an Ihrer Schule für die Umwandlung? Welches ist das stärkste Argument?
  • Welche Position hat die Schulleitung und das Kollegium zu Ihrem Vorhaben der Schulartänderung? (Kommentar: nach dem Gesetz haben die Schulleitung und die Lehrkräfte keine öffentliche Meinung zu dem von Ihnen eingeleiteten Verfahren, dennoch ist es hilfreich, wenn die Schulleitung inoffiziell Ihr Anliegen unterstützt bzw. Ihnen keine Steine in den Weg liegt)
  • Wie informieren Sie die Elternschaft über das von Ihnen eingeleitete Umwandlungsverfahren?
  • Wie motivieren Sie die Elternschaft für den ersten Schritt des Umwandlungsverfahrens, einen formal korrekten Brief ans Schulamt zu senden?
  • Betrifft die Schulartänderung Ihrer Grundschule nur die Elternschaft Ihrer Grundschule oder ist Ihr ganzer Wohnort mit einzubeziehen? Was erscheint Ihnen sinnvoll?
  • Wie begegnen Sie den üblichen Gerüchten und Falschinformationen (nach Umwandlung kein Sankt-Martins-Zug mehr, weniger Geld für die Schule etc., siehe hierzu auch unsere FAQ für Eltern)
  • Wie wollen Sie den über mehrere Monate andauernden Prozess der Umwandlung im Bewusstsein der Eltern wach halten und sicherstellen, dass das Vorhaben nicht in Vergessenheit gerät? Wollen Sie das, sind Sie dazu bereit?
  • Gibt es ein Kernteam (Eltern mit ähnlicher Motivation) an Ihrer Grundschule, mit dem Sie die Umwandlung durchführen können? Wie kommunizieren Sie miteinander?
  • Wie mobilisieren Sie bei der Abstimmung mindestens 50% aller Eltern Ihrer Grundschule, die für eine Änderung sind?
  • Ist eine Abstimmung vor Ort oder per Briefwahl sinnvoller (die Entscheidung hierüber wird gemeinsam mit dem Schulamt getroffen)?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Schulamt. Dort wird man Sie beraten! Gerne können Sie sich auch an uns wenden unter kontakt@kurzebeinekurzewege.de.

Gesetzliche Grundlage

Den zugehörigen Gesetzestext und weitere Details finden Sie hier:

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

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2017 entschied das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Ein muslimisches Kind war 2013 in Paderborn als einziges aus seinem Kindergarten nicht an der benachbarten katholischen Grundschule aufgenommen wurde. Die Eltern hatten sich geweigert, eine Verpflichtungserklärung zum Besuch des katholischen Religionsunterrichts zu unterschreiben. Der Fall ist detailliert hier beschrieben.

Bundesverfassungsgericht (1. Kammer), Beschluss vom 8.9.2017, 1 BvR 984/17 – Rn. (1-31)

„Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie unzulässig ist und daher keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Verfassungsbeschwerde zeigt die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht in hinreichend substantiierter Weise auf.“

In der Sache hat das Gericht nicht entschieden, dass die Praxis in NRW mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Kammer ist der Sachentscheidung aus dem Weg gegangen, indem sie sich darauf verlegt hat, fehlende Ausführungen zur zulässigen Ausgestaltung der Bekenntnisschule zu rügen. Das ist insofern merkwürdig, da der Beschwerdeführer nicht infrage gestellt hat, dass es staatliche Bekenntnisschulen geben darf, sondern nur, dass die verpflichtende Teilnahme am Religionsunterricht dort nicht verlangt werden kann.

Die Verfassungsbeschwerde wurde 2018 veröffentlicht in:
Wißmann H. 2018. „Teilnahme am Religionsunterricht – Zugangsvoraussetzung in staatlichen Schulen? Zugleich ein Beitrag zur Praxis des Annahmeverfahrens nach § 93 a BVerfGG.“ Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht (ZevKr) 63: 209-224.

BVerfG 41,88, 17. Dezember 1975, Bevorzugung der Gemeinschaftsschule zulässig

In diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die Verfassungsbeschwerde zweier CDU-Abgeordneter gegen die Schulreform in NRW von 1968 zurückgewiesen. Ihrer Ansicht nach begünstigte die Neufassung des Schulgesetzes die Gemeinschaftsschule gegenüber der Bekenntnisschule in unzulässiger Art und Weise. Die Beschwerdeführer lehnten eine Schule ab, „die durch weltanschaulichen Kompromiß und durch ‚Indifferentismus‘ geprägt sei“. Das BVerfG lehnte die Klage ab und stellte fest:

Die Gemeinschaftsschule gemäß Art. 12 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen ist als Schulform mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie führt Eltern und Kinder, die eine bekenntnisgebundene religiöse Erziehung wünschen, nicht in einen verfassungsrechtlich unzumutbaren Glaubenskonflikt und Gewissenskonflikt. 

… Der Landesgesetzgeber hätte somit allein die Gemeinschaftsschule im Sinne des Art. 12 Abs. 6 LV als Pflichtschule einführen können, ohne dadurch die Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 GG zu verletzen. Dann war es ihm aus der Sicht dieser Grundrechte auch nicht verwehrt, dieser Schulform neben der Bekenntnisschule eine bevorzugte Stellung einzuräumen.

In seinem Urteil erkennt das Gericht an, dass „die Gefahr bestehen mag, daß Eltern in dem – naturgemäß nicht geheimen – Anmeldeverfahren ihren wirklichen Willen nicht kundtun.“ Das Gericht deutet damit Zweifel an der heute oft vorgebrachten Argumentation an, dass bereits die Anmeldung an einer Bekenntnisschule als Zustimmung zur Schulart zu interpretieren sei.

BVerfGE 6, 309, 26. Mai 1957, Konkordatsurteil

Dieses Urteil stellte fest, dass keine Pflicht der Länder dem Bund gegenüber besteht, die Schulbestimmungen des Reichskonkordats von 1933 bei ihrer Gesetzgebung zu beachten.

Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Bevorzugung katholischer Schüler ist rechtmäßig

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Datteln, im August 2021

In Datteln wurde ein Junge nicht an der für ihn nächstgelegenen Grundschule aufgenommen. Die Schulleitung lehnte die Aufnahme zum Schuljahr 2021/22 ab. Die Schule habe ihre Kapazitätsgrenze erreicht, katholische Kinder müssten vorrangig vor dem konfessionslosen Kind aufgenommen werden.

Statt mit den Freunden aus seiner Nachbarschaft in die Schule zu gehen, wird das Kind nun eine weiter entfernte Grundschule besuchen müssen, was die Eltern vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Einen Härtefall erkannte das Gericht aber nicht an, weder aufgrund der vom Kläger behaupteten Erschwernisse und Gefährdungen auf dem Schulweg noch aufgrund der Situation, dass das Kind mehrere Geschwister hat, die zukünftig auch an dieser Grundschule angemeldet werden hätten sollen.

Die Schulleiterin soll der Familie vorgeschlagen haben, sie seien ja wohlhabend genug, sich einen Fahrdienst zu leisten.

Quellen: