NRW-CDU fordert neue Schulart: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule

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Die nordrhein-westfälische CDU hat auf ihrem Landesparteitag am 12. März 2011 beschlossen, sich für die Einführung einer neuen Schulart im Grundschulbereich einzusetzen: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule. Im Beschluss des Landesparteitages heißt es:

Die CDU Nordrhein-Westfalen bekennt sich klar zum Erhalt der konfessionellen Bekenntnisschulen in NRW. Die bestehenden Bekenntnisschulen erfahren insbesondere auch bei bekenntnisfremden Eltern große Akzeptanz. Ergänzend setzt sich die CDU Nordrhein-Westfalen dafür ein, neben den bestehenden Bekenntnis- und Gemeinschaftsschulen eine neue Schulart gesetzlich zu verankern: die christlich-ökumenische Bekenntnisschule. (Schulpolitische Leitlinien der CDU Nordrhein-Westfalen: „Jedem Kind gerecht werden„, 12.3.2011)

Derzeit gibt es in NRW laut Schulgesetz (§26 Abs. 1) drei Schularten: „Grundschulen sind Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen.“ Von den 3.200 öffentlichen Grundschulen sind mehr als ein Drittel Bekenntnisgrundschulen: davon ca. 1.000 katholisch, 100 evangelisch und 2 jüdisch. Weil die Geburtenzahlen seit Jahren zurückgehen, müssen fortwährend Grundschulen geschlossen oder zusammengelegt werden (s. auch Zahlen und Statistik). Die CDU argumentiert: „Weil sinkende Schülerzahlen auch Konfessionsschulen betreffen, soll auch eine ökumenische Bekenntnisschule möglich werden.“ (Norbert Röttgen: „Wir sind die Opposition der Einladung“, Westfälische Nachrichten, 12.3.2011)

Die Neusser CDU will mit ihrem Vorstoß“ den Gedanken der christlichen Ökumene stärken und den Schulen eine Möglichkeit eröffnen, wie sie ein christliches Profil ausweisen können, ohne speziell etwa an die katholische oder evangelische Konfession gebunden zu sein“. (NRW-CDU verwirft beitragsfreies Lernjahr für Kinder, RP Online, 11.3.2011)

Für die neue Schulart müsste die Verfassung geändert werden. Man darf gespannt sein, wie die Kirchen auf diesen Vorstoß reagieren, schließlich ist Ökumene bekanntermaßen ein heikles Thema. Wir fragen uns, wie das Konzept einer christlich-ökumenischen Bekenntnisschule konkret aussehen soll. In Analogie zu den konfessionellen Bekenntnisschulen darf man davon ausgehen, dass alle Lehrkräfte an solchen Schulen einem christlichen Bekenntnis angehören müssen. Nicht klar ist, ob die Schulen wirklich eine ökumenische Ausrichtung bekommen sollen (z.B. durch ausdrücklich ökumenische Schulgottesdienste). Gemeinsamer Religionsunterricht ist wohl auch an diesen Schulen nicht vorgesehen. Das Schulgesetz sagt dazu in §31 unmissverständlich:

(1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Religionsunterricht wird erteilt, wenn er allgemein eingeführt ist und an der einzelnen Schule mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler dem entsprechenden Bekenntnis angehören.

Auch ökumenische Bekenntnisschulen würden lediglich so heißen, praktizieren dürften sie sie nach geltender Gesetzeslage nicht. Die Praxis sieht übrigens trotz der klaren Gesetzeslage oft anders aus, an vielen Gemeinschaftsgrundschulen wird – aus Überzeugung oder Personalmangel – Religionsunterricht insbesondere in den ersten 2 Klassen nicht konfessionell erteilt, bis die Bezirksregierung einschreitet (s. dazu z.B. die Zeitungsartikel Kein Fach wie jedes andere, KStA rhein-berg-online, 2011 und Erst ökumenisch – dann konfessionellDer Westen, 2007 sowie den Vortrag
Die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts –  Anspruch, Realität, Ausblick).

Uns stellt sich die Frage: Wie kann verhindert werden, dass Nichtchristen (insbesondere Muslime) und Nichtgläubige – und zwar Lehrkräfte wie Schüler – durch die neue Schulart noch mehr als bisher benachteiligt werden – an wohlgemerkt zu 100% von allen Steuerzahlern finanzierten Schulen.

Übrigens war die Gemeinschaftsgrundschule ursprünglich gewissermaßen ein ökumenisches Projekt (siehe z.B: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte: 1870 – 1918 Hg. Christa Berg, 1991, S. 120, und Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten. Eine Untersuchung am Beispiel des allgemeinbildenden Schulwesens in der Bundesrepublik Deutschland, Christine Langenfeld, 2001). Und es ist mitnichten so, dass Gemeinschaftsgrundschulen in NRW kein christliches Profil haben könnten. An allen Gemeinschaftsgrundschulen gibt es Religionsunterricht, meist auch regelmäßige Schulgottesdienste, Laternenumzüge zu St. Martin, Adventsfeiern etc. Wir meinen: Es gibt keinen Grund, eine neue Schulart einzuführen – im Gegenteil.

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