Abstimmungen über die Bekenntnisbindung von Grundschulen

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Februar 2017

Zur Zeit wird vielerorts in NRW darüber abgestimmt, ob Grundschulen weiterhin evangelische oder katholische Konfessionsschulen sein sollen, oder ob sie als Gemeinschaftsgrundschulen zukünftig allen Kindern gleichermaßen offen stehen sollen. In Coesfeld-Lette zum Beispiel scheiterte ein Umwandlungsbegehren gerade recht deutlich: 105 Stimmen wären für eine Umwandlung nötig gewesen, doch lediglich 74 Eltern stimmten dafür (s. auch hier). 87 Stimmen sprachen sich dafür aus, dass die Schule katholisch bleibt. So werden auch zukünftig Lehrkräfte aufgrund ihres Bekenntnisses nicht eingestellt werden können. Ganz anders in Oberhausen: Hier hatte der Rat die Zusammenlegung einer Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule beschlossen. In diesem Fall gelten andere Regeln, nämlich die für eine Schulneugründung: Es werden nicht nur die Eltern der 1.-3. Klassen befragt, sondern auch die Eltern der potentiellen zukünftigen Erstklässler. Das Ergebnis fiel hier sogar wesentlich deutlicher zugunsten eines katholischen Profils aus: 61 Eltern votierten für eine Gemeinschaftsgrundschule, 134 für eine katholische Bekenntnisschule. Das war aber bei weitem nicht genug: 250 Stimmen wären nötig gewesen. Die neue Schule wird also eine Gemeinschaftsgrundschule.

Richtig so! Denn in einem säkularen Staat sollte Religion an öffentlichen Schulen kein Kriterium für die Aufnahme von Schülern oder die Anstellung von Lehrern sein. Leider hat NRW es versäumt, dieser Einsicht folgend wie Bayern und andere Bundesländer vor bald 50 Jahren alle öffentlichen Schulen zu Gemeinschaftsschulen zu machen. Religion wird damit aber nicht aus dem öffentlichen Leben oder der Schule verdrängt. Religion ist durchaus auch an Gemeinschaftsgrundschulen ein Pflichtfach. Die Landesverfassung räumt auch hier christlichen Werten einen hohen Stellenwert ein: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

In Wenden findet derzeit ebenfalls eine Abstimmung über die zukünftige Schulform einer katholischen Bekenntnisschule Hünsborn statt. Eine Umwandlung erscheint einleuchtend, da es in der Gemeinde bislang ausschließlich katholische Grundschulen gibt. Dennoch legt dort der frühere Leiter der Grundschule ein merkwürdiges Demokratieverständnis an den Tag. Obwohl er zuvor die Probleme einer konfessionellen Bindung erläutert, fordert er die Eltern dazu auf, der Abstimmung fernzubleiben, damit die Schule eine katholische Bekenntnisschule bleibt: „Wer sich an der Abstimmung nicht beteiligt, bekundet damit seinen Willen zum Erhalt der bestehenden Katholischen Bekenntnisgrundschule Hünsborn. Ich wünsche ihr, dass sie in zwei Jahren ihr 50-jähriges Bestehen feiern kann.“

Zeit für Umwandlung

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In Hünsborn haben die Eltern nun die Wahl: Soll ihre Schule katholische Bekenntnisschule bleiben, oder wird die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt und steht künftig Kindern und Lehrkräften unabhängig vom Bekenntnis offen?

Bemerkenswert daran: Nicht die Eltern haben das Verfahren eingeleitet, sondern der Rat der Stadt auf Antrag der örtlichen CDU. Hintergrund ist, dass die Schule endlich wieder eine Leitung bekommen soll. Seit 3 Jahren muss die Schule ohne Rektor oder Rektorin auskommen, weil es keine Bewerbungen katholischer Lehrer/innen gab. Die Bewerbung eines evangelischen Pädagogen musste aus formalen Gründen abgelehnt werden, weil das Schulgesetz vorschreibt, dass der Schulleiter zwingend dem Schulbekenntnis angehören muss.

Wir wünschen der Schulgemeinschaft viel Erfolg bei der Umwandlung: Die Umwandlungshürde ist auch nach der Neuregelung 2015 hoch: Mehr als die Hälfte der Stimmen aller Eltern müssen für eine Umwandlung abgegeben werden, sonst bleibt die Schule eine Bekenntnisschule. Wer zuhause bleibt, stimmt damit praktisch für den Erhalt der Bekenntnisbindung.

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