Bekenntnisgrundschulen in NRW – Zahlen und Statistisches

Share

(zuletzt aktualisiert: 08.12.2023)

Die Länge des Schulwegs für die kleinsten Schüler/innen und die Verwirklichung des Prinzips der Religionsfreiheit an Grundschulen hängt für Lehrkräfte und Schüler/innen in großen Teilen Nordrhein-Westfalens maßgeblich von der Konfession ab. Die Verfassung des Landes garantiert die Existenz staatlicher Bekenntnisschulen. 2015 wurde durch eine Schulgesetzänderung die Umwandlung von Bekenntnisschulen etwas erleichtert und die strikte Bekenntnisbindung von Lehrkräften aufgeweicht und damit der (gelebten) Realität angenähert.

Die Situation an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen war insgesamt aufgrund des Geburtenrückgangs bis 2015 durch abnehmende Schülerzahlen gekennzeichnet, seit 2016 steigen die Schülerzahlen wieder. Der Anteil katholischer und evangelischer Kinder an den Grundschulen des Bundeslandes geht stetig und zunehmend rasant zurück: Waren 2001 noch 74,4% getauft (ev. oder röm.-kath.), so waren es im Schuljahr 2022/23 nur noch 48,2% (im Vorjahr noch 50%) – erstmals weniger als die Hälfte! Der Anteil der Grundschulkinder, die keiner Religion zugeordnet sind, erhöhte sich dagegen im gleichen Zeitraum von 9,4% auf 23,1%. Der relative Anteil muslimischer Kinder erhöhte sich in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich von 11,8% auf 20,1% (im Vorjahr noch 20,3%).

Bekenntnisgrundschulen in NRW in Zahlen (alle Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2022/23)

Insgesamt gibt es 688.204 Grundschüler (1970: 1.071.127), davon sind

  • 29,0% römisch-katholisch (2001/2: 44,2%)
  • 23,1% ohne Konfession (2001/2: 9,4%)
  • 19,2% evangelisch (2001/2: 30,2%)
  • 20,2% muslimisch (2001/2: 11,8%)
  • 8,4% andere Konfessionen

Weiterlesen

Bekenntnisschulen NRW 2013: Bewegung, aber noch keine Veränderung

Share

NRW 2013: Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen bleibt konfessionsgebunden

Vor einem Jahr fassten wir unsere Forderungen so zusammen:

Wir sind gespannt, ob 2013 endlich

  • die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert wird;
  • die Diskriminierung bekenntnisfremder Kinder an Bekenntnisgrundschulen beendet wird;
  • Lehrkräfte an Grundschulen unabhängig vom Bekenntnis landesweit gleiche Anstellungschancen bekommen und das Leitungsproblem wenigstens nicht mehr „konfessionell verschärft“ wird;
  • der Glaube oder Nichtglaube von Kindern bzw. deren Familien ernster genommen wird als es durch eine Aufnahmeerklärung geschieht, die dazu dient, den formell vorhandenen Minderheitenschutz an Bekenntnisschulen auszuhebeln.

Um es kurz zu machen: Obwohl sich 2013 hat die Situation sogar noch deutlich verschärft hat und das Thema viel öffentliche Aufmerksamkeit bekam, hat sich in keinem der oben genannten Punkte gesetzlich etwas geändert. Weiterlesen

GEW spricht Klartext: Bekenntnisschulen widersprechen der Inklusion

Share

In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalens findet die Vorsitzende der Fachgruppe Grundschule, Rixa Borns, klare Worte:

„[…] Wenn jetzt das Schulgesetz im Sinne der Inklusion geändert wird, dann sollten auch die verschiedenen Bekenntnisschularten infrage gestellt werden. Weiterlesen

Landtag NRW berät über Schulrechtsänderung zur Inklusion

Share

Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ bezieht Stellung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Inklusion

9. SchrÄG

Stellungnahme zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
(zum Herunterladen aufs Bild klicken)

Am 5. und 6. Juni 2013 findet im nordrhein-westfälischen Landtag eine parlamentarische Anhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Mit dieser Schulrechtsänderung sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem einzubeziehen. Damit setzt das Bundesland die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur schulischen Bildung um.

Der bisherige Gesetzentwurf ändert aber nichts an der Situation, dass Kinder und Lehrkräfte aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder Bekenntnislosigkeit Nachteile und Einschränkungen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Kauf nehmen müssen.

Es widerspricht dem Inklusionsgedanken, wenn an öffentlichen Schulen das gemeinsame Lernen an Konfessionsgrenzen Halt macht. Insbesondere seit Aufhebung der verbindlichen Schulbezirke und der damit verbundenen Schärfung des Profils öffentlicher konfessioneller Grundschulen sind in diesem Zusammenhang viele Probleme offen zutage getreten.

Wir meinen: Es muss gewährleistet sein, dass Familien ihre Kinder gemeinsam mit anderen Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft in die gleiche Grundschule schicken können. Das Recht der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler muss unabhängig von ihrer Religion und Konfession gewährleistet werden. Inklusion bleibt halbherzig und damit unvollständig, wenn sie nicht auch konfessionelle und religiöse Grenzen überwindet.

Ferner muss sichergestellt werden, dass Glaube und Religionszugehörigkeit von Lehrkräften keinen Einfluss auf deren Anstellungschancen und die Wahrnehmung von Leitungspositionen haben.

Lesen Sie unsere vollständige und detaillierte Stellungnahme zum Gesetzentwurf (pdf, 28.5.2013).

s. auch: Eine Schule für alle – Der Inklusionsgedanke und die staatliche Bekenntnisschule in NRW

GEW fordert Abschaffung von Bekenntnisgrundschulen

Share

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW spricht Klartext. Während die GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer Stellungnahme die Schulgesetznovelle ausdrücklich begrüßt, kritisiert sie gleichzeitig unmissverständlich ausgrenzende Tendenzen im Grundschulbereich:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine ‚Schule für alle Kinder‘ auch im Grundschulbereich werden leider weiterhin ausgeklammert.“

Aus GEW Pressemitteilung zur Anhörung bezüglich des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 31.10.2012, GEW begrüßt Konzept „Kurze Beine – kurze Wege“

Der Kreisverband Kleve der GEW wird im November 2012 wie folgt zitiert:

„Oft können die Rektorenstellen nicht besetzt oder Bewerberinnen nicht eingestellt werden, weil sie nicht katholisch sind“, umschreibt Seefluth die Problematik. Im Kreis sind von den insgesamt 53 Grundschulen 35 katholisch konfessionell gebunden. „Leider verschließen viele Kommunalpolitiker die Augen vor diesem Phänomen, aber im Zuge der Inklusion sollte es doch möglich sein, zumindest konfessionelle Grenzen zu überwinden. Denn ohne Gemeinschaftsschulen schließen wir im Kreis mehr als die Hälfte der künftigen Lehrkräfte aus, die hier eingestellt werden könnten.“ fordert die GEW zum Umdenken auf und verweist auf Solingen: Dort gibt es keine katholischen Grundschulen mehr, dafür aber genügend Lehrer und Schulleitungen.

Die GEW Klewe leitet daraus die folgende konkrete Forderung ab:

Eine Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben bei der Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen muss erfolgen, die bürokratischen Hürden sind zu hoch.

Die Umwandlung von Konfessions- in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert gerade in den Dörfern und Ortsteilen die Stellenbesetzung, insbesondere der Leitungsstellen. Ohne die Schulkonzeption wesentlich zu verändern, besteht hier eine mögliche Kostenersparnis. Nicht-Katholische Kinder können mit ihren Spielkameraden zusammenbleiben. Sie brauchen nicht an die GGS zu wechseln. Die erspart der Gemeinde Fahrtkosten. Außerdem widerspricht dieser Zustand dem Gedanken der Inklusion. In Zukunft wird es wie bei schulscharfen Ausschreibungen keine Versetzung von nicht-katholischen Lehrpersonen an Konfessionsschulen geben.

GEW kritisiert Ausklammerung der Bekenntnisschulproblematik bei Schulrechtsänderung

Share

In einer uns vorliegenden Stellungnahme von DGB NRW und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom April 2012 kritisiert die Gewerkschaft deutlich, dass der nordrhein-westfälische Schulkonsens die Bekenntnisschulproblematik ausgeklammert hat.

Die Gewerkschaften betonen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Regierung für ein Schulrechtsänderungsgesetz (Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen), wie wichtig es ist, im Grundschulbereich dem Prinzip „Kurze Beine – Kurze Wege“ Rechnung zu tragen. Die Stellungnahme lobt auch die Absicht des Gesetzgebers, „auf die zurückgehenden Schülerzahlen zu reagieren ohne landesweit das wohnungsnahe Grundschulangebot zu gefährden“.

Die Stellungnahme enthält aber auch eine massive Kritik in Form einer ungewohnt klaren Aussage zum Thema Bekenntnisschulen:

„Die grundsätzliche Entscheidung zur Abschaffung der Bekenntnisschulen und damit die Entscheidung für eine „Schule für alle Kinder“ auch im Grundschulbereich werden weiterhin ausgeklammert. Dies widerspricht dem Recht auf ein inklusives Schulsystem.“

Zitiert aus der Stellungnahme des DGB NRW und der GEW NRW zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung eines  qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen (8. Schulrechtsänderungsgesetz), S. 2

Katholische Eltern: Katholische Bekenntnisschulen sind für Zukunft der Gesellschaft von unschätzbarer Bedeutung

Auch die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED NRW) hat eine Stellungnahme zum Thema abgegeben. Sie fordert, wenig überraschend:

„Gerade heute [ist] das besondere, rechtlich geforderte und geschützte Angebot von katholischen Bekenntnisschulen, nämlich Unterricht, Erziehung und Gestaltung des Schullebens unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Kirche, für die Zukunft unserer Gesellschaft von unverzichtbarer Bedeutung.“