Kulturkampf in Xanten. Frust in Mönchengladbach. Abstimmungen in Bocholt

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Artikel in der Rheinischen Post
Screenshot WP online, 14.2.2022

In Marienbaum, einem 7 Kilometer außerhalb Xantens gelegenen Ortsteil der Stadt, wird gerade heftig gestritten. Es geht darum, dass die Grundschule der 2000-Seelen-Gemeinde 37 Anmeldungen hat. Viel zu viele für eine Eingangsklasse. Und weil es sich um eine katholische Grundschule handelt, müssen alle nicht katholisch getauften Kinder darum bangen, ob sie in Zukunft mit dem Bus in die Schule nach Xanten fahren müssen, obwohl sie in Wurfweite einer öffentlichen Grundschule wohnen. (Quelle: RP online, 7.2.2022, Politik streitet über Status als Konfessionsschule)

In der politischen Diskussion kommen abstruse Argumente. So etwa, dass Marienbaum Wallfahrtsort sei und es deswegen „anmaßend“ sei, den Bekenntnisstatus der örtlichen Grundschule in Frage zu stellen.

Es gibt auch den durchaus sinnvollen Hinweis, dass sich das Problem „Katholische Kinder zuerst“ durch eine Umwandlung der Marienbaumer Schule verschärfen könnte, weil es dann in Xanten nur noch eine katholische Grundschule gäbe. Man zieht aber nicht den auf der Hand liegenden Schluss daraus, dass es genau deswegen sinnvoll wäre, wenn alle Xantener Grundschulen nicht mehr die Taufe als Diskriminierungskriterium heranziehen müssten.

Die Schärfe der kommunalpolitischen Diskussion mutet absurd an. Über eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule können letztlich ohnehin nur die Eltern der Kinder entscheiden, die aktuell dort beschult werden.

In Mönchengladbach ist die Situation ähnlich, dort steht gerade die katholische Brückenschule Bettrath-Hoven mit Dependance in Damm im Fokus (ja, so unromantisch können Grundschulen in NRW benannt sein). Wir zitieren aus einem Artikel der Rheinischen Post:

Es gab einen Überhang, und der ist in diesem Jahr groß. Bei der Brückenschule gab es laut Schulamt am Hauptstandort 72 Anmeldungen, davon wurden 14 Abweisungen ausgesprochen (von den aufgenommenen 58 Kindern sind 41 katholisch). Beim Teilstandort seien 51 Kinder angemeldet worden, davon wurden 22 abgewiesen. Von den aufgenommenen 29 Kindern seien 27 katholisch.

Rheinische Post, 10.2.2022, Warum ein muslimisches Mädchen an der Wunschschule abgewiesen wurde

Leidtragende sind in diesem Fall unter anderem ein muslimisches Mädchen und ihre Familie, die sich unschwer nachvollziehbar ausgegrenzt fühlen (übrigens in vierter Generation in Deutschland lebend). Hier ist das Mädchen aufgewachsen, hier kennt sie die Kinder. Mit dem Nachbarjungen hätte sie zur Schule gehen können. Genau so diskriminierend wird diese Situation übrigens von evangelischen und nicht getauften Kindern empfunden.

Man muss nicht muslimisch sein, um es untragbar zu finden, dass im 21. Jahrhundert mitten in Europa, Religion an öffentlichen Grundschulen ein Grund ist, Kinder getrennt voneinander zu beschulen.

Nicht zuletzt deswegen haben engagierte Eltern sich in Bocholt dafür eingesetzt, dass noch in diesem Schuljahr an gleich drei Bekenntnisgrundschulen darüber abgestimmt wird, ob die Bekenntnisbindung erhalten bleibt. Wir drücken die Daumen, dass es an allen drei Standorten klappt!

Quelle: bbv-net.de, 11.2.2022, Drei Bocholter Schulen stimmen über Bekenntnis ab

Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Bevorzugung katholischer Schüler ist rechtmäßig

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Datteln, im August 2021

In Datteln wurde ein Junge nicht an der für ihn nächstgelegenen Grundschule aufgenommen. Die Schulleitung lehnte die Aufnahme zum Schuljahr 2021/22 ab. Die Schule habe ihre Kapazitätsgrenze erreicht, katholische Kinder müssten vorrangig vor dem konfessionslosen Kind aufgenommen werden.

Statt mit den Freunden aus seiner Nachbarschaft in die Schule zu gehen, wird das Kind nun eine weiter entfernte Grundschule besuchen müssen, was die Eltern vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Einen Härtefall erkannte das Gericht aber nicht an, weder aufgrund der vom Kläger behaupteten Erschwernisse und Gefährdungen auf dem Schulweg noch aufgrund der Situation, dass das Kind mehrere Geschwister hat, die zukünftig auch an dieser Grundschule angemeldet werden hätten sollen.

Die Schulleiterin soll der Familie vorgeschlagen haben, sie seien ja wohlhabend genug, sich einen Fahrdienst zu leisten.

Quellen:

St-Martini-Schule in Geldern ist jetzt Gemeinschaftsschule

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Herzlichen Glückwunsch!

Mit einem sensationellen Ergebnis haben sich die Eltern in Geldern für die Umwandlung der bisher katholischen Grundschule ausgesprochen: 142 Ja-Stimmen stand nur 1 Nein-Stimme und 2 ungültige Stimmen gegenüber. Nötig gewesen wären gerade einmal 87 Stimmen. Nun müssen noch der Rat der Stadt Geldern und die Bezirksregierung Düsseldorf formal das Ergebnis bestätigen, damit die Schule ab dem Schuljahr 2021/22 eine Gemeinschaftsgrundschule ist. Auslöser für die Umwandlung war, wie berichtet, der Wunsch der Eltern, dass die kommissarische Schulleiterin auch ohne den fehlenden katholischen Taufschein auch formal die Leitung der Schule übernehmen darf.

Quelle:
Sankt-Martini-Post Januar Februar 2021

Frust bei Eltern in Bocholt

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In Bocholt gibt es 10 Grundschulen. 7 davon sind katholisch.

Bei drei Grundschulen in Bocholt gab es in diesem Jahr einen Anmeldeüberhang, das heißt es gab mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze. Die beiden katholischen Grundschulen mussten katholisch getaufte Kinder zuerst aufnehmen. Nicht-katholische Kinder wurden aufgrund dieses Kriteriums abgelehnt. Die normalerweise geltenden Auswahlkriterien, wie sie in der Ausbildungsordnung Grundschule vorgegeben sind, waren hier außer Kraft gesetzt (Geschwisterkind, Wohnortnähe, gemeinsamer Besuch eines Kindergartens in der Nähe…). Nur die Gemeinschaftsgrundschule konnte die Kinder nach diesen sinnvollen Kriterien aufnehmen – ohne nach dem Taufschein zu fragen.

Warum diese Kriterien nicht bei allen Grundschulen berücksichtigt werden, stößt bei vielen Eltern auf Unverständnis.

Quelle:

Bocholter-Borkener Volksblatt, 26.1.2021, Bocholter Grundschulen lehnen nicht-katholische Kinder ab (leider zahlungspflichtig)

Umwandlung aller katholischen Grundschulen in Lohne?

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Das niedersächsische Lohne hat 6 katholische Grundschulen. Oder anders ausgedrückt: Alle Grundschulen in Lohne sind katholisch. Nun ist Lohne traditionell durchaus sehr katholisch geprägt. Aber es ist nicht so, dass alle Kinder römisch-katholisch getauft wären. Keineswegs. Tatsächlich sind es noch gut 50%, Tendenz sinkend. Erfreulicherweise hat man sich darauf geeinigt, dass all diese Schulen Kinder aller Bekenntnisse in ihrem Einzugsbereich aufnehmen. Nun gilt in Niedersachsen – anders als in NRW – aber eine Regelung, wonach eine Abstimmung über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden muss, wenn der Anteil bekenntnisfremder Kinder 30% erreicht. Diese Abstimmung soll an allen 6 Grundschulen im Schuljahr 2020/21 stattfinden.

An sich spricht alles dafür, die Schulen geschlossen umzuwandeln, damit alles so bleiben kann, wie es war. Durch die Elternabstimmung steht aber genau das auf der Kippe. Das Nachrichtenportal OM Online zitiert hierzu Wolfram Amelung, der sich lange Jahre mit einer Elterninitiative für die Umwandlung der Lohner Grundschulen einsetzte:

Andernorts habe man an öffentlichen Schulen längst darauf verzichtet, Schülerschaften zu unterscheiden. Er nennt Papenburg als Beispiel. Dort sei unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Eltern und der Kirchen ein „Umwandlungsprozess aller Bekenntnisschulen unabhängig von der Konfessionsstruktur in der jeweiligen Schülerschaft aktiv umgesetzt“ worden. „Das ist von der Stadt Lohne als Schulträger der hiesigen Bekenntnisgrundschulen unverständlicherweise nicht gewollt.“

OM online, 2.2.2021, Bekenntnisschulen: Abstimmung erfolgt nach den Osterferien

Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule

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Die WDR-Lokalzeit berichtete am 22.4. über die derzeit laufende Abstimmung über die Schulumwandlungen in Telgte (online verfügbar bis 29.4.). Dabei kommt auch ein Vater zu Wort, der sich für den Erhalt der katholischen Bekenntnisschulen einsetzt. Er möchte, dass seine Kinder auch in der Schule eine durch und durch katholische Erziehung genießen. Und sagt:

„Das ist ja genau der Unterschied zwischen der Gemeinschaftsschule und der Bekenntnisschule. An der Gemeinschaftsschule wird der Religionsunterricht als reine Wissensvermittlung gemacht, und in der Bekenntnisschule ist eben das ganze Schulleben durchdrungen von dem Glauben, einschließlich der christlichen Feste, Gottesdienstfeiern, und all das gehört dazu.“

Einspruch! Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen definiert die beiden Schularten wie folgt (Art. 12, Abs. 3):

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Der Religionsunterricht unterscheidet sich an beiden Schularten grundsätzlich nicht. Er wird in beiden Schulen als bekenntnisorientierter Unterricht erteilt. An Gemeinschaftsgrundschulen können nicht katholische Kinder allerdings nicht darauf verpflichtet werden, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen. Christliche Feste können ausdrücklich hier wie dort gefeiert werden, und auch an Gemeinschaftsgrundschulen gibt es Schulgottesdienste. Man könnte einen Unterschied dahingehend konstruieren, dass an Gemeinschaftsschulen nicht der komplette Unterricht von religiöser Erziehung durchdrungen ist. In der Praxis ist das allerdings ohnehin an den wenigsten Bekenntnisschulen der Fall, der Schulalltag unterscheidet sich in der Regel nicht zwischen beiden Schularten. Hinzu kommt, dass es nicht gerade überzeugend ist, Nächstenliebe zu lehren und schon bei der Aufnahme an der Schule das Gegenteil zu praktizieren.

Katholische Bekenntnisschule in Harsewinkel weist 15 Kinder ab

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Es gibt schönere Briefe, die man kurz vor Weihnachten bekommt. Die Kardinal-von-Galen-Schule, eine öffentliche katholische Grundschule im Kreis Gütersloh, verschickte am 19. Dezember 15 Ablehnungsschreiben, weil es dort mehr Anmeldungen als Plätze gab. Zahlreiche nicht katholisch getaufte Kinder erhielten keinen Platz. Glocke-online berichtet über einen der Härtefälle:

„Der Vater evangelisch, die Mutter katholisch, das Kind evangelisch – es wurde abgelehnt, obwohl alle anderen Kinder aus der Kita-Gruppe demnächst die Kardinal-von-Galen-Schule besuchen dürfen.“

die-glocke.de, 12.1.2020

Es ist schon für die Eltern nicht nachvollziehbar, dass es heute noch eine konfessionelle Trennung von Kindern an öffentlichen Schulen gibt, die dazu führt, dass das eigene Kind die Einschulung nicht mit den Nachbarskindern erleben wird. Aber wie erklärt man das dem eigenen Kind? Dass die nächste Schule in diesem Fall nur 850 Meter weiter weg gelegen ist, hilft dem Kind nicht, wenn es morgen demnächst ein gutes Stück vor den Freundinnen und Freunden das Haus verlassen muss.

Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die „übrigen“ Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Weiterlesen

Schulausschuss Gladbeck fordert neues Schulgesetz

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„In Sorge um ein funktionierendes Grundschulsystem in Gladbeck und in Nordrhein-Westfalen bittet der Schulausschuss der Stadt Gladbeck dringend darum, die Besetzung der Leitungsstellen nicht an ein entsprechendes Bekenntnis, sondern ausschließlich an die fachliche Eignung und Befähigung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer zu koppeln. Wir sehen hier ein Gesetz, das nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht und deshalb dringend angepasst werden muss!“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass Schulministerin Gebauer bislang noch nicht erkennen lässt, dass sie ernsthaft nach Lösungen sucht. Noch im April sagte sie im Gespräch mit dem Bonner General-Anzeiger:

GA: Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?
Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangenen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Quellen