NRW-Schulgesetz zu Bekenntnisschulen steht vor Verabschiedung

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Kurze Beine – kurze Wege, 13 März 2015

Am 18. März 2015 wird das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in 2. Lesung in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Es soll wie berichtet die Umwandlung von staatlichen Bekenntnisgrundschulen erleichtern. Weiterlesen

Nachbetrachtungen zur Expertenanhörung zum Bekenntnisschulgesetz

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Der von rot-grün im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen erhielt bei der Expertenanhörung am 4. Februar 2015 breite Unterstützung. Das Gesetz wird daher aller Voraussicht nach mit geringfügigen Korrekturen im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Weiterlesen

Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)

Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen

Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen

Beratungen über das 11. Schulrechtsänderungsgesetz

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Am 17.12. wurde der Gesetzentwurf für die Änderungen der Regelungen an staatlichen Bekenntnisschulen im Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht (wir berichteten).

Am 4.2.2015 führt nun der Ausschuss für Schule und Weiterbildung eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. In diesem Verfahren hat jede Landtagsfraktion die Möglichkeit, zwei Sachverständige zu benennen, die in der mündlichen Anhörung Stellungnahmen abgeben und für Fragen der Fraktionen zur Verfügung stehen.

Anhörung 11. SchRÄG

Wir freuen uns, dass sowohl die beiden Regierungsfraktionen von SPD und Grünen als auch die Piratenfraktion die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ angefragt haben, als Sachverständige bei der Anhörung Rede und Antwort zu stehen.

Welche Verbesserungen bringt der Gesetzesvorschlag für Lehrkräfte?

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Vor vier Jahren berichteten wir über eine evangelische Lehrerin. Jahrelang leitete sie mit großem Engagement eine kommunale katholische Grundschule. Kommissarisch und ohne die entsprechende finanzielle Anerkennung. Die Arbeit machte ihr Spaß und sie wäre gerne auch offiziell Rektorin der Schule geworden. Ihre Bewerbung auf die freie Funktionsstelle aber wurde abgelehnt, weil ihr nach Paragraph 26 Absatz 6 des Schulgesetzes die richtige Konfession als „Aspekt der Eignung“ für das Amt fehlte. Weiterlesen

Neues Schulgesetz soll Diskriminierung an öffentlichen Grundschulen beenden

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Update: Auf dem Landtagsportal kann ein Protokoll der Landtagsdebatte vom 17.12.2014 abgerufen werden sowie ein Videomitschnitt der Debatte (Beginn bei 4:40:35). 

Hanna-Renate Laurien (CDU, katholisch):
“Kinder müssen zusammen lernen,
gleich welcher Konfession sie angehören.”

Düsseldorf, 17. Dezember 2014

Am heutigen Mittwoch um 15:30 wird im Düsseldorfer Landtag ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Eine Neuregelung des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen erleichtern. Darüber hinaus sollen zukünftig auch Lehrkräfte an dieser Schulart unterrichten können, die dem Schulbekenntnis nicht angehören.

Damit reagiert die Landespolitik darauf, dass sich rund um Bekenntnisgrundschulen in den vergangenen Jahren vielfach Konflikte entzündet haben: Dabei ging es um das Thema der Aufnahme wohnortnaher Schülerinnen und Schüler, die nicht dem Schulbekenntnis angehören; um die Verpflichtung, an öffentlichen Bekenntnisschulen an Religionsunterricht und Gottesdiensten teilzunehmen; und um die Anstellungsmöglichkeiten nichtreligiöser Lehrkräften oder solcher mit anderem Bekenntnis.

Die Politik kommt mit der Gesetzesinitiative ihrem Auftrag aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nach:  In Artikel 8 wird dort ausdrücklich gefordert, „dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht“. Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Beschluss vom August 2013 (8 L 538/13) im Zusammenhang mit der Ablehnung eines muslimischen Kindes an einer katholischen öffentlichen Bekenntnisgrundschule wie folgt auf diese Verpflichtung hingewiesen: „Letztlich ist es vorrangige Aufgabe der politischen Entscheidungsträger, gesetzliche Bestimmungen ggf. dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen und die Normen mit der Wirklichkeit wieder in Einklang zu bringen.”

In der Tat entsprechen im Fall der staatlichen Bekenntnisschulen die Normen schon lange nicht mehr der gesellschaftlichen Realität in Nordrhein-Westfalen. Ein Drittel aller öffentlichen Grundschulen sind bekenntnisgebunden, obwohl an den wenigsten von ihnen eine große Mehrheit in der entsprechenden Konfession getauft ist. Nach den amtlichen Schul­daten für das Schuljahr 2012/2013 gehörten zu diesem Zeitpunkt an 54 evangelischen und an 263 katholischen Bekenntnisgrundschulen in öffentlicher Trägerschaft weniger als 50 % der Schülerinnen und Schüler dem jeweiligen Schulbekenntnis an. In 81 Gemeinden gab es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen.

„Kurze Beine – kurze Wege“ begrüßt außerordentlich, dass mehr als 5 Jahre nach Gründung der Initiative verbesserte Bedingungen für die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen geschaffen werden sollen. Allerdings gehen in unseren Augen die im Konsens mit den Kirchen geplanten Änderungen nicht weit genug: Die Neufassung des Schulgesetzes stellt nicht sicher, dass

  • alle Kinder unabhängig von Glaube und Herkunft ein Aufnahmerecht an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule erhalten;
  • an allen öffentlichen Schulen die fachliche Qualifikation Hauptkriterium bei der Besetzung von Lehrer/innenstellen und Leitungspositionen ist;
  • Kinder an öffentlichen Schulen keinen Religionsunterricht in einem Bekenntnis besuchen müssen, dem sie nicht angehören. 

Bis heute legitimiert der Verfassungsrang der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen die Diskriminierung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern nach religiösen Kriterien an öffentlichen Einrichtungen, die von allen Bürgern gezahlt und getragen werden. Angesichts einer zunehmenden Säkularisierung und gleichzeitig einer stärkeren religiösen Pluralität entsteht durch die Aufrechterhaltung von Bekenntnisschulen in staatlicher Trägerschaft zunehmend ein Spannungsverhältnis zu zentralen Artikeln des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die nicht nur den beiden großen Kirchen, sondern auch anderen religiösen Gemeinschaften und der wachsenden Gruppe nichtreligiöser Menschen Religionsfreiheit garantieren.

Wir fordern daher den Landtag NRW auf, die Landesverfassung zu ändern, um die Diskriminierung zu beenden.

In der Initiative “Kurze Beine – Kurze Wege” engagieren sich Menschen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Die Initiative ist überparteilich und unabhängig. Sie besteht aus gläubigen und nichtgläubigen Bürgern des Landes: Wir sind katholisch, evangelisch, muslimisch und bekenntnislos, mit und ohne Migrationshintergrund. Wir setzen uns kritisch mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW auseinander. Es ist ausdrücklich nicht unser Anliegen, Religion und ihre Rolle in unserer Gesellschaft grundsätzlich in Frage zu stellen.

Elftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

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Landtag NRWAm 17. Dezember wird im Landtag von Nordrhein-Westfalen ein Gesetzentwurf zu öffentlichen Bekenntnisschulen eingebracht und in erster Lesung beraten.

Die geplanten Änderungen sind schnell zusammengefasst:

1. In Ausnahmefällen dürfen „zur Sicherung des Unterrichts“ auch Lehrkräfte an Bekenntnisschulen unterrichten, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Position der Schulleitung.

2. Das Umwandlungsverfahren wird deutlich erleichtert. Für die Einleitung des Verfahrens genügt es, wenn sich 10% aller Eltern dafür aussprechen (bisher 20%). Alternativ kann das Verfahren auch vom Schulträger eingeleitet werden. Außerdem wird das Umwandlungsquorum von bisher 67% auf 50% gesenkt.

Es ist erfreulich, dass die Umwandlung erleichtert wird. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine solche halbherzige Reform in der Lage ist, die bestehenden Probleme zu lösen. Noch im Juni hatte der Münsteraner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann im Landtag NRW dargelegt, dass alle staatlichen Schulen – also auch staatliche Bekenntnisschulen – unmittelbar an das Grundgesetz gebunden sind und verpflichtet sind, die individuelle Vielfalt von Schülerinnen und Schüler zu achten und zu fördern. Explizit hatte Wißmann dargelegt, dass es nicht haltbar sei, dass das Grundrecht auf Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis und auf Abmeldung vom Religionsunterricht an dieser Schulart keine Geltung habe. In diesen Fragen hält der Gesetzentwurf keine Lösungen bereit.

PRESSESPIEGEL

„Die Zukunft der öffentlichen Bekenntnisschule erscheint nach dieser Diskussion fraglich“

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Wir berichteten bereits über eine Veranstaltung zum Verhältnis von Kirche und Staat im Juni 2014 im Landtag NRW. Wir freuen uns, dass uns jetzt ein Videomitschnitt von einem Teil der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurde (herzlichen Dank dafür an Ricarda Hinz, videoteuse.de). Dr. Frank Vollmer, Redakteur der Rheinischen Post, berichtet im Plenum des Landtags über ein Forum zum Thema Kirche und Bildung, in dem Landtagspolitiker und Kirchenvertreter mit einem Verfassungsrechtler über öffentliche Bekenntnisschulen diskutierten.

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=uygwCp_dslk[/youtube]

Mitschrift des Berichts von Dr. Frank Vollmer

Forum 4, betitelt „Die Präsenz der Kirche im Bildungswesen“, hatte sich zunächst mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf das Schulwesen einzigartig ist. Nur in NRW gibt es in nennenswerter Größenordnung staatliche Bekenntnisgrundschulen: Öffentliche, also auch öffentlich finanzierte Schulen, die nach konfessionellen Grundsätzen arbeiten und an denen auch die Lehrkräfte grundsätzlich die Konfession der Schule besitzen sollen. Etwa ein Drittel der Grundschulen hier in Nordrhein-Westfalen sind solche Bekenntnisschulen. Der größte Teil davon ist katholisch.

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Wohnortnahe Grundschule für alle offen und diskriminierungsfrei

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Sigrid Beer, schulpolitische Sprecherin der Grünen in NRW, spricht im Interview mit dem Humanistischen Pressedienst (3. September 2014) über die Notwendigkeit, das Schulgesetz in NRW zu ändern, um gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen.

Auszüge aus dem Interview:


hpd: Im letzten Sommer hatte vor allem die Verweigerung der Einschulung des Erstklässlers Bülent, Sohn muslimischer Eltern, in eine katholische Bekenntnisgrundschule in Paderborn für erhebliches Unverständnis gesorgt. Kann sich ein solcher Fall wiederholen, wenn die Grünen-Pläne gesetzlich umgesetzt worden sind?

S. Beer: Wir wollen, dass die wohnortnahe Grundschule für alle SchülerInnen offen und diskriminierungsfrei zugänglich ist. Die Gemeinschaftsgrundschule gewährleistet das Prinzip “kurze Beine – kurze Wege” sowie Pluralität gegenüber Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen. Außerdem betonen wir, dass auch die negative Religionsfreiheit gewährleistet sein muss. Weiterlesen