Verfassung modernisieren – Öffentliche Bekenntnisschulen abschaffen

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Wenn wir Sylvia Löhrmann richtig verstehen, soll eine Verfassungsänderung an den Grünen nicht scheitern

In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es neben Gemeinschaftsschulen und Weltanschauungsschulen auch Bekenntnisschulen gibt, siehe Artikel 12 Abs. 6:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

So kommt es, dass ein Drittel aller Grundschulen in NRW staatliche Bekenntnisschulen sind. Hier müssen alle Lehrkräfte dem Schulbekenntnis angehören, und alle Kinder müssen den Religionsunterricht besuchen, der ausschließlich im Bekenntnis der Schule erteilt wird. Diese Situation ist bundesweit einzigartig: In keinem anderen Bundesland werden Lehrkräfte und Schüler/innen an öffentlichen Schulen in dieser Form aufgrund ihrer Konfession bevorzugt bzw. benachteiligt.

In einem Tweet vom 28. Mai 2014 forderten wir die Grüne Schulministerin Sylvia Löhrmann und die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer auf, die „Neue Macht der NRW-Grünen“ (RP online, 26.5.2014), zu nutzen – und erhielten Antwort von Sylvia Löhrmann:2014-05-29-Zwitscherei

Selbstverständlich haben wir uns mit der Forderung nach einer Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen an alle Fraktionen im Landtag von NRW gewendet, auch an die Landesvorsitzenden Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP), bereits im Oktober 2013. Weiterlesen