Schließung einer katholischen Grundschule in Meerbusch

Share

In Meerbuscher Stadtteil Osterath wird die städtische katholische Barbara-Gerretz-Grundschule geschlossen. Das hat die städtische Schulpolitk eigentlich schon lange geplant, da es in Osterath absehbar nicht genügend Kinder für drei Grundschulen gibt und die Barbara-Gerretz-Schule ohnehin nur noch als einzügige Schule geführt wurde. Ein Bürgerentscheid zum Erhalt der Schule scheiterte. Anschließend erklärte allerdings das Oberverwaltungsgericht den städtischen Schließungsbeschluss für rechtswidrig. Jetzt muss die Kommune die Schule schließen, da es nicht genügend Anmeldungen für die zukünftige erste Klasse gab.

Die Situation ist ohnehin kurios: Weiterlesen

Neues Schulgesetz für NRW stärkt Bekenntnisschulen

Share

September 2011. Derzeit berät der Nordrhein-Westfälische Landtag eine Schulgesetzänderung, die dem Land einen bis 2023 gültigen Schulfrieden bescheren soll. Was bei der Einigung über die neue Sekundarschule bisher keinerlei Beachtung gefunden hat: Der neue Entwurf enthält auch wichtige Neuregelungen für die Zusammenlegung von Gemeinschaftsgrundschulen und Bekenntnisgrundschulen. Bislang gilt eine gesetzliche Regelung, die nach Auffassung der Erzbistümer Köln und Paderborn in einer Zeit sinkender Schülerzahlen die Existenz der Bekenntnisschulen ernsthaft bedroht:

Die bisherige Praxis der Kommunen geht von der Rechtsauffassung aus, dass ein Schulverbund nur unter dem Dach einer Gemeinschaftsschule gegründet werden kann. Diese Praxis würde bei Zunahme von Schulverbünden dazu führen, dass auf diesem Weg die Bekenntnisschule sukzessive aussterben würde.
Erzbistum Paderborn, 26.7.2011 

Die Erzbistümer Köln und Paderborn legten jedoch rechtzeitig für die Beratungen über die Neufassung des Schulgesetzes ein Rechtsgutachten vor, das ihrer Ansicht nach erläutert, dass Bekenntnisschulen hierdurch unzulässig benachteiligt werden:

Das Rechtsgutachten zeigt, dass auf der Grundlage von Landesverfassung und Schulgesetz alle Schularten gleichrangig zu bewerten sind, ebenso wie die positive oder negative Religionsfreiheit, die mitunter als Grund angeführt wird, nur Gemeinschaftsgrundschulen als sog. „Dach“ eines Schulverbundes vorzusehen. Daraus folgt, dass bei Schulverbünden, in denen eine Kath. Bekenntnisschule den größeren Standort bildet, auch unter dem „Dach“ der Kath. Bekenntnisschule ein Schulverbund gebildet werden kann.“
Meldung des Erzbistums Köln, 5.7.2011, siehe auch „Gutachterliche Stellungnahme“ von RA Dr. Gernot Fritz vom RA-Büro „Busse & Miessen“, Bonn, vom 3.12.2010

Der in dem Gutachten geäußerte Standpunkt fiel bei den Verhandlungspartnern über das neue Schulgesetz, also CDU, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, offenbar auf fruchtbaren Boden: Der Entwurf für das neue Schulgesetz, der am 6.9.2011 in den Landtag eingebracht wurde, erleichtert die Gründung von Grundschulverbünden aus Schulen verschiedener Schularten, die dann auch eine Bekenntnisschule als Hauptstandort haben können. Wir zitieren aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfes:

Nach § 82 Absatz 3 Satz 1 sollen Grundschulen mit weniger als zwei Parallelklassen pro Jahrgang als Teilstandort einer anderen Grundschule geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger die Fortführung für erforderlich hält. Auch Bekenntnisschulen und Weltanschauungsschulen können als Teilstandort in einen Grundschulverbund eingebracht werden. Nicht vorgesehen ist allerdings bislang die Konstellation eines Hauptstandortes in Form einer Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule und eines kleineren Teilstandortes in Form einer Gemeinschaftsgrundschule. Vor allem in Regionen, in denen es ein stark ausgeprägtes Angebot an Bekenntnisschulen gibt, besteht aber in der Praxis durchaus ein Bedürfnis für diese Variante, da es vorkommt, dass die Bekenntnisschule von den Schulen, die für einen Grundschulverbund in Frage kommen, die deutlich größere ist.

Für die Leitungen und den Lehrkörper in solchen Verbünden soll gelten:

Im Fall eines Grundschulverbunds, dessen Hauptstandort von einem Bekenntnis geprägt ist, wird die Schulleiterin oder der Schulleiter stets diesem Bekenntnis angehören. Am Teilstandort kommt es hingegen nicht darauf an, welchem Bekenntnis die dort mit der Leitung beauftragte Person angehört.

Die Lehrerinnen und Lehrer des bekenntnisgeprägten Schulstandorts können unbegrenzt auch an einem als Gemeinschaftsgrundschule geführten Teilstandort eingesetzt werden, die Lehrkräfte eines solchen Teilstandorts nach Maßgabe des § 26 Absatz 6 und 7 auch am bekenntnisgeprägten Hauptstandort.

Ooops, wieder 5 weniger?

Share

In den meisten Gemeinden in NRW müssen aufgrund zurückgehender Schülerzahlen Schulen geschlossen werden. Darunter sind auch Bekenntnisschulen. Das gefällt der Kirche nicht.

„Bei Fusionen können Eltern abstimmen darüber, ob die neue Grundschule katholische Bekenntnisschule oder städtische Gemeinschaftsschule wird. Üblicherweise votiert die Mehrheit hier aber für die städtische Schulform. Damit gäbe es in Oberhausen künftig nur noch fünf statt zehn Bekenntnisschulen.

Hauptschulen: Die Stadt benötigt ab 2015 nur noch eine einzige von derzeit vier Hauptschulen. Ab 2012 soll daher die Hauptschule Eisenheim auslaufen, ab 2013 die katholische St. Michael-Hauptschule, die in der Stadt als beliebteste Hauptschule gilt. Doch: Das Michael-Gebäude im Knappenviertel ist leichter aufzugeben als die Gebäude der Hauptschulen Alstaden und Albert-Schweitzer (Klosterhardt). Denn in letztere wurden vor kurzem je 1,6 Millionen Euro Bundesmittel für den Ganztagsbetrieb investiert – die Stadt muss diese zurückzahlen, wenn es die Gebäude schließt.

Kirche erbost über Schulpläne

Aus allen Wolken sei er gefallen, als Schuldezernent Reinhard Frind die Hiobsbotschaft überbrachte: „Ausgerechnet die Hauptschule St. Michael, die so tief im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist“, falle nun dem Sparkonzept zum Opfer, klagt Stadtdechant Peter Fabritz. Ab 2013 soll die katholische Bekenntnisschule im Knappenviertel keine neuen Schüler mehr aufnehmen. […]“
Der Westen, 25.5.2011, Oberhausen will elf Schulen schließen

s. hierzu auch Der Westen, 7.6.2011, Kriterien für das Aus von Schulen in Oberhausen

Voerde: KGS oder GGS schließen?

Share

In Voerde muss aufgrund rückläufiger Schülerzahlen eine Grundschule geschlossen werden. Klar, dass nun gestritten wird, ob es die nur einzügige GGS Parkschule oder die bislang dreizügige KGS Elisabethschule trifft.

Grundsätzlich erkennt die Schulpflegschaft der Parkschule „in Folge der demografischen Entwicklung die Notwendigkeit von Veränderungen in der Voerder Grundschullandschaft“. Aber: Bliebe in Friedrichsfeld nur noch eine Grundschule erhalten, „so kann dies unseres Erachtens nach nicht die Elisabethschule als katholische Bekenntnisschule sein“, betont die Pflegschaftsvorsitzende Ricarda Schulze-Elvert und führt weiter aus: „Der Anteil der katholischen Kinder im Grundschulalter liegt deutlich unter 50 Prozent. Daraus lässt sich keine Bestandsgarantie für die Elisabethschule ableiten.“

RP Online, 22.3.2011, Eltern verteidigen die Parkschule


Update November 2011: Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis des Einleitungsverfahrens zur Umwandlung der Bestimmungsart der Katholischen Bekenntnisgrundschule Elisabethschule.
In schönstem Behördendeutsch verkündet die Stadt, dass genug stimmberechtigte Eltern sich für ein Umwandlungsverfahren einsetzen. Abgestimmt wird am 6.-8.12.2011. Jetzt wird es spannend, ob genügend Eltern für die Umwandlung votieren, um die hohe Hürde von 2/3 aller möglichen Stimmen zu übertreffen.