Umwandlungsbestrebungen in Niederkassel: Konfessionslose Schule?

Share

Seufz. In Niederkassel setzen sich Eltern dafür ein, eine der vier örtlichen katholischen Grundschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Sie haben erfolgreich den Antrag eingereicht, dass alle Eltern der Schule über die zukünftige Schulart abstimmen dürfen.

Und was macht die Rhein-Sieg Rundschau daraus in ihrer Berichterstattung? Die Überschrift des Artikels lautet: „Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule“. Im Artikel heißt es, die Grundschule solle „säkularisiert“ werden (Rhein-Sieg Rundschau, 23.12.2021, Niederkasseler Eltern Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule). Klingt ganz so, als wollte dort ein kleines Häuflein von Atheisten die Schule auf links drehen. Das ist aber nicht das, worum es den Eltern geht. Sehen wir uns mal an, wie die Gemeinschaftsgrundschule von Landesverfassung und Schulgesetz definiert ist:

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Landesverfassung NRW, Artikel 12 Abs. 6,3

Klingt nicht nach Säkularisierung, oder? Der Rest des Artikels ist leider hinter einer Paywall verborgen, aber tatsächlich hat sich eine überwältigende Mehrheit der Eltern von über 70% bereits bei der Antragstellung dem Anliegen angeschlossen, die Schule auch formal nicht mehr allein an das katholische Bekenntnis zu binden (KGS Niederkassel soll Gemeinschaftsgrundschule werden). In der Chronik der Schule heißt es übrigens auf deren eigener Webseite:

Unsere Schule wurde als katholische Grundschule eingerichtet, wobei die Schule von durchweg allen Schülerinnen und Schülern aus Niederkassel-Ort besucht wurde und damit auch den evangelischen Religionsunterricht sicherstellte.

KGS Niederkassel, Chronik (ueber-uns/chronik/)

Sie trug also bislang zwar das Etikett Bekenntnisschule, es wurde dort aber der normale Alltag einer Gemeinschaftsschule gelebt.

Nun ist die Stadt Niederkassel als Träger der Stadt am Zug, die eigentliche Abstimmung zu organisieren. Bei der Verwaltung hat man offenbar zunächst nach Möglichkeiten gesucht, die Umwandlung noch zu verhindern. Anders kann man sich kaum erklären, warum die Stadt als Schulträger zunächst trotz Pandemie auf einer Präsenzwahl bestand. Vergangene Woche wurde dem Arbeitskreis nun mitgeteilt, dass die Abstimmung per Briefwahl durchgeführt werden kann.

Kulturkampf in Xanten. Frust in Mönchengladbach. Abstimmungen in Bocholt

Share
Artikel in der Rheinischen Post
Screenshot WP online, 14.2.2022

In Marienbaum, einem 7 Kilometer außerhalb Xantens gelegenen Ortsteil der Stadt, wird gerade heftig gestritten. Es geht darum, dass die Grundschule der 2000-Seelen-Gemeinde 37 Anmeldungen hat. Viel zu viele für eine Eingangsklasse. Und weil es sich um eine katholische Grundschule handelt, müssen alle nicht katholisch getauften Kinder darum bangen, ob sie in Zukunft mit dem Bus in die Schule nach Xanten fahren müssen, obwohl sie in Wurfweite einer öffentlichen Grundschule wohnen. (Quelle: RP online, 7.2.2022, Politik streitet über Status als Konfessionsschule)

In der politischen Diskussion kommen abstruse Argumente. So etwa, dass Marienbaum Wallfahrtsort sei und es deswegen „anmaßend“ sei, den Bekenntnisstatus der örtlichen Grundschule in Frage zu stellen.

Es gibt auch den durchaus sinnvollen Hinweis, dass sich das Problem „Katholische Kinder zuerst“ durch eine Umwandlung der Marienbaumer Schule verschärfen könnte, weil es dann in Xanten nur noch eine katholische Grundschule gäbe. Man zieht aber nicht den auf der Hand liegenden Schluss daraus, dass es genau deswegen sinnvoll wäre, wenn alle Xantener Grundschulen nicht mehr die Taufe als Diskriminierungskriterium heranziehen müssten.

Die Schärfe der kommunalpolitischen Diskussion mutet absurd an. Über eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule können letztlich ohnehin nur die Eltern der Kinder entscheiden, die aktuell dort beschult werden.

In Mönchengladbach ist die Situation ähnlich, dort steht gerade die katholische Brückenschule Bettrath-Hoven mit Dependance in Damm im Fokus (ja, so unromantisch können Grundschulen in NRW benannt sein). Wir zitieren aus einem Artikel der Rheinischen Post:

Es gab einen Überhang, und der ist in diesem Jahr groß. Bei der Brückenschule gab es laut Schulamt am Hauptstandort 72 Anmeldungen, davon wurden 14 Abweisungen ausgesprochen (von den aufgenommenen 58 Kindern sind 41 katholisch). Beim Teilstandort seien 51 Kinder angemeldet worden, davon wurden 22 abgewiesen. Von den aufgenommenen 29 Kindern seien 27 katholisch.

Rheinische Post, 10.2.2022, Warum ein muslimisches Mädchen an der Wunschschule abgewiesen wurde

Leidtragende sind in diesem Fall unter anderem ein muslimisches Mädchen und ihre Familie, die sich unschwer nachvollziehbar ausgegrenzt fühlen (übrigens in vierter Generation in Deutschland lebend). Hier ist das Mädchen aufgewachsen, hier kennt sie die Kinder. Mit dem Nachbarjungen hätte sie zur Schule gehen können. Genau so diskriminierend wird diese Situation übrigens von evangelischen und nicht getauften Kindern empfunden.

Man muss nicht muslimisch sein, um es untragbar zu finden, dass im 21. Jahrhundert mitten in Europa, Religion an öffentlichen Grundschulen ein Grund ist, Kinder getrennt voneinander zu beschulen.

Nicht zuletzt deswegen haben engagierte Eltern sich in Bocholt dafür eingesetzt, dass noch in diesem Schuljahr an gleich drei Bekenntnisgrundschulen darüber abgestimmt wird, ob die Bekenntnisbindung erhalten bleibt. Wir drücken die Daumen, dass es an allen drei Standorten klappt!

Quelle: bbv-net.de, 11.2.2022, Drei Bocholter Schulen stimmen über Bekenntnis ab

Ärger um Schulplätze in Duisburg-Baerl

Share

Bisher haben wir fast nur davon berichtet, dass römisch-katholische Grundschulen Kinder aufgrund ihres Bekenntnisses abgelehnt haben. In Duisburg hat derzeit eine Familie mit einem römisch-katholisch getauften Kind Angst, keinen Platz auf der einzigen Grundschule im Ortsteil zu bekommen – es handelt sich um eine evangelische Bekenntnisschule. Weil sie gleichzeitig die einzige evangelische Grundschule Duisburgs ist und einen guten Ruf hat, verzeichnet sie offenbar auch viele auswärtige Anmeldungen evangelischer Kinder, sodass ortsansässige Kinder fürchten müssen, das Nachsehen zu haben.

Nach Angaben der Stadt sind von von 200 Kindern an der Schule 142 aus Baerl und 58 aus anderen Duisburger Stadtteilen und von außerhalb Duisburgs. Die Stadt weist im Artikel der Neue Ruhr Zeitung auch darauf hin, dass die Schule umgewandelt werden kann:

Im konkreten Fall sei allerdings die Zustimmung der evangelischen Gemeinde in Baerl notwendig. „Entsprechende erste Gespräche zwischen dem Schulträger, der Schulaufsicht, der Politik sowie der evangelischen Kirche sind in Planung.“

Irritierend allerdings, dass die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass für eine Umwandlung die Zustimmung der evangelischen Kirche erforderlich sei. Dies ist definitiv nicht der Fall. Entscheidend für ein erfolgreiches Umwandlungsverfahren ist einzig und allein, dass am Ende eine ausreichende Zahl der Eltern für die Umwandlung stimmt.

Quelle
nrz.de, 29.10.2021, Evangelische Waldschule in Barl: Sorge um die Schulplätze

Arnsberg: ein kleiner Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit

Share

Herzlichen Glückwunsch an die Eltern und das Kollegium der Michael-Schule in Arnsberg! Ab kommendem Schuljahr ist die bislang katholische Grundschule eine Gemeinschaftsgrundschule, die allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht. Die Abstimmung erfolgte per Briefwahl, ein satte Mehrheit von 61% der Eltern stimmte für die Umwandlung, weniger als 14% sprachen sich gegen die Umwandlung aus. In einem ersten Umwandlungsversuch 2019 war noch nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden. Vermutlich half es, dass die Position der Schulleitung aus Konfessionsgründen zuletzt nur noch kommissarisch besetzt werden konnte.

Ausführliche Anleitung zur Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen

Share

Schritt für Schritt und im Detail

Vorweg: Alle Details des Verfahrens nach Schulgesetz § 27 (Fn 10) sind in der Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO) geregelt.

1. Begriffsklärung: Was ist eine Schulart?

Jede Grund- und Hauptschule in NRW gehört einer Schulart (s. Schulgesetz § 26) an. Die meisten Grundschulen sind Gemeinschaftsgrundschulen (GGS), katholische Bekenntnisschulen (KGS) oder evangelische Bekenntnisgrundschule (EGS). Es gibt auch zwei jüdische Grundschulen, eine mennonitische Grundschule, eine russisch-orthodoxe Grundschule und eine Weltanschauungsschule.

Der Begriff der Schulart unterscheidet sich von dem Begriff der Schulform (Unterscheidung in Gesamtschule, Gymnasium, Haupt- und Realschule), dem Schulsystem, Schulträger und dem Schulwesen.

2. Wer darf die Schulart einer Grundschule ändern?

Dies ist durch §27 des Schulgesetzes geregelt. Die Elternschaft der Grundschule darf jedes Jahr ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung der Schulart) auslösen (Lehrer, Schulleitung, ortsansässige Bürger usw. haben keinerlei Mitbestimmungsrechte bei diesem Verfahren.)

Seit 2015 haben auch Schulträger (also die Kommunen) ein „Initiativrecht“ zur Einleitung eines Umwandlungsverfahrens: „Ausschlaggebend dafür müssen schulentwicklungsplanerische Erwägungen sein. Eine solche Initiative des Schulträgers kommt beispielsweise in Frage, wenn das Grundschulangebot in einer Gemeinde allein Bekenntnisgrundschulen umfasst und der Schulträger dafür sorgen möchte, dass auch Gemeinschaftsschulen auf kurzem Weg für die Kinder in seinem Gebiet erreichbar sind.“ (s. hier, S. 10 Ziffer 2) Die eigentliche Entscheidung erfolgt aber auch bei diesem Vorgehen durch eine Abstimmung der Eltern.

3. Wie wird die Schulartänderung an einer Grundschule durchgeführt?

Es wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Phase, dem Einleitungsverfahren, müssen sich 10 % der abstimmungsberechtigen Eltern mit ihrer Unterschrift für die Einleitung eines Verfahrens zur Schulartänderung aussprechen. Fristende ist in jedem Jahr der 1. Februar. Eltern, deren Kinder zu diesem Zeitpunkt die Grundschule besuchen, müssen ihr Anliegen schriftlich an das zuständige Schulamt ihrer Grundschule schicken. Hier können Sie ein Beispielformular zur freien Verwendung herunterladen.

Folgende Kriterien schreibt der Gesetzgeber in der BestVerfVO §6 vor:
(1) Die Anträge nach § 1 sind schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Die Anträge müssen Vor- und Zunamen und Anschrift der Eltern, Vor- und Zunamen, Geburtstag und Bekenntnis des Kindes sowie die Erklärung enthalten, welche Schulart beantragt wird. Sie sind vom Antragsteller unter Angabe des Datums eigenhändig zu unterschreiben. Sammelanträge sind unzulässig.

Nachdem das Schulamt diesen ersten Schritt für erfolgreich abgeschlossen erklärt hat, d.h. das Anliegen der Eltern ist korrekt formuliert und die 10% sind erreicht, geht es in die zweite Phase, das Abstimmungsverfahren. Das Schulamt veröffentlicht mit einer zweiwöchigen Vorlaufzeit den Termin der Abstimmung über die Schulartänderung (z.B. im Amtsblatt, aber auch die Schule erhält eine Mitteilung). Die Abstimmung erfolgt an drei aufeinander folgenden Tagen in einem öffentlichen Gebäude (z.B. der Grundschule) oder per Briefwahl (wie z.B. in Hünsborn). Die Abstimmung ist geheim. Die abstimmberechtigen Personen müssen sich ausweisen und einen Stimmzettel ausfüllen. Für jedes Kind an der Schule haben die Eltern gemeinsam eine Stimme. Elternpaare müssen sich also einigen, ob sie für oder gegen die Umwandlung stimmen möchten. Eine Enthaltung ist nicht möglich. Die anschließende Auszählung erfolgt unter Aufsicht des Schulamts (in der Regel können Schuleltern bei der Auszählung anwesend sein).

4. Wann ist ein Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) erfolgreich?

Nach BestVerfVO §10 zum Schulgesetz NRW ist die Änderung erfolgreich, wenn mehr als 50% aller stimmberechtigten Eltern für die Schulartänderung gestimmt haben, d.h. bei 200 Kindern an der Grundschule bedarf es beispielsweise 101 Eltern, die für eine Schulartänderung stimmen. Die obere Schulaufsichtsbehörde muss das Ergebnis und das durchgeführte Verfahren bestätigen, dann ist die Schulart der Grundschule geändert.

Was ist die Schwierigkeit an diesem Verfahren?

Die Schwierigkeit besteht darin, dass Sie mehr als die Hälfte aller abstimmungsberechtigten Eltern gewinnen müssen, damit das Umwandlungsvorhaben erfolgreich ist. Jede nicht abgegebene Stimme wird als Stimme für den Erhalt der vorhandenen Schulart gewertet. Es ist daher wünschenswert, dass möglichst alle Eltern zur Teilnahme an der Wahl mobilisiert werden. Hier finden Sie einen entsprechenden Wahlaufruf, der möglichst von Befürwortern und Gegnern der Umwandlung unterstützt werden sollte.

Mit welchen Fragen und Problemen müssen Sie sich befassen, wenn Sie das Verfahren zur Schulartänderung (Umwandlung) an Ihrer Grundschule durchführen möchten?

  • Welche Argumente haben Sie an Ihrer Schule für die Umwandlung? Welches ist das stärkste Argument?
  • Welche Position hat die Schulleitung und das Kollegium zu Ihrem Vorhaben der Schulartänderung? (Kommentar: nach dem Gesetz haben die Schulleitung und die Lehrkräfte keine öffentliche Meinung zu dem von Ihnen eingeleiteten Verfahren, dennoch ist es hilfreich, wenn die Schulleitung inoffiziell Ihr Anliegen unterstützt bzw. Ihnen keine Steine in den Weg liegt)
  • Wie informieren Sie die Elternschaft über das von Ihnen eingeleitete Umwandlungsverfahren?
  • Wie motivieren Sie die Elternschaft für den ersten Schritt des Umwandlungsverfahrens, einen formal korrekten Brief ans Schulamt zu senden?
  • Betrifft die Schulartänderung Ihrer Grundschule nur die Elternschaft Ihrer Grundschule oder ist Ihr ganzer Wohnort mit einzubeziehen? Was erscheint Ihnen sinnvoll?
  • Wie begegnen Sie den üblichen Gerüchten und Falschinformationen (nach Umwandlung kein Sankt-Martins-Zug mehr, weniger Geld für die Schule etc., siehe hierzu auch unsere FAQ für Eltern)
  • Wie wollen Sie den über mehrere Monate andauernden Prozess der Umwandlung im Bewusstsein der Eltern wach halten und sicherstellen, dass das Vorhaben nicht in Vergessenheit gerät? Wollen Sie das, sind Sie dazu bereit?
  • Gibt es ein Kernteam (Eltern mit ähnlicher Motivation) an Ihrer Grundschule, mit dem Sie die Umwandlung durchführen können? Wie kommunizieren Sie miteinander?
  • Wie mobilisieren Sie bei der Abstimmung mindestens 50% aller Eltern Ihrer Grundschule, die für eine Änderung sind?
  • Ist eine Abstimmung vor Ort oder per Briefwahl sinnvoller (die Entscheidung hierüber wird gemeinsam mit dem Schulamt getroffen)?

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Schulamt. Dort wird man Sie beraten! Gerne können Sie sich auch an uns wenden unter kontakt@kurzebeinekurzewege.de.

Gesetzliche Grundlage

Den zugehörigen Gesetzestext und weitere Details finden Sie hier:

Ein weiterer Schritt in Richtung Gerechtigkeit

Share

Mit überwältigender Mehrheit haben die Eltern der St.-Katharina-Grundschule in Heinsberg der Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule zugestimmt. Damit kann die bisherige kommissarische Schulleiterin auch offiziell die Schulleitung übernehmen. Bisher ging das nicht, weil sie evangelisch ist. An katholischen Grundschulen müssen trotz städtischer Trägerschaft und komplett staatlicher Finanzierung die Schulleitungen dem katholischen Bekenntnis angehöhren. Infolge der Umwandlung sind zukünftig alle Grundschulen in Heinsberg Gemeinschaftsgrundschulen.

„Die Kinder sind sowieso gemischt und durch eine Umwandlung ändert sich so gut wie nichts.“

Katrin Hanses-Borowski, Vorsitzende der Schulpflegschaft

Quellen:

Umwandlung aller katholischen Grundschulen in Lohne?

Share

Das niedersächsische Lohne hat 6 katholische Grundschulen. Oder anders ausgedrückt: Alle Grundschulen in Lohne sind katholisch. Nun ist Lohne traditionell durchaus sehr katholisch geprägt. Aber es ist nicht so, dass alle Kinder römisch-katholisch getauft wären. Keineswegs. Tatsächlich sind es noch gut 50%, Tendenz sinkend. Erfreulicherweise hat man sich darauf geeinigt, dass all diese Schulen Kinder aller Bekenntnisse in ihrem Einzugsbereich aufnehmen. Nun gilt in Niedersachsen – anders als in NRW – aber eine Regelung, wonach eine Abstimmung über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden muss, wenn der Anteil bekenntnisfremder Kinder 30% erreicht. Diese Abstimmung soll an allen 6 Grundschulen im Schuljahr 2020/21 stattfinden.

An sich spricht alles dafür, die Schulen geschlossen umzuwandeln, damit alles so bleiben kann, wie es war. Durch die Elternabstimmung steht aber genau das auf der Kippe. Das Nachrichtenportal OM Online zitiert hierzu Wolfram Amelung, der sich lange Jahre mit einer Elterninitiative für die Umwandlung der Lohner Grundschulen einsetzte:

Andernorts habe man an öffentlichen Schulen längst darauf verzichtet, Schülerschaften zu unterscheiden. Er nennt Papenburg als Beispiel. Dort sei unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Eltern und der Kirchen ein „Umwandlungsprozess aller Bekenntnisschulen unabhängig von der Konfessionsstruktur in der jeweiligen Schülerschaft aktiv umgesetzt“ worden. „Das ist von der Stadt Lohne als Schulträger der hiesigen Bekenntnisgrundschulen unverständlicherweise nicht gewollt.“

OM online, 2.2.2021, Bekenntnisschulen: Abstimmung erfolgt nach den Osterferien

EILMELDUNG: Riesenerfolg für die Initiative zur Umwandlung von Bekenntnisschulen in Telgte

Share

Telgte, 6.5.2020

Herzlichen Glückwunsch nach Telgte!

Die Eltern in Telgte haben entschieden: 2 der 3 katholischen Bekenntnisschulen vor Ort werden in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt! Auch an der dritten Schule sprachen sich zwar 73% der abgegebenen Stimmen für eine Umwandlung aus (77 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen), damit verpassten sie aber knapp und nur um 4 Stimmen die notwendige Mehrheit von 50% aller Wahlberechtigten. Einzig die St.-Christophorus-Schule in Westbevern bleibt daher katholisch, obwohl die Abstimmung auch hier deutlich gemacht hat, dass die Eltern sich etwas anderes für ihre Kinder wünschen. Immerhin gibt es einen Ratsbeschluss, wonach alle Westbeveraner Kinder in Westbevern beschult werden können – unabhängig von der Konfession.

Von Telgte geht damit ein starkes Signal aus, dass eine Trennung von Kindern nach Bekenntnissen an öffentlichen Schulen nicht mehr in unsere Zeit passt. Es wird Zeit, dass viele weitere Kommunen diesem Beispiel folgen, bis endlich auch in NRW die staatliche Bekenntnisschule aus der Verfassung gestrichen wird.

Weitere Informationen

Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule

Share

Die WDR-Lokalzeit berichtete am 22.4. über die derzeit laufende Abstimmung über die Schulumwandlungen in Telgte (online verfügbar bis 29.4.). Dabei kommt auch ein Vater zu Wort, der sich für den Erhalt der katholischen Bekenntnisschulen einsetzt. Er möchte, dass seine Kinder auch in der Schule eine durch und durch katholische Erziehung genießen. Und sagt:

„Das ist ja genau der Unterschied zwischen der Gemeinschaftsschule und der Bekenntnisschule. An der Gemeinschaftsschule wird der Religionsunterricht als reine Wissensvermittlung gemacht, und in der Bekenntnisschule ist eben das ganze Schulleben durchdrungen von dem Glauben, einschließlich der christlichen Feste, Gottesdienstfeiern, und all das gehört dazu.“

Einspruch! Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen definiert die beiden Schularten wie folgt (Art. 12, Abs. 3):

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Der Religionsunterricht unterscheidet sich an beiden Schularten grundsätzlich nicht. Er wird in beiden Schulen als bekenntnisorientierter Unterricht erteilt. An Gemeinschaftsgrundschulen können nicht katholische Kinder allerdings nicht darauf verpflichtet werden, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen. Christliche Feste können ausdrücklich hier wie dort gefeiert werden, und auch an Gemeinschaftsgrundschulen gibt es Schulgottesdienste. Man könnte einen Unterschied dahingehend konstruieren, dass an Gemeinschaftsschulen nicht der komplette Unterricht von religiöser Erziehung durchdrungen ist. In der Praxis ist das allerdings ohnehin an den wenigsten Bekenntnisschulen der Fall, der Schulalltag unterscheidet sich in der Regel nicht zwischen beiden Schularten. Hinzu kommt, dass es nicht gerade überzeugend ist, Nächstenliebe zu lehren und schon bei der Aufnahme an der Schule das Gegenteil zu praktizieren.

Neue Schulen in Bonn und Münster werden Gemeinschaftsgrundschulen

Share

Bonn, 31.10.2018

Im Bonner Ortsteil Buschdorf waren die Eltern vom 29. bis 31. Oktober aufgerufen, über die zukünftige Schulart der bisherigen Dependance der Katholischen Grundschule Paulusschule zu entscheiden. Eine klare Mehrheit der Eltern entschied sich bei der Abstimmung dafür, dass die zukünftig selbständige Schule eine Gemeinschaftsgrundschule werden soll. Das entspricht auch der Zusammensetzung der bisherigen Schülerschaft. Nach den uns vorliegenden Informationen war die Stimmenverteilung wie folgt:

  • 18 katholische Schule
  • 1 evangelische Schule
  • 18 Weltanschauungsschule
  • über 50 Gemeinschaftsgrundschule

In dem bei jungen Familien beliebten Buschdorf haben Eltern damit zukünftig die Wahl zwischen der neuen Gemeinschaftsgrundschule und einer katholischen Grundschule, die bislang die einzige Grundschule im Ort war. Mehrere Versuche von Eltern, die katholische Grundschule in eine Schule für alle Buschdorfer Kinder umzuwandeln, waren in den letzten Jahren knapp gescheitert.

Auch Münster erhält ab dem Schuljahr 2019/20 eine neue Gemeinschaftsgrundschule. Damit gibt es im Stadtteil Wolbeck zukünftig eine Alternative zur bislang einzigen Grundschule im Ort, die an das katholische Bekenntnis gebunden ist. Bei der Abstimmung über die neue „Städtische Grundschule Wolbeck-Nord“ ergab sich keine ausreichende Mehrheit für eine bestimmte Schulart. In einem solchen Fall wird die Schule als Gemeinschaftsschule eingerichtet.