Verfassung modernisieren – Öffentliche Bekenntnisschulen abschaffen

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Wenn wir Sylvia Löhrmann richtig verstehen, soll eine Verfassungsänderung an den Grünen nicht scheitern

In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es neben Gemeinschaftsschulen und Weltanschauungsschulen auch Bekenntnisschulen gibt, siehe Artikel 12 Abs. 6:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

So kommt es, dass ein Drittel aller Grundschulen in NRW staatliche Bekenntnisschulen sind. Hier müssen alle Lehrkräfte dem Schulbekenntnis angehören, und alle Kinder müssen den Religionsunterricht besuchen, der ausschließlich im Bekenntnis der Schule erteilt wird. Diese Situation ist bundesweit einzigartig: In keinem anderen Bundesland werden Lehrkräfte und Schüler/innen an öffentlichen Schulen in dieser Form aufgrund ihrer Konfession bevorzugt bzw. benachteiligt.

In einem Tweet vom 28. Mai 2014 forderten wir die Grüne Schulministerin Sylvia Löhrmann und die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer auf, die „Neue Macht der NRW-Grünen“ (RP online, 26.5.2014), zu nutzen – und erhielten Antwort von Sylvia Löhrmann:2014-05-29-Zwitscherei

Selbstverständlich haben wir uns mit der Forderung nach einer Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen an alle Fraktionen im Landtag von NRW gewendet, auch an die Landesvorsitzenden Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP), bereits im Oktober 2013. Die Antworten waren wenig ermutigend.

Umso mehr kommt der Tweet der stellvertretenden Ministerpräsidentin von NRW für uns einigermaßen überraschend und lässt sich mit etwas gutem Willen als erfreulicher Kurswechsel interpretieren. Übrigens ist für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Landtags erforderlich, die derzeit auch ohne die CDU erreicht werden kann.

Im Juli 2013 hat der Landtag NRW eine Kommission eingesetzt, die die Landesverfassung reformieren und modernisieren soll:

Diese Verfassungskommission hat den Auftrag, in einer sich fortwährend wandelnden Gesellschaft den Anpassungs- und Änderungsbedarf der NRW-Verfassung zu überprüfen. 

Nun sollte man denken, dass die Frage der Bekenntnisschulen in diesem Zusammenhang selbstverständlich Teil des Prüfauftrages ist. Leider ist allerdings bislang nur vorgesehen, den dritten Teil der Landesverfassung ab Artikel 30 zu überarbeiten. Der oben zitierte Artikel zu den Bekenntnisschulen befindet sich jedoch im zweiten Teil.

Der Landtag kann den Auftrag allerdings jederzeit ändern. Es steht jedem Bürger frei, sich mit der Bitte an den Landtag zu wenden, die Aufgabe der Verfassungskommission zu erweitern. Entsprechende Schreiben oder Mails sind zu richten an die Präsidentin des Landtags. Sie wird dafür Sorge tragen, dass die Anregung allen Fraktionen bekannt wird. Alternativ ist es auch möglich, sich direkt an eine der Fraktionen zu wenden. Wenn eine Fraktion die Anregung aufgreift und den Antrag ins Parlament einbringt, würde bei Annahme des Antrags durch das Plenum der Auftrag der Kommission verändert/erweitert.

Die Präsidentin des Landtags NRW ist erreichbar unter Postfach 10 11 43, 40002 Düsseldorf oder per mail unter email@landtag.nrw.de

Kontaktinfo Armin Laschet (CDU):
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
armin.laschet@landtag.nrw.de
Ein Kontaktformular der CDU-Fraktion befindet sich hier: http://www.cdu-nrw-fraktion.de/kontakt

Kontaktinfo Christian Lindner (FDP):
christian.lindner@landtag.nrw.de
oder
FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, Büro des Parlamentarischen Geschäftsführers, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
fdp-fraktion@landtag.nrw.de

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