Wenn die Umwandlung einer konfessionellen Grundschule zum Untergang des Abendlandes führt

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Wenn nicht einmal die Hälfte der Kinder an einer Grundschule katholisch sind, liegt es nahe, die Einrichtung in eine Schule umzuwandeln, die auch formal allen Kindern und Lehrkräften gleichermaßen offen steht – zumal dann, wenn keine konfessionell ungebundene Schule in der Nähe ist.  So einfach ist es aber nicht. Wenn man nämlich den Argumenten der Kritiker Glauben schenkt, so führt der Verlust des konfessionellen Charakters einer (öffentlichen) Grundschule zunächst zur Abschaffung des Sank-Martins-Zuges und bald auch zum Untergang des Abendlandes. Denn: Wer Schulen „säkularisiert“, stellt die Wertevermittlung in der „christlich-jüdischen Tradition unseres Kontinents“ in Frage. So erklärte es zumindest der CDU-Fraktionschef des Gemeinderats in Niederkassel, als er von der Umwandlungsinitiative an der Katholischen Grundschule Mondorf erfuhr. Und das, obwohl auch an Gemeinschaftsgrundschulen laut Landesverfassung „Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte“ unterrichtet und erzogen werden sollen.

In der Gemeinde Niederkassel, zu der Mondorf gehört, sind vier der fünf Grundschulen öffentliche Katholische Grundschulen, nur eine ist eine Gemeinschaftsgrundschule. Für die wenigsten Eltern aus dem südlichen Ortsteil Mondorf kommt es in Frage, ihre Kinder in die über sieben Kilometer nördlich gelegene Gemeinschaftsgrundschule zu schicken. Eher haben viele Eltern in der Vergangenheit in Kauf genommen, dass ihre Kinder auf einer katholischen Grundschule beschult wurden, auch wenn sie der Konfession nicht angehören. Weil aber im Schuljahr 2015/16 nur noch 47% der Kinder katholisch waren, starteten Eltern eine Initiative zur Umwandlung der Schule. Seit dem Schuljahr 2015/16 genügt für eine solche Umwandlung die immer noch hohe Hürde von 50% aller Eltern.

Die nun folgende Diskussion schlug im Ort hohe Wellen. Der Bürgermeister höchstpersönlich moderierte im Dezember 2015 eine Informationsveranstaltung über das Umwandlungsbegehren. Das öffentliche Interesse daran war groß. Nach den uns vorliegenden Berichten war allerdings nur eine Minderheit der etwa 150 anwesenden Personen Eltern. Wir wollen hier die vorgebrachten Argumente gegen eine Umwandlung untersuchen und einem Fakten-Check unterziehen (wir verwenden Zitate aus einem Zeitungsbericht sowie aus persönlichen Berichten von Anwesenden) :

  • Das Kreuz im Klassenzimmer: „Es kann sein, dass das Kruzifix abgehängt werden muss, wenn ein Elternteil das verlangt.“
    Diese Möglichkeit besteht in der Tat. Wenn allerdings niemand eine solche Forderung erhebt, werden die Kreuze wohl unabhängig von der Schulart hängen bleiben. Tatsächlich ist es so, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem „Kruzifix-Urteil“ 1995 festgestellt hat, dass „Kreuze in Schulen, die keine Bekenntnisschulen sind, grundsätzlich gegen das Grundgesetz“ verstoßen (zitiert aus Wikipedia). 
  • Schulgebet: „Nur an Bekenntnisschulen wird regelmäßig auch außerhalb des Religionsunterrichts mit allen Kindern gebetet.“
    Im Regelfall wird sicherlich an Bekenntnisgrundschulen mehr gebetet als an Gemeinschaftsgrundschulen. Tatsächlich ist es aber so, dass ein christliches Gebet im Klassenverband auch an Gemeinschaftsschulen durchgeführt werden kann. Die Praxis muss nicht einmal aufgrund des Widerspruchs einzelner Eltern beendet werden
  • Sankt-Martins-Zug: „Ob es auf Dauer noch einen Sankt-Martins-Zug geben wird, ist ungewiss, und bei Weihnachtfeiern darf dann künftig vielleicht von Engeln gesungen werden, von Maria und Josef aber vermutlich nicht mehr“.
    Über den Charakter eines Sankt-Martins-Zuges als schulische Pflichtveranstaltung beschließt sowohl an Bekenntnisschulen wie auch an Gemeinschaftsschulen die Schulkonferenz, die sich aus Eltern und Lehrkräften zusammensetzt. Selbst wenn es einzelne Elternvertreter gäbe, die sich eine Abgrenzung von christlichen Bräuchen und Traditionen wünschten, müssten diese hierfür Mehrheiten finden. Im konkreten Fall der Mondorfer Schule gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass alte dörfliche Traditionen im Zuge der Schulumwandlung von Eltern oder Lehrkräften über Bord geworfen werden. Und dass an der Mondorfer Grundschule im Rahmen von Adventsfeiern keine Krippenlieder mehr gesungen werden, ist pure Polemik.
  • Schulgottesdienste: „Bei Bekenntnisschulen hat die Kirche den klaren Auftrag, Schulgottesdienste durchzuführen, bei Gemeinschaftsgrundschulen hat sie diesen nicht mehr.“ In Zeiten, in denen die Kirche immer weniger Geld und Personal hat, müsse sie Prioritäten setzen.
    Diese Aussage von Vertretern der katholischen Kirche in Mondorf ist aufschlussreich. Es gibt keinen Automatismus, wonach an Gemeinschaftsgrundschulen die Zahl der Gottesdienste zurückgehen müsste. Obwohl sich durch eine Änderung der Schulart an der Religiosität der Kinder und an der Zusammensetzung der Schülerschaft rein gar nichts ändert, „droht“ die katholische Kirche damit, sich zurückziehen. Tatsächlich gibt es durchaus Gemeinschaftsschulen, an denen mehr Schulgottesdienste durchgeführt werden als an Bekenntnisgrundschulen. Das Angebot von Schulgottesdiensten beruht immer auf Vereinbarungen zwischen Schulen und Kirchengemeinden vor Ort. 
    Ansonsten gilt: Niemand darf zum Besuch eines Gottesdienstes gezwungen werden, auch nicht Kinder an Bekenntnisschulen. Allerdings dürfte es den meisten Eltern unangenehm sein, sich mit der Schulleitung auseinanderzusetzen, um eine Befreiung für das eigene Kind zu erwirken. 
  • Stellenwert des Religionsunterrichts: „Bei einer Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule wird die Möglichkeit der Vermittlung christlicher Werte deutlich einschränkt, der Stellenwert des Religionsunterrichtes sinkt.“
    An den meisten Bekenntnisgrundschulen müssen alle Kinder den Religionsunterricht im Schulbekenntnis besuchen, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. An Gemeinschaftsgrundschulen wird dagegen in der Regel Religionsunterricht in den Bekenntnissen erteilt, denen die Kinder angehören. Richtig ist also, dass an Gemeinschaftsgrundschulen mehr Freiheit herrscht, Religionsunterricht im eigenen Bekenntnis zu bekommen, aber auch das grundgesetzlich verbriefte Recht wahrzunehmen, ein Kind vom Religionsunterricht abzumelden. An der Mondorfer Grundschule gibt es allerdings ohnehin schon lange auch evangelischen Religionsunterricht.
  • Einstellung von Lehrkräften: „Bei der Einstellung von Lehrern gibt es an Bekenntnisschulen keine Probleme“, so der Vertreter der Initiative „Plus Bekentnnisschule“.
    Die Vertreterin der Schulaufsicht erklärte dagegen hierzu, dass immer wieder Schulleiterstellen nicht besetzt werden können, weil eigentlich qualifizierte Bewerber das falsche religiöse Bekenntnis haben. Tatsächlich regte in einer Anhörung zur Schulgesetzgebung auch der Städte- und Gemeindetag NRW an, dass die Bekenntnisbindung für Schulleiter aufgegeben werden solle. Außerdem bestätigte die Schulrätin ganz konkret, dass sich im letzten Schuljahr eine Vertretungskraft auf Grund ihrer ev. Religionszugehörigkeit nicht auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben konnte. Es ist unbestreitbar, dass immer wieder Einstellungsverfahren an Bekenntnisschulen am Bekenntnis scheitern.

Wir meinen: Eine Umwandlung der KGS in Mondorf wird genausowenig zum Untergang des Abendlandes führen wie die Abschaffung aller staatlichen Bekenntnisschulen in Bayern vor bald 50 Jahren durch die damalige CSU-Regierung.

Ende Januar 2016 entscheiden die Eltern,ob die Mondorfer Grundschule im Schuljahr 2016/17 eine Gemeinschaftsgrundschule wird oder eine katholische Grundschule bleibt. Wir wünschen den Mondorfer Eltern viel Erfolg mit ihrer Umwandlungsinitiative!

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