Anspruch und Wirklichkeit in der nordrhein-westfälischen Landespolitik am Beispiel der Grünen

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In ihrem Programm zur Landtagswahl 2010 vertraten die Grünen eine eindeutige Position:

Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.
(Zukunftsplan für NRW, S. 73)

Die Formulierung weist darauf hin, dass der Partei die von unserer Initiative dargestellten Probleme bei der Aufnahme an Bekenntnisgrundschulen bewusst waren. Tatsächlich hat in einer Landtagsdebatte unmittelbar vor der Wahl im März 2010 die schulpolitische Sprecherin Sigrid Beer explizit und engagiert für das Anliegen der Initiative Stellung bezogen. Wörtlich sagte sie: „Bei der Aufnahme an Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert und ausgeschlossen werden” (11. März 2010, siehe Artikel Landtag NRW). Seit Juni 2010 stellen die Grünen die Schulministerin, Frau Sylvia Löhrmann.

Seither haben wir uns zwei mal an die Schulministerin gewandt mit der Bitte, den Worten Taten folgen zu lassen. In der Antwort auf unseren Brief vom 10. September 2010 (s. Artikel 4 Monate für ein einfaches „Nein“) wurde uns beschieden, dass sich an den Rahmenbedingungen seit unserer Petition von 2009 nichts geändert habe. Die Landesregierung sieht also keinen Anlass, an der diskriminierenden und widerrechtlichen Praxis etwas zu ändern, Wahlprogramm hin oder hier?

Das konnten wir nicht glauben und wandten uns daher erneut in einem Offenen Brief vom 25. Februar 2011 (s. Artikel Offener Brief an die Landesregierung: Schluss mit religiös begründeter Diskriminierung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW!) nicht nur an die Schulministerin, sondern auch an Integrationsminister Guntram Schneider und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, um auf das nach wie vor bestehende Problem der rechtswidrigen Diskriminierung hinzuweisen.

Am 30. April erhielten wir endlich die Antwort aus dem Schulministerium.

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