Winds of change… Auch in diesem Schuljahr wieder viele Schulartumwandlungsverfahren

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Bereits im Schuljahr 2021/22 gab es eine Unmenge an Verfahren zur Umwandlung katholischer Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen. An sieben Schulen (in Bocholt, Niederkassel, Warendorf, Arnsberg, Verl, Aachen) war die Elternabstimmung erfolgreich, an weiteren sieben (Olpe, Aachen, Greven) scheiterten sie an der hohen gesetzlichen Hürde.

Auch im aktuellen Schuljahr ist der Unmut groß, ob nun wegen der Besetzung der Schulleitung oder wegen der Ablehnungen wohnortnaher Kinder, die nicht dem „richtigen“ Bekenntnis angehören. In Ahaus, wo sechs der sieben Grundschulen katholisch sind, hat die Gemeinde entschieden, dass an all diesen Schulen auf einmal abgestimmt werden soll. Auch die katholische Kirche befürwortet die Umwandlung, der örtliche leitende Pfarrer betont ausdrücklich, dass Gemeinschaftsgrundschulen alle Möglichkeiten bieten, religiöse Werte an Kinder zu vermitteln. Der Artikel von Stephan Rape in den Ruhrnachrichten vom 28. Februar stellt aber auch anschaulich dar, dass die Hürde für die Umwandlung trotz Unterstützung aller Akteure in der Stadt enorm hoch ist: Für eine erfolgreiche Umwandlung müssen an jeder der sechs Schulen die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler für die Umwandlung stimmen. Für eine Beteiligung an der Abstimmung müssen beide Eltern sich einig sein, sie können nur gemeinsam ihre Stimme abgeben. Insbesondere bei Alleinerziehenden führt dies oft dazu, dass sich die betroffenen Eltern nicht an der Wahl beteiligen können. Praktisch wirkt eine fehlende Stimme wie ein Votum gegen die Umwandlung. Wenn die Landesregierung in NRW dem Elternwillen wirklich zum Recht verhelfen wollte, müsste sie die Hürde für die Abstimmung senken. Hierfür ist weder eine Änderung der Landesverfassung noch des Schulgesetzes nötig.

Es mutet einem mittelalterlich an, dass jedes Jahr wieder die Eltern von einer Mehrheit der Kinder an den meisten Schulen bei der Anmeldung unterschreiben müssen, dass sie eine Unterrichtung und Erziehung im Schulbekenntnis wünschen, selbst wenn sie der Konfession gar nicht angehören.

Nicht nur in Ahaus gibt es übrigens Umwandlungspläne: Bekannt sind uns bislang ähnliche Bestrebungen in Köln Rath, in Meppen (dort stimmten die Eltern im November bereits erfolgreich für die Umwandlung), in Recklinghausen, Kreuzau, Duisburg-Baerl (hier handelt es sich um eine EGS), in Möhnesee und an einer weiteren Grundschule in Niederkassel.

Umwandlungsinitiative an der KGS Forststraße in Köln Rath

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Was geschieht eigentlich, wenn die Rektorin einer katholischen Grundschule aus der Kirche austritt? Das Schulgesetz lässt hier vermeintlich keinen Spielraum: 

„An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.“

Bisher ist noch nichts „passiert“. Die Rektorin ist trotz Wiederheirat und Kirchenaustritt noch im Amt. Die Eltern, Schüler*innen und das Kollegium der KGS Forststraße möchten ihre Schulleiterin natürlich behalten. Seit 17 Jahren leitet und prägt sie diese Grundschule in Köln Rath/Heumar und wird als beliebte und kompetente Rektorin geschätzt.

Im Umgang mit dem Austritt gibt es in der Elternschaft jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Einige Eltern möchten die Rektorin behalten und gleichzeitig den Status der Schule als KGS erhalten, auch wenn das Schulgesetz das nicht zulässt. Sie setzen auf eine „dialogische Lösung“ mit der Kirche. Tatsächlich hat sich das Erzbistum Köln darauf eingelassen und der Schulleiterin eine mündliche Duldung angeboten.

Eine andere Gruppe von Eltern kann dieser „kölschen Lösung“ nichts abgewinnen. Für Sie ist eine mündliche Duldung, die jederzeit widerrufen werden kann, eine arbeitsrechtliche, persönliche und moralische Zumutung. Wer möchte, dass private Entscheidungen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben? Wer möchte sich erpressbar machen und in ständiger Unsicherheit leben? Für diese Eltern ist es eine Frage der Haltung, gerade in Zeiten, wo die Doppelmoral der katholischen Kirche „zum Himmel schreit.“

Der Kirchenaustritt der Schulleitung war für diese Eltern der Auslöser, über den Unterschied zwischen KGS und GGS nachzudenken. Diese Gruppe von Eltern möchte sich, unabhängig davon, wie die Rektorin mit dem Duldungsangebot umgehen wird, für eine Schulumwandlung einsetzen. Für sie ist die Umwandlung in eine GGS ein sinnvoller, zeitgemäßer und guter Weg. Deshalb gründeten sie eine Elterninitiative und haben beim Schulamt den Antrag gestellt, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.

Für sie treten die Vorteile einer GGS immer deutlicher zutage: 

An der Grundschule in Rath Heumar sind aktuell nur 46 % der Schüler*innen und 25 % der Lehrer*innen katholisch. Diese Grundschule ist ‚bunt‘ und soll offen sein für alle Kinder und Erwachsenen: Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sollen sich unabhängig von Konfession, Herkunft, sexueller Orientierung und privaten Lebensentwürfen hier willkommen, angenommen und wohl fühlen. 

Neben dem Religionsunterricht, der auch an einer GGS ein verpflichtendes Schulfach ist, könnte zusätzlich ab kommenden Schuljahr das Fach PPL (Praktische Philosophie) angeboten werden. Selbstverständlich spielen auch an einer GGS weiterhin Traditionen (St. Martin, Weihnachtsfeiern etc.) und christliche Werte eine wichtige Rolle.

Für die Eltern der Initiative ist das Profil einer Bekenntnisschule und die Einflussnahme der Kirche in schulische und personelle Belange nicht mehr zeitgemäß. Die Wertvorstellungen der katholischen Kirche, die sich an einer KGS in Erziehung und Unterricht widerspiegeln, sind für diese Eltern nicht mehr vertretbar. 

Die Elterninitiative stellt in Frage, ob das Profil einer Katholischen Grundschule dem mehrheitlichen Bedürfnis der Familien entspricht. 

Deshalb sollen alle Eltern die Chance haben, in einer demokratischen Wahl darüber abzustimmen, ob die Grundschule eine KGS bleibt oder eine GGS werden soll.

In den kommenden Wochen heißt es für die Elterninitiative Informieren und Mobilisieren, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Nur so kann ein aussagekräftiges Meinungsbild erzielt werden. 

Link zur Homepage: https://www.kgs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs

Grevener Eltern entscheiden sich mehrheitlich gegen Bekenntnisschulen, müssen aber weiterhin damit leben

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Greven, 15.6.2022

In Greven wurde diese Woche an allen vier Bekenntnisgrundschulen über die Bekenntnisbindung abgestimmt. An den drei katholischen Schulen votierte eine deutliche Mehrheit für eine Umwandlung in Gemeinschaftsschulen. Knapper fiel das Ergebnis an der evangelischen Martin-Luther-Grundschule aus, aber auch hier sprachen sich deutlich mehr Eltern für eine Umwandlung aus als für die Beibehaltung des Konfessionsstatus.

Tatsache ist, dass an keiner der vier Schulen die erforderliche absolute Mehrheit für eine Umwandlung erreicht wurde:
* KGS St. Josef: 35,9% (104 pro Umwandlung, 23 dagegen)
* KGS St. Marien: 43,6% (185:51)
* KGS St. Martini: 32,9% (109:12)
* EGS Martin-Luther: 18,3% (37:21)
Nicht abgegebene Stimmen werden automatisch für den Erhalt der jeweiligen katholischen oder evangelischen Bekenntnisschule gewertet. Nur mal zum Vergleich: Die CDU hat in NRW 2022 nur knapp 20% der Wahlberechtigtenstimmen erhalten, und die Grünen nicht einmal 10%. Sie halten aber zusammen fast 60% der Sitze im Landtag.

Alle vier Schulen bleiben damit Bekenntnisschulen, da die Wahlbeteiligung nicht hoch genug war. Abstimmen dürfen auch die Eltern von Viertklässlern, die von der Entscheidung überhaupt nicht mehr betroffen sind. Nicht beteiligen dürfen sich dagegen die Eltern von Kindergartenkindern im Einzugsgebiet der Schulen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Bestimmungsverfahrensverordnung so gestaltet ist, dass die Regelung in erster Linie dazu geeignet ist, die bestehende Schulart zu erhalten.

Quelle
greven.net, 15.6.2022, Abstimmung über Bekenntnisschulen – keine Umwandlung zur Gemeinschaftsschule

Siehe auch
Winds of Change: Abstimmungen über die Schulart jetzt auch in Greven

Kurze Beine - Lange Wege in Greven

Zwei Abstimmungen in Aachen – harsche Kritik an gesetzlicher Regelung

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In Aachen gab es kürzlich zwei Umwandlungsverfahren an katholischen Grundschulen. An beiden Schulen stimmte eine überwältigende Mehrheit für die Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschulen. An der Grundschule Michaelsbergstraße erfüllte die Elternabstimmung die gesetzlichen Vorgaben,die Schule wird zukünftig allen Kindern im Wohnviertel unabhängig von deren Konfession offenstehen. An der Grundschule Düppelstraße stimmten zwar auch 116 Elternpaare für die Umwandlung und nur 15 dagegen – trotzdem bleibt die Schule katholisch. Die abgegebenen Stimmen repräsentierten lediglich 46% aller Eltern, damit scheiterte das Anliegen an der hohen gesetzlichen Hürde von 50%, die die Befürworter einer Umwandlung erreichen müssen.

In Aachen gibt es harte Kritik an dem Verfahren und an der Landesgesetzgebung. Tatsächlich waren im Briefwahlverfahren nämlich 192 Stimmen abgegeben worden, 60 (!) davon wurden als ungültig gewertet. Die Aachener Zeitung zitiert die Schuldezernentin Aachens, Susanne Schwier:

Vor allem Sprachbarrieren seien der Grund für die vielen ungültigen Stimmen, ist Schuldezernentin Schwier überzeugt. Viele Eltern hätten das komplizierte Abgabeverfahren mit eidesstattlichen Erklärungen und unterschiedlichen Briefumschlägen schlicht nicht verstanden. In vielen Fällen konnten auch Unterlagen gar nicht zugestellt werden, weil an Briefkästen keine Namensschilder gefunden werden konnten.

Wie die Zeitung erläutert, liegt die Schule in einem Viertel, das stark von Zuwanderern geprägt ist. Um so weniger ist es nachvollziehbar, dass hier katholische Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen und dass nicht nur die Schulleitung katholisch sein muss, sondern auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist.

Schulpolitikerinnen von Grünen und SPD kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten, dem Elternwillen entspreche das Ergebnis keinesfalls. Oberbürgermeisterin Keupen kündigte an, mit dem neuen Schulministerium Kontakt aufzunehmen, um auf eine Vereinfachung des Verfahrens zu drängen.

Quellen

Aachener Zeitung, 12.6.2022, Harte Kritik an Landesgesetzgebung:Gescheiterte Schulumwandlung erzürnt Aachens Schulpolitiker

Aachener Zeitung, 6.6.2022, Aachener Ostviertel. Die Schule Düppelstraße soll katholisch bleiben

Eine weitere katholische Grundschule in Bocholt wird Gemeinschaftsschule

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Bocholt, 9.5.2022

Die Eltern der Bocholter Kreuzschule haben entschieden: Die Schule ihrer Kinder wird zukünftig ein Platz gemeinsamen Lernens für alle Kinder aus dem Umfeld, ohne konfessionelle Einschränkung. Die Mehrheit war überwältigend: 87,7% aller abgegebenen Stimmen sprachen sich für eine Umwandlung aus.

Dennoch wurde es knapp, fast wäre die Entscheidung an der hohen gesetzlichen Hürde für eine Schulartänderung gescheitert. Laut Bestimmungsverfahrensordnung des Landes NRW müssen „mehr als die Hälfte der die Schule besuchenden Kinder“ für die Umwandlung stimmen.

Auch am Grundschulverbund Liebfrauen haben 83,2% für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestimmt. Allerdings beteiligten sich nicht genug Eltern an der Abstimmung, so dass der GSV Liebfrauen eine Bekenntnisschule bleibt.

Einmal mehr stellt es sich als Problem dar, dass sich nur Eltern an der Abstimmung beteiligen können, die bereits Kinder an der Schule haben – auch diejenigen, die es gar nicht mehr betrifft, weil sie die Schule als Viertklässler nach wenigen Monaten verlassen. Diejenigen dagegen, die im Umfeld wohnen und sich an der Schule anmelden möchten, dürfen dagegen nicht mit abstimmen.

Weitere Informationen über die Situation in Bocholt.

Und wieder eine weniger! Verler Eltern entscheiden für Umwandlung katholischer Grundschule

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Verl, 26. Mai 2022

Die Mehrheit der Eltern an der Sankt Georg Schule in Verl stimmte diese Woche für eine Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule. 125 Stimmen für die Umwandlung standen gerade einmal 11 für die Beibehaltung des Bekenntnisstatus gegenüber. Auslöser für die Umwandlungsbemühungen war, dass die kommissarische Schulleiterin evangelisch ist und deshalb aus formalen Gründen nicht Direktorin werden kann, solange die Schule an das katholische Bekenntnis gebunden ist. Das Umwandlungsverfahren war durch die Verwaltung eingeleitet worden, nachdem der Rat dem Verfahren einstimmig (!) zugestimmt hatte. (Quelle: Gütsel online, 25.5.2022, Verl, Sankt Georg Schule, Mehrheit der Eltern stimmt für Umwandlung in Gemeinschaftsgrundschule).

Die Verler Grundschule ist bereits die 6. katholische Grundlage, die im laufenden Schuljahr im Rahmen einer Elternabstimmung umgewandelt wurde. An 2 Grundschulen in Aachen sowie an 4 Grevener Grundschulen steht die Entscheidung noch aus. Gescheitert ist die Abstimmung vergangene Woche an 2 Schulen in Olpe. Dort entschieden sich die Eltern an der Franz-Hitze-Schule dafür, dass nichtkatholische Kinder weiterhin das Nachsehen bei der Aufnahme haben sollen. An der Düringerschule sprach sich zwar eine deutliche Mehrheit für ein Ende der Ausgrenzung aufgrund des Bekenntnisses aus, allerdings konnte das hohe Quorum von 50% der Stimmen aller Eltern an der Schule nicht erreicht werden .

Jetzt auch in Verl und Greven: Abstimmung über Bekenntnisbindung

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Die katholische St. Georg-Grundschule im Verler Ortsteil Sürenheide wird womöglich demnächst umgewandelt. Die Entscheidung liegt bei den Eltern. Angestoßen wurde das Verfahren durch den Schulausschuss der Kommune, in einer einstimmigen Entscheidung.

Ähnlich in Greven. Dort plant die Kommunalverwaltung eine Informations- und Diskussionsveranstaltung, noch vor dem Sommer sollen Abstimmungen der Eltern über die Bekenntnisbindung durchgeführt werden. Man hofft auf eine gute Kooperation mit den Kirchen.

UPDATE: Die Eltern der Sürenheider Grundschule (Verl) sprachen sich mit großer Mehrheit für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule aus. Insgesamt 178 Stimmberechtigte waren zur Abstimmung aufgerufen. Bei der Auszählung am Mittwoch wurden 125 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 16 ungültige Stimmen gezählt.

Quellen

Abstimmung über Bekenntnisbindung der Laurentiusschule in Warendorf

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Ursprünglich veröffentlicht am 21.2.2022

UPDATE 22.3.2022: Mit dem überwältigenden Wahlergebnis von 107 Stimmen pro Umwandlung bei nur 3 Gegenstimmen (Wahlbeteiligung: 72,6%) war die Abstimmung über die Umwandlung erfolgreich! Riesen-Glückwunsch an die mega-engagierten Eltern! (Quelle: www.warendorf.de)

Warendorf ist einer dieser leider nicht seltenen Extremfälle in Nordrhein-Westfalen. Wenn man sich die dortige Schullandschaft ansieht, denkt man, dass einen eine Zeitreise zurückgeführt hat in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts: Von sieben Grundschulen im Ort ist gerade mal eine nicht konfessionell gebunden. Wir berichteten letztes Jahr schon über die Situation.

Die Elterninitiative gemeinsam laurentius hat in der Zwischenzeit ganze Arbeit geleistet, jetzt geht es um die Wurst: Von 7. bis 21. März dürfen die Eltern von Kindern an der Schule per Briefwahl darüber abstimmen, ob wenigstens eine der fünf katholischen Grundschulen in Warendorf zum kommenden Schuljahr in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Anders als es die westfälischen Nachrichten wiederholt schreiben, ist übrigens eine Gemeinschaftsgrundschule alles andere als konfessionsfrei. Sie ist nur nicht auf ein Bekenntnis festgelegt. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler werden unabhängig von ihrem Glauben oder Nichtglauben aufgenommen, aber unabhängig davon gibt es dort wie an allen anderen staatlichen Grundschulen in NRW auch Religionsunterricht, St.-Martins-Züge und Weihnachtsfeiern.

Wir wünschen der Initiative viel Erfolg!

Quelle:

Westfälische Nachrichten, 21.2.2022, „Nichtstun reicht nicht“

Ärger um katholische Schulplätze in Kleve

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In den Stadtteilen Kellen und Materborn heißt es dieses Jahr in den Grundschulen: Katholikenkinder zuerst!

In Kleve sind 4 von 7 Schulen im Stadtgebiet Katholische Bekenntnisgrundschulen. An mindestens zwei Grundschulen, beide katholisch, ist in diesem Schuljahr ein enormer Anmeldeüberhang von fast einer ganzen Klassengröße zu verzeichnen. Offenbar hat die Politik es versäumt, rechtzeitig Konsequenzen aus den bekannten Prognosen im Schulentwicklungsplan zu ziehen und die Zügigkeit der Schulen zu erhöhen.

Die Verwaltung drängt nun Eltern aus dem Stadtteil Kellen dazu, ihre Kinder an der Montessorischule anzumelden. Die ist nur 5 Minuten weg – allerdings mit dem Auto. Für Kinderbeine ist ein Schulweg von 2 Kilometern quer durch die Stadt eine bittere Pille, wenn die (katholischen) Nachbarkinder sich ohne Weiteres zu Fuß auf den Weg zur St. Willibrordschule machen können, ohne ein Elterntaxi bemühen zu müssen.

Viele Eltern sind dort stinksauer. Weder wurden sie bei der Anmeldung im November vorgewarnt, dass es eng werden könnte mit dem begehrten Schulplatz, noch wird jetzt mit ihnen gesprochen. Die NRZ zitiert:

„Mehrere Eltern machten unterschiedliche Erfahrungen bei Kontaktversuchen sowohl zum Schulleiter als auch zur Schulverwaltungsamtsleiterin. Bei keinem waren es gute.“ 

NRZ.de, 14.2.2022, Kleve – Enttäuschte Grundschuleltern sprechen für viele

Weitere Artikel zur Situation in Kleve:

https://www.nrz.de/staedte/kleve-und-umland/grundschul-ablehnung-in-kleve-noch-mal-mit-eltern-reden-id234581793.html

https://www.nrz.de/staedte/kleve-und-umland/grundschule-kleve-buergermeister-sagt-elterngespraech-zu-id234601665.html

Umwandlungsbestrebungen in Niederkassel: Konfessionslose Schule?

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Seufz. In Niederkassel setzen sich Eltern dafür ein, eine der vier örtlichen katholischen Grundschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln. Sie haben erfolgreich den Antrag eingereicht, dass alle Eltern der Schule über die zukünftige Schulart abstimmen dürfen.

Und was macht die Rhein-Sieg Rundschau daraus in ihrer Berichterstattung? Die Überschrift des Artikels lautet: „Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule“. Im Artikel heißt es, die Grundschule solle „säkularisiert“ werden (Rhein-Sieg Rundschau, 23.12.2021, Niederkasseler Eltern Arbeitskreis fordert konfessionslose Grundschule). Klingt ganz so, als wollte dort ein kleines Häuflein von Atheisten die Schule auf links drehen. Das ist aber nicht das, worum es den Eltern geht. Sehen wir uns mal an, wie die Gemeinschaftsgrundschule von Landesverfassung und Schulgesetz definiert ist:

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

Landesverfassung NRW, Artikel 12 Abs. 6,3

Klingt nicht nach Säkularisierung, oder? Der Rest des Artikels ist leider hinter einer Paywall verborgen, aber tatsächlich hat sich eine überwältigende Mehrheit der Eltern von über 70% bereits bei der Antragstellung dem Anliegen angeschlossen, die Schule auch formal nicht mehr allein an das katholische Bekenntnis zu binden (KGS Niederkassel soll Gemeinschaftsgrundschule werden). In der Chronik der Schule heißt es übrigens auf deren eigener Webseite:

Unsere Schule wurde als katholische Grundschule eingerichtet, wobei die Schule von durchweg allen Schülerinnen und Schülern aus Niederkassel-Ort besucht wurde und damit auch den evangelischen Religionsunterricht sicherstellte.

KGS Niederkassel, Chronik (ueber-uns/chronik/)

Sie trug also bislang zwar das Etikett Bekenntnisschule, es wurde dort aber der normale Alltag einer Gemeinschaftsschule gelebt.

Nun ist die Stadt Niederkassel als Träger der Stadt am Zug, die eigentliche Abstimmung zu organisieren. Bei der Verwaltung hat man offenbar zunächst nach Möglichkeiten gesucht, die Umwandlung noch zu verhindern. Anders kann man sich kaum erklären, warum die Stadt als Schulträger zunächst trotz Pandemie auf einer Präsenzwahl bestand. Vergangene Woche wurde dem Arbeitskreis nun mitgeteilt, dass die Abstimmung per Briefwahl durchgeführt werden kann.