Frust bei Eltern in Bocholt

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In Bocholt gibt es 10 Grundschulen. 7 davon sind katholisch.

Bei drei Grundschulen in Bocholt gab es in diesem Jahr einen Anmeldeüberhang, das heißt es gab mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze. Die beiden katholischen Grundschulen mussten katholisch getaufte Kinder zuerst aufnehmen. Nicht-katholische Kinder wurden aufgrund dieses Kriteriums abgelehnt. Die normalerweise geltenden Auswahlkriterien, wie sie in der Ausbildungsordnung Grundschule vorgegeben sind, waren hier außer Kraft gesetzt (Geschwisterkind, Wohnortnähe, gemeinsamer Besuch eines Kindergartens in der Nähe…). Nur die Gemeinschaftsgrundschule konnte die Kinder nach diesen sinnvollen Kriterien aufnehmen – ohne nach dem Taufschein zu fragen.

Warum diese Kriterien nicht bei allen Grundschulen berücksichtigt werden, stößt bei vielen Eltern auf Unverständnis.

Quelle:

Bocholter-Borkener Volksblatt, 26.1.2021, Bocholter Grundschulen lehnen nicht-katholische Kinder ab (leider zahlungspflichtig)

Eltern in Olpe starten Petition gegen religiöse Ausgrenzung bei Schulanfängern

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Drei der vier Grundschulen in Olpe sind katholische Bekenntnisschulen. Bislang war das wohl kein großes Problem. Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsgrundschule und Bekenntnisgrundschule hat vermutlich im Schulalltag in Olpe genau so wenig eine Rolle gespielt wie im Rest des Bundeslandes auch. Dieses Jahr wurden allerdings zahlreiche Kinder nicht an der jeweiligen Wunschschule aufgenommen. Es gab mehr Anmeldungen als Plätze, und so mussten die Schulen die verfügbaren Plätze zunächst an katholisch getaufte Kinder vergeben. Mit der Folge, dass Jamal offenbar das einzige von 14 Kindern aus seinem Kindergarten ist, der nicht an der Grundschule Rhode aufgenommen wird. Verständlich, dass seine Mutter „empört, traurig und wütend“ ist, wie die Lokalnachrichten berichten. In dem eindrucksvollen Artikel lassen sich sechs Mütter mit großformatigen Fotos abbilden und berichten darüber, dass sie sich ungerecht behandelt fühlen. Sie fordern eine Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen. Recht haben sie!

„Ich möchte, dass es keine Bekenntnisschulen mehr gibt. Ich möchte gerecht behandelt werden.“ (Meliha Kir)

Die Abschaffung der staatlichen Bekenntnisschule ist lange überfällig. 50 Jahre ist es her, dass in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die staatlichen Bekenntnisschulen abgeschafft wurden, damit Kinder gemeinsam und unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit zur Schule gehen können. Heute mutet eine Trennung nach Konfession an wie ein staatlich organisierter Schildbürgerstreich. Es seien nur Einzelfälle, damit versuchen sich die Verantwortlichen im Land herauszureden. Es sind viel zu viele Einzelfälle, und jeder einzelne, der von dieser Form der Diskriminierung betroffen ist, ist einer zu viel. Wenn Eltern ihr Kind noch schnell taufen lassen, damit es doch auf der katholischen Wunschschule aufgenommen wird, dann stinkt das zum Himmel. Niemand kann daran Gefallen finden. Weder die betroffene Familie, noch der taufende Pfarrer, noch die Schule. Der Fehler liegt aber nicht bei der Familie, die so eine Entscheidung trifft, sondern bei denen in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen, die es in all den Jahren nicht geschafft haben, die Verfassung an die Wirklichkeit anzupassen und mit solchen Ungerechtigkeiten aufzuräumen.

In Olpe hat eine der betroffenen Mütter eine Petition gegen religiöse Ausgrenzung bei Schulanfängern gestartet. Sie hat jede Unterstützung verdient! Direkt zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zu-religioeser-ausgrenzung-bei-schulanfaengern-in-olpe

Quellen

Katholische Bekenntnisschule in Harsewinkel weist 15 Kinder ab

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Es gibt schönere Briefe, die man kurz vor Weihnachten bekommt. Die Kardinal-von-Galen-Schule, eine öffentliche katholische Grundschule im Kreis Gütersloh, verschickte am 19. Dezember 15 Ablehnungsschreiben, weil es dort mehr Anmeldungen als Plätze gab. Zahlreiche nicht katholisch getaufte Kinder erhielten keinen Platz. Glocke-online berichtet über einen der Härtefälle:

„Der Vater evangelisch, die Mutter katholisch, das Kind evangelisch – es wurde abgelehnt, obwohl alle anderen Kinder aus der Kita-Gruppe demnächst die Kardinal-von-Galen-Schule besuchen dürfen.“

die-glocke.de, 12.1.2020

Es ist schon für die Eltern nicht nachvollziehbar, dass es heute noch eine konfessionelle Trennung von Kindern an öffentlichen Schulen gibt, die dazu führt, dass das eigene Kind die Einschulung nicht mit den Nachbarskindern erleben wird. Aber wie erklärt man das dem eigenen Kind? Dass die nächste Schule in diesem Fall nur 850 Meter weiter weg gelegen ist, hilft dem Kind nicht, wenn es morgen demnächst ein gutes Stück vor den Freundinnen und Freunden das Haus verlassen muss.

Anmeldung zur öffentlichen Grundschule – Bekenntnis schlägt Wohnort

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Bonn, 1.11.2017

Pünktlich zum Beginn der Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 beschäftigt sich der Bonner Stadtrat am 9. November mit dem Bürgerantrag der Initiative Kurze Beine – kurze Wege zur „Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion“. Den Antrag der Initiative, in allen Bonner Bekenntnisgrundschulen über die konfessionelle Ausrichtung abstimmen zu lassen, lehnte der Schulausschuss zwar ab. Im Grundsatz aber unterstützte die Mehrheit der Mitglieder das Anliegen der Initiative und formulierte statt dessen eine Petition an die Landesregierung. Im Wortlaut heißt es in dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag, der in der Bonner Schulausschusssitzung vom 12. September von den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken unterstützt wurde: Weiterlesen

Im Zweifelsfall rechtens: kürzere Schulwege für katholische Kinder

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Kurze Beine – kurze Wege, 29. März 2016

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Katholische Kinder müssen an katholischen Schulen vorrangig aufgenommen werden. Das klingt einleuchtend. Und doch: Die Euskirchener Schulleiterin, die die Aufnahme eines katholischen Kindes an einer städtischen katholischen Grundschule für das laufende Schuljahr abgewiesen hatte, hatte sich nach den Vorgaben des Schulministeriums gerichtet. Danach galt seit November 2013 die Anweisung, das Kriterium „Kurzer Schulweg“ höher zu gewichten als die Konfession.

Durch die Entscheidung des Gerichts ist das Prinzip „Kurze Wege für kurze Beine“ erheblich geschwächt worden. In manchen Städten und Regionen Nordrhein-Westfalens haben katholische Grundschulkinder damit erheblich bessere Chancen auf einen kurzen Schulweg als all jene Kinder, die nicht katholisch getauft sind. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ hatte sich 2009 aus Unzufriedenheit mit genau dieser Situation gegründet: Damals war ein konfessionsloses Kind von einer katholischen Grundschule in Bonn abgewiesen worden, obwohl es direkt neben der Schule wohnte. Weit entfernt wohnende katholische Kinder wurden dagegen aufgenommen.
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Nach diesen Kriterien entscheidet eine Würseler Grundschule über die Aufnahme von Schulkindern

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Kurze Beine – kurze Wege, 16. August 2015

Eine Würseler Grundschule erläutert auf ihrer Webseite in aller Ausführlichkeit, nach welchen Kriterien sie Kinder aufnimmt.

Aufnahmekriterien für die Sebastianusschule (Katholische Bekenntnisschule) sind:

  • Zugehörigkeit des Kindes zum katholischen Bekenntnis (Taufe)
  • Zugehörigkeit des Kindes zum griechisch oder russisch orthodoxen Bekenntnis
  • Zugehörigkeit zum evangelischen Bekenntnis
  • Geschwisterkinder
  • Schulwege (kurze Beine, kurze Wege)
  • Muslimische Kinder
  • Kinder, die keinem Bekenntnis angehören (ohne Taufe)

Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Für alle Kinder ist der katholische Religionsunterricht Pflicht. Das Fach Religion wird benotet.
Eltern, deren Kinder nicht katholisch sind, müssen sich mit der Erziehung an einer katholischen Bekenntnisschule und der Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht einverstanden erklären.

Auf welcher Grundlage wurde diese Liste erstellt? Man wüsste gerne, warum evangelische Kinder Vorrang vor Geschwisterkindern haben, nicht aber muslimische Kinder. Und welche Ausnahmen bleiben da noch, über die die Schulleitung gesondert entscheiden möchte, Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters vielleicht?

Hier geht es zur Fundstelle.

Rechtsprechung zu Bekenntnisschulen in NRW

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In den vergangenen Jahren mussten sich Gerichte in vielen Verfahren mit öffentlichen Bekenntnisschulen in NRW auseinandersetzen. Zuallererst zu nennen ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Schulreform von 1968. In den vergangenen Jahren gab es zudem zahlreiche Verwaltungsgerichtsverfahren, etwa wenn Kommunen versuchten, ihre Schullandschaft an veränderte Bedingungen anzupassen, oder wenn Eltern gegen die Ablehnung an der Wunschschule klagten. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über uns bekannte Verfahren. Weiterlesen

Kölner Rechtsanwaltskanzlei: Schulablehnungen gerichtlich anfechtbar

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März 2010.

In einer Pressemitteilung erklärt die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Birnbaum: Schulablehnungen können gerichtlich angegriffen werden. Ausdrücklich erwähnt Dr. Christian Birnbaum, dass eine Ablehnung aufgrund der Konfession eines Kindes rechtlich anfechtbar ist.

Grundsätzlich nicht erlaubt sei auch die bevorzugte Aufnahme von Kindern bestimmter Konfessionen. Häufig genügt es sogar, gegen eine Schulablehnung einfach nur förmlich Widerspruch einzulegen. „Viele Schulleiter scheuen die juristische Auseinandersetzung, und häufig findet sich dann ‚zufällig‘ doch noch ein Platz“, so Birnbaum.

Zur vollständigen Pressemeldung