Über den Begriff des Elternrechts

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Ach so ist das mit dem Elternrecht zu verstehen.

„Zum dominanten Argumentationsstrang der konservativen und kirchlichen Anstrengungen zur Realisation konfessioneller Schulpolitik entwickelte sich der Begriff des Elternrechts: Dieser beinhaltete allgemein die Möglichkeit der „freien, unreglementierten Mitbestimmung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder sowie bei der Einrichtung und Gestaltung des Schulwesens“, wurde in klerikal-dogmatischer Auslegung jedoch bedeutungsverengend instrumentalisiert und reduziert auf die Frage der konfessionellen Gestaltung und Prägung des Volksschulwesens: Eltern hatten „unmittelbar vom Schöpfer des Auftrag, ihre Nachkommenschaft zu erziehen“, wobei ihnen zugesichert wurde, „ihre Kinder […] besonders von jenen Schulen fernzuhalten, in denen sie Gefahr laufen, das verderbliche Gift der Gottlosigkeit einzusaugen.“

aus: Kontroverse Begriffe: Geschichte des öffentlichen Sprachgebrauchs in der Bundesrepublik Deutschland, Georg Stötzel, Martin Wengeler, Karin Böke, Hg. Walter de Gruyter, 1995, S. 171

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