Niedersachsen: Maximal 30% bekenntnisfremde Kinder

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Nach dem neuen Schulgesetz des Landes Niedersachsen dürfen maximal 30 Prozent der Schüler einer Bekenntnisschule bekenntnisfremd sein. Doch schon jetzt wird diese Quote in zahlreichen Bekenntnisgrundschulen des Landkreises Vechta überschritten. Die Auswirkungen des sinkenden Anteils der Katholiken an der Bevölkerung im Landkreis Vechta sind somit in der Schullandschaft deutlich spürbar. Mit der neuen Gesetzesregelung einigten sich Land und Kirche auf einen Konsens, der mittelfristig eine grundlegende Neuausrichtung der Grundschullandschaft erwarten lässt.

Oldenburgische Volkszeitung, 22.3.2011, Weniger Kinder in Grundschulen sind katholisch

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