Anmeldung zur öffentlichen Grundschule – Bekenntnis schlägt Wohnort

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Bonn, 1.11.2017

Pünktlich zum Beginn der Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 beschäftigt sich der Bonner Stadtrat am 9. November mit dem Bürgerantrag der Initiative Kurze Beine – kurze Wege zur „Sicherung kurzer Schulwege für Bonner Grundschulkinder unabhängig von Konfession und Religion“. Den Antrag der Initiative, in allen Bonner Bekenntnisgrundschulen über die konfessionelle Ausrichtung abstimmen zu lassen, lehnte der Schulausschuss zwar ab. Im Grundsatz aber unterstützte die Mehrheit der Mitglieder das Anliegen der Initiative und formulierte statt dessen eine Petition an die Landesregierung. Im Wortlaut heißt es in dem nun vorliegenden Beschlussvorschlag, der in der Bonner Schulausschusssitzung vom 12. September von den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken unterstützt wurde:

Der Rat der Bundesstadt Bonn setzt sich dafür ein, Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln.

Der Rat fordert die Landtagsfraktionen im Landtag NRW und die Landesregierung NRW dazu auf, eine Landesverfassungsänderung einfacher zu ermöglichen.

Der erste Satz ist eindeutig, der zweite Satz nicht. Gemeint sein könnte zweierlei:

  1. Der Rat fordert den Landtag dazu auf, die Landesverfassung zu ändern, um – wie im Rest Deutschlands auch – sicherzustellen, dass öffentliche Grundschulen fortan nicht mehr bekenntnisgebunden sind. Diese Forderung spiegelt die im Schulausschuss geäußerte Auffassung der Fraktionen von SPD, Grünen und Linken wider, die von der NRW-Verfassung begründete Trennung von Kindern nach Konfessionen zu beenden.  CDU- und FDP-Vertreter unterstützten die Forderung im Ausschuss nicht. Allerdings hatten sich erst im Mai sowohl Christos Katzidis (CDU, Stadtrat und seit Juni 2017 Landtagsabgeordneter) als auch Franziska Müller-Rech (schulpolitische Sprecherin der FDP-Stadtratsfraktion und mittlerweile der FDP-Landtagsfraktion) bei einer Podiumsdiskussion eindeutig gegen die geltende Regelung ausgesprochen, nach der Kinder aufgrund ihres Glaubens von der wohnortnahen Grundschule abgewiesen werden können, obwohl es sich um öffentliche Schulen handelt, die zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert werden.
  2. Der Rat fordert, die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen zu erleichtern. Hierfür ist keine Änderung der Verfassung nötig, sondern lediglich eine Gesetzesänderung. Zwar hat der Landtag 2016 bereits die Hürde für eine Umwandlung gesenkt – immer noch muss sich aber eine absolute Mehrheit der Eltern an einer Schule für die neue Schulart aussprechen. Hinzu kommt, dass – anders als bei der Neugründung einer Schule – nur jene Familien abstimmen können, deren Kinder bereits an der Schule sind. Auch kann eine Kommune nicht die Schulartänderung beschließen, sondern letztendlich nur die Eltern. Es wäre durchaus vorstellbar, das Verfahren so zu reformieren, dass eine Umwandlung erheblich leichter zu erreichen wäre, wenn etwa auch die Eltern von Kindergartenkindern in der Nähe der Schule an der Entscheidung beteiligt werden könnten.

Wir hoffen, dass der Rat der UN-Stadt Bonn ein klares Signal setzt dafür, dass Kinder unabhängig von Religion und Herkunft gemeinsam die öffentliche Grundschule in ihrem Viertel besuchen dürfen.

Für das Schuljahr 2018/19 heißt es nach wie vor: Bekenntnis schlägt Schulweg

In Bonn können Eltern ihre Kinder vom 9. bis 11. November an der Grundschule zur Einschulung anmelden. Die meisten Eltern wünschen sich für ihr Kind einen Platz an der nächstgelegenen Grundschule. Viele Eltern müssen fürchten, dass sie diesen Platz nicht bekommen – wenn nämlich die Schule eine katholische Schule ist und ihre Kinder dem Bekenntnis nicht angehören. Von den 49 öffentlichen Grundschulen Bonns sind 20 bekenntnisgebunden, 18 davon katholisch. Wie auch schon im vergangenen Jahr gilt daher, dass die Eltern von katholisch getauften Kindern in vielen Stadtteilen eine deutlich bessere Chance haben, auf der nächstgelegenen Grundschule einen Platz zu finden. Auf der Webseite der Stadt heißt es dazu:

Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind einen grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Grundschule, Evangelische Grundschule) im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Durch die Eingabe Ihrer Adresse in die Grundschulsuche (s.u. „Formulare & Informationen“) können Sie die nächstgelegene Schule ermitteln.

Da es seit dem Schuljahr 2008/09 keine Schulbezirke mehr gibt, haben Eltern grundsätzlich auch die Möglichkeit, ihr Kind an einer anderen Grundschule ihrer Wahl anzumelden, die nicht die nächstgelegene Grundschule ist. Dort hat das Kind allerdings keinen Anspruch auf Aufnahme. Nur dann, wenn nach Aufnahme aller Kinder, für die diese Schule die nächstgelegene Grundschule ist, noch freie Kapazitäten vorhanden sind, kann ggfs. eine Aufnahme „wohnsitzferner“ Kinder erfolgen.

Ausnahme bei Bekenntnisschulen
An Bekenntnisschulen haben Kinder, die dem Bekenntnis der Schule angehören, grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Dies gilt auch gegenüber wohnortnahen Kindern.

Wir danken dem Bonner Schulamt, dass es unserer Bitte nachgekommen ist, endlich klar über die neue Regelung zu informieren.

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