SPD und Grüne in Bonn fordern „zeitgemäße Regelung“ für Umwandlung von Bekenntnisschulen

Share

Am 29.6.2011 befasste sich der Bonner Schulausschuss mit der gescheiterten Umwandlung der KGS Buschdorf in eine Gemeinschaftsschule.

In ihrem „Fach-Newsletter Schule, Jugend & Familie“ Nr. 2/2011 nimmt die Bonner SPD-Ratsfraktion Stellung zum gescheiterten Umwandlungsversuch an der KGS in Bonn-Buschdorf:

Bereits zum zweiten Mal in Folge haben Eltern der KGS Buschdorf eine Umwandlung ihrer konfessionellen in eine Gemeinschaftsschule beantragt. Wie beim ersten Mal entschieden sich zwar zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für diese Umwandlung, das notwendige Quorum wurde jedoch erneut nicht erreicht. Zwei Drittel aller Eltern an der Schule müssen einer Umwandlung zustimmen, nicht nur die abgegebenen Stimmen zählen. Anders als bei anderen demokratischen Abstimmungen zählt Nichtbeteiligung demzufolge als Neinstimme. Wenn dies zum Beispiel auf die Wahlen zu Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten übertragen würde, käme es angesichts der immer geringer werdenden Wahlbeteiligung vielleicht gar nicht mehr zur Bildung neuer Regierungen. Angesichts dieser Entwicklung wurde die Verwaltung gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, im kommenden Schulgesetz eine zeitgemäße Regelung zu verankern.

s. Homepage der Bonner SPD-Ratsfraktion

Die Grünen schreiben in ihrem Newsletter:

Die Grünen merkten an, dass durch dieses Verfahren die Hürden für eine Umwandlung sehr hoch gehangen würden. Bedenklich sei, dass nicht die Mehrheit der Wählerstimmen zählt, sondern es einer zwei-drittel Mehrheit aller Eltern bedürfe. Deshalb wurde die Verwaltung aufgefordert, in Richtung Land aktiv zu werden, die Problematik darzustellen und auf eine Änderung dieser Bestimmung hinzuwirken.

Eher unwahrscheinlich ist allerdings, dass die Bonner Schulverwaltung die Landesregierung dazu bewegen kann, das Schulgesetz in diesem Sinne zu ändern, zumal hierzu kein förmlicher Beschluss des Rates zustande kam. Auch erwähnenswert in diesem Zusammenhang: Bis heute ist uns keine Antwort auf die Resolution des Stadtrats Bonn vom September 2009 bekannt.


Weitere Infos zu den Umwandlungsversuchen in Buschdorf:
Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung

Share

Alle Jahre wieder – Gleiche Frage, gleiche Antwort:
KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?

Der Elternwille ist eindeutig: Die überwiegende Mehrheit der Eltern will, dass die Buschdorfer Grundschule als Gemeinschaftsgrundschule für alle Kinder des Ortsteils da ist. Bei zwei Abstimmungen 2010 und 2011 sprach sich die absolute Mehrheit aller Eltern für eine Umwandlung der KGS in eine GGS aus.

Und dennoch, es waren nicht genug Stimmen. Selbst 81% aller abgegebenen Stimmen wie in 2010 sind nicht genug für einen erfolgreichen Umwandlungsbeschluss. Laut Schulgesetz müssen 2/3 aller Eltern zustimmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung Kinder auf der Schule haben. Wer nicht zur Abstimmung kommt, stimmt praktisch gegen eine Umwandlung. So fehlten 2010 genau 13 von insgesamt 204 Stimmen zur erforderlichen 2/3-Mehrheit aller Stimmberechtigten. 2011 waren es 26 von 212 Stimmen, die fehlten.

Die im Schulgesetz verankerte Regelung verkommt zum Bestandsschutz für Bekenntnisschulen, statt dem Elternwillen zum Recht zu verhelfen. Wir fordern die Politik auf, sich der gesellschaftlichen Realität des 21. Jahrhunderts zu stellen und die Regelungen rund um Bekenntnisschulen in NRW entsprechend anzupassen.

Flyer des katholischen Schulreferats Bonn

Flyer der Aktion "Ortsnahe Grundschule Buschdorf"

Homepage der Elterninitiative „Aktion für eine ortsnahe Grundschule in Buschdorf“

Generalanzeiger Bonn, 20.5.2011, Grundschule Buschdorf bleibt katholisch

Siehe auch:

Diskriminierung von Lehrkräften durch öffentliche Bekenntnisschulen

Share

Vor kurzem erreichte uns diese Zuschrift:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeistert über das Internet von Ihrer Initiative zu
erfahren. Auch wenn meine Situation nur am Rande erwähnt wird, spricht mir die Initiative aus dem Herzen und aus dem Verstand! Ich bin aus einem anderen Bundesland nach NRW gezogene Grundschullehrerin ohne katholisches Bekenntnis und werde deswegen nur auf Vertretungsbasis angestellt. Eine Planstelle wird mir aufgrund des fehlenden Bekenntnisses nicht angeboten. Faktisch mache ich also dieselbe Arbeit an einer katholischen Grundschule für einen Bruchteil des Gehalts. Die Diskriminierung ist also offensichtlich und ich hoffe, dass mithilfe der Initiative etwas erreicht wird!“

Von November 2010 wandte sich eine Grundschullehrerin mit einer Petition an den Landtag von Nordrhein-Westfalen. Als evangelische Lehrkraft sind für sie die Berufschancen durch die hohe Dichte öffentlicher katholischer Grundschulen in NRW erheblich eingeschränkt. Während sie jahrelang eine katholische Grundschule kommissarisch leiten durfte, wurde ihr die Leitungsstelle letztlich aufgrund ihrer Konfession verweigert. Der Petitionsausschuss betrachtete das Problem durch ihre Versetzung an eine andere Schule – gegen ihren Willen – als gelöst.  Weiterlesen

Zeit Online: Wie der Taufschein Nachbarskinder entzweit

Share

Artikel in Zeit Online, 1.2.2011, Autor Hermann Horstkotte:
Wie der Taufschein Nachbarskinder entzweit

„Kurze Beine, kurze Wege: Nach dieser plausiblen Regel können Grundschüler fast überall in der Nähe ihrer Wohnung zum Unterricht gehen – nicht jedoch in Nordrhein-Westfalen. An einem Drittel aller staatlichen Primarschulen ist die richtige Religion ausschlaggebend dafür, ob der Nachwuchs einen Platz bekommt. Denn von den rund 3200 staatlichen Grundschulen im Lande sind 1100 katholisch und 100 evangelisch. So etwas gibt es sonst nur, in geringerem Ausmaß allerdings, in Niedersachsen.“

Aufschlussreich auch die Debatte im Meinungsforum des Artikels

KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?

Share

An der KGS Buschdorf fand am Mittwoch, den 26.1.2011 eine Informationsveranstaltung statt zum Thema: „KGS oder GGS, was ist richtig für Buschdorf?“. Zentrales Thema war natürlich die Frage der Aufnahmekriterien. Nun muss man wissen, dass die KGS Buschdorf bisher fast alle Merkmale einer GGS besitzt: Sie war und ist eine Schule für alle Buschdorfer, und die Schule bietet als sogenannte „flächenversorgende“ Grundschule sogar Alternativen zum katholischen Religionsunterricht. Da es für das kommende Schuljahr weniger als 60 Anmeldungen für die zweizügige Schule gibt, müssen anders als im Vorjahr auch keine Buschdorfer Kinder abgelehnt werden. Alles ok also? Nicht ganz. Weiterlesen

Bonner Stadtrat gegen Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen

Share

Bonner Schulausschuss votiert gegen Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen in Bonn

Die Mehrheit des Schulausschusses stimmte am 23.09.2010 gegen die Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen in Bonn und schloss sich damit dem Votum der Verwaltung an. Diese argumentiert, dass „mit der Wiedereinführung von Grundschulbezirksgrenzen einerseits das Wahlrecht der Eltern eingeschränkt [würde], ohne dass andererseits nennenswerte Vorteile für eventuell bislang benachteiligte Kinder erkennbar wären.“ Das Problem der Aufnahmekriterien an Bekenntnisschulen wird erwähnt, jedoch werden keine genauen Zahlen genannt: „Lediglich in Ausnahmefällen mussten einzelne Aufnahmeanträge von Kindern ohne Bekenntnis oder von Kindern mit fremdem Bekenntnis an den Bekenntnisgrundschulen abgewiesen werden. In allen Fällen konnte den Erziehungsberechtigten jedoch ein alternativer Schulplatz an einer anderen, jedoch stets wohnortnahen Schule angeboten werden.“ Interessant auch die Zahlen, wonach vor Abschaffung der Schulbezirke (2005-7) 9,5% der Schüler wohnortfern beschult wurden, seither im Schnitt 15,54% aller Schüler (2008-2010).

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag auf Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen

Dechant Picken: Rede vom Godesberger Kulturkampf auf dem Deutschen Juristentag 2010

Share

Im Fachprogramm Öffentliches Recht des 68. Deutschen Juristentages hielt der Bad Godesberger Dechant und promovierte Politikwissenschaftler Dr. Wolfgang Picken ein Kurzreferat. Darin fordert er eine „Gesetzgebung zur Vergesellschaftung des Staates“ und kritisiert die „populistische Forderung nach einer Trennung von Kirche und Staat“. Er sieht Diskriminierungstendenzen gegenüber den Kirchen. Explizit und ausführlich nimmt er in seiner Rede bezug auf die Debatte um Öffentliche Bekenntnisschulen und begründet die Ablehnung bekenntnisfremder Kinder: Die Kirchen müssen ihre eigene Klientel im Blick haben, so Picken, „beispielsweise durch eine Bevorzugung ihrer Mitglieder bei den Aufnahmekriterien für ihre Bildungseineinrichtungen. Das geschieht jedoch nicht primär (sic!) um auszugrenzen, sondern um das spezifische Profil der Einrichtungen aufrecht erhalten und sie für die Stabilisierung des eigenen Subsystems nutzen zu können.“

Explizit fühlt Picken sich und die katholische Kirche übrigens durch die Aktivitäten der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ diskriminiert und an Kulturkampfzeiten erinnert. Auf dem Juristentag erzählte er den anwesenden Juristen:

Mit Blick auf die Identitätsbildung und -sicherung gesellschaftlicher Subsysteme sind auch die Konfessionsschulen von Bedeutung. Konfessionelle Bindung kann als Teil der kindlichen Bildung und als prägender Aspekt des Sozialverhaltens erlebt werden. In Nordrheinwestfalen gibt es die staatliche Konfessions-Grundschule. Sie ist unter anderem auch aus diesem Grund Verfassungsbestandteil geworden. In der Praxis wurde ihr Profil immer stärker dadurch aufgeweicht, dass die Schulbezirksgrenzen maßgeblich für die Aufnahme der Kinder waren. Das konfessionelle Merkmal trat so vielerorts durch die Zusammensetzung von Schülern und Eltern in den Hintergrund. Nach der Aufhebung der Schulgrenzen durch die christlich-liberale Koalition rückte an den staatlichen Konfessionsschulen nun wieder automatisch die Konfession an die erste Stelle der Aufnahmekriterien. Der Gesetzgeber hatte mit seiner Initiative die freie Schulwahl sicherstellen wollen und vermutlich diese Wirkung nicht bedacht.

In meinem Rheinviertel in Bad Godesberg, dem kinderreichsten Viertel NRW’s, in dem die beiden Konfessionsschulen in besonders gutem Ruf stehen, führte das zu Tumulten und beinahe an Kulturkampfzeiten erinnernde Szenarien. Mit der Überschrift „Glaubenskrieg am Rhein“ fand es sogar bei Spiegel-online Erwähnung. Kritiker forderten, das Kriterium „Kurze Beine – kurze Wege!“ müsse für die Aufnahme der Kinder entscheidend sein. Eine Grundschule mit mehrheitlich oder gar ausschließlich einer Konfession zugehörigen Schülern wurde zum Inbegriff der Intoleranz und zur Brutstätte religiöser und sozialer Konflikte hochstilisiert. Solche pauschalen Gleichsetzungen, die zweifelsohne diskriminierend sind, gelten gegenwärtig als wirkungsvolle Instrumente in der politischen Durchsetzung individueller Interessen. Verdächtigungen gegen die Kirchen finden schnell Koalitionäre.
Zum gesamten Vortrag (Exkurs zu Bekenntnisschulen ab S. 5)

Wir bitten unsere Leser, Pickens Wortwahl mit unserer Petition (http://www.kurzebeinekurzewege.de/docs/PetitionKurzeBeineKurzeWege.pdf) zu vergleichen, um sich dazu selber eine Meinung zu bilden. Der von Picken erwähnte Spiegel-Online Artikel hatte den Titel „Andersgläubige müssen draußen bleiben„.