Grundschulverbund Möhnesee bleibt „Bekenntnisschule“

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Die Gemeinde Möhnesee hat drei Grundschulen. Zwei davon sind katholisch, eine ist eine Gemeinschaftsgrundschule ohne Konfessionsbindung. Seit August 2014 leitet die (evangelische) Konrektorin des Hauptstandortes Körbecke, Daniela Grünhagen, den gesamten Verbund kommissarisch. Reguläre Schulleiterin darf sie allerdings nicht werden, weil sie dafür katholisch sein müsste.

Im Februar 2015 stimmten die Eltern darüber ab, ob der Schulverbund in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden sollte. Allerdings kam dafür nicht die notwendige Mehrheit zustande. Zwar stimmten 164 und damit 88% aller Eltern, die an der Abstimmung teilnahmen, für die Umwandlung. Nötig gewesen wären aber 270 Stimmen von insgesamt 404 stimmberechtigten Eltern.

Durch das neue, mittlerweile in Kraft getretene Schulgesetz wird die Umwandlung zwar erheblich vereinfacht. Nunmehr genügen 50% statt bislang 67%. In Möhnesee hätte das allerdings auch nicht genügt.

Weitere Informationen:

Schulrechtsänderung Bekenntnisschulen – Anhörung von Sachverständigen

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Bitte beachten Sie: Dieser Artikel wird laufend aktualisiert (letzte Änderung: 2.2.2015)

Landtag NRW diskutiert über die Zukunft staatlicher Bekenntnisschulen

Am 4. Februar 2015 findet im Düsseldorfer Landtag von 13:30 bis 17:00 eine öffentliche Anhörung zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz statt. Die Reform des Schulgesetzes soll die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisschulen erleichtern und die Einstellung von Lehrkräften ermöglichen, die nicht dem Schulbekenntnis angehören. Die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ wurde von drei Fraktionen nominiert, um an der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses als Sachverständige teilzunehmen. Weiterlesen

Welche Verbesserungen bringt der Gesetzesvorschlag für Lehrkräfte?

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Vor vier Jahren berichteten wir über eine evangelische Lehrerin. Jahrelang leitete sie mit großem Engagement eine kommunale katholische Grundschule. Kommissarisch und ohne die entsprechende finanzielle Anerkennung. Die Arbeit machte ihr Spaß und sie wäre gerne auch offiziell Rektorin der Schule geworden. Ihre Bewerbung auf die freie Funktionsstelle aber wurde abgelehnt, weil ihr nach Paragraph 26 Absatz 6 des Schulgesetzes die richtige Konfession als „Aspekt der Eignung“ für das Amt fehlte. Weiterlesen

2. Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

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Am Freitag, den 24.10.2014 findet der „2. Tag der Bekenntnisschulen für Schulleitungen von Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln“ statt (siehe Programm).

Nachdem wir letztes Jahr noch Intransparenz angemahnt hatten und eine einseitige Diskussion befürchteten, freuen wir uns, dass dieses Jahr Max Ehlers für die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ auf dem Podium sitzen wird. Weitere Teilnehmer der von Melanie Wielens (Domradio) moderierten Podiumsdiskussion sind Prälat Gerd Bachner (Leiter der Hauptabteilung Schule/Hochschule), Sigrid Beer MdL (Schulpolitische Sprecherin der Partei Bündnis 90/ Die Grünen), Andrea Honecker (Vorsitzende der Katholischen Elternschaft im Erzbistum Köln) und Ferdinand Claasen (Katholisches Büro NRW). Es handelt sich allerdings auch dieses Jahr wieder um eine geschlossene Veranstaltung, die sich ausschließlich an Rektoren und Rektorinnen katholischer Grundschulen richtet. Für Außenstehende ist eine Teilnahme nicht möglich. Weiterlesen

Das Thema Schulleiterstellen, mal wieder

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Erfrischend klar ist die Stellungnahme der GEW zu einem Antrag der CDU zum Thema „Schulleitermangel an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen: Landesregierung muss endlich handeln!“ (siehe hier). Der Schulleitermangel an Grundschulen ist ohne Zweifel ein drängendes Problem, das auch auf diesen Seiten schon oft zum Thema gemacht wurde.

Die Lehrergewerkschaft weist im Abschnitt „Ausgangslage“  auf einen wichtigen Punkt hin:

Die Besetzung von Schulleitungsstellen an Bekenntnisschulen ist besonders schwierig, oft werden potenzielle Bewerberinnen und Bewerber wegen des „falschen“ Bekenntnisses abgelehnt.

NRW-Bekenntnisschulen vor der Abschaffung

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Bonn, 21.2.2014

Heute meldet die Rheinische Post: „Kirche akzeptiert geringere Zahl von Bekenntnisschulen“. Dahinter verbirgt sich eine fast schon sensationelle Meldung. Die katholischen Bistümer haben ein Positionspapier vorgelegt, wonach sie die erleichterte Umwandlung von Bekenntnis- in Gemeinschaftsgrundschulen befürworten. Auch die von uns geforderte Einleitung der Umwandlung durch den Schulträger ist demnach für die Bistümer vorstellbar.

Die katholischen Bistümer wollen außerdem die Beschäftigung christlicher Lehrer anderer Konfessionen an Bekenntnisgrundschulen grundsätzlich akzeptieren, ebenso die Öffnung „für den Religionsunterricht anderer Konfessionen und Religionen“. Damit sind einige unserer Forderungen erfüllt. Das ist erfreulich, zumal die Reaktionen von politischen Entscheidern vor allem aus CDU und FDP in der jüngsten Vergangenheit nicht den Eindruck erweckten, als ob es ein Problembewusstsein gäbe.

Im Gegenzug wünscht sich die Kirche die erleichterte Gründung privater kirchlicher Grundschulen.

Spannend wird jetzt, wie schnell und wie konsequent die Landespolitik auf dieser neuen Verhandlungsgrundlage agiert. Wir begrüßen die Neupositionierung der katholischen Kirche sehr. Das Problem wird aber nur verlagert, wenn die bestehenden katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen in Zukunft als christliche Bekenntnisschulen geführt werden.

Daher treten wir weiterhin für eine konsequente Abschaffung öffentlicher Bekenntnisschulen ein. 

Zur Pressemitteilung der Rheinischen Post: http://www.presseportal.de/pm/30621/2669915/rheinische-post-katholische-kirche-in-nrw-akzeptiert-geringere-zahl-von-bekenntnisschulen-bistuemer

Kommentar der Rheinischen Post:
Bekenntnisschule wird Kirchen zur Last: Sehr richtig: „Das Modell spiegelt eine Gesellschaft wider, die es so nicht mehr gibt.“

Weitere Informationen zum Papier der katholischen Kirche:
Dom-Radio.de, 26.2.2014, Bistümer wollen Neuerungen bei Bekenntnisgrundschulen
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irchen-site.de (Bistum Münster), 26.2.2014, NRW-Bistümer legen Vorschläge vor

Wenn Religion an öffentlichen Schulen wichtiger ist als Qualifikation

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Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet unter dem Titel „Wenn  der Rektor der Schule ein Katholik sein muss“ am 14.2.2014 erneut über die Situation in Lünen, wo die katholische Kardinal-von-Galen-Grundschule in Lünen seit eineinhalb Jahren keinen Schulleiter hat, obwohl es einen geeigneten Kandidaten gibt, der die Schule sogar kommissarisch führt. Dummerweise ist er evangelisch, darf sich also auf die Stelle nicht bewerben. In dem Artikel wird berichtet, dass die Eltern das nicht verstehen.

Schulministerin Löhrmann weigert sich beharrlich, diesen Missstand als solchen anzuerkennen. In mehreren Anfragen wollten FDP-Abgeordnete im Januar von der Landesregierung wissen:

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei der Besetzung der Leitungsfunktionen an Schulen auch die regionalen bzw. örtlichen Gegebenheiten, die mögliche Interessenten beeinflussen können, zu berücksichtigen? Weiterlesen

Schulamtsleiter in Lünen: „Konfessionelle Hürde heutzutage kaum noch nachvollziehbar“

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WAZ.de, 7.12.2013, Jede fünfte Schule in Lünen ohne Schulleiter

Es ist das alte Lied: In Lünen haben fünf Schulen derzeit keinen Schulleiter. Zwei der drei Hauptschulen des Ortes und drei der zwölf Grundschulen sind derzeit ohne Leitung. Eine davon ist die katholische Kardinal-van-Galen-Grundschule mit ihren 275 Kindern. Sie wird seit Herbst 2012 kommissarisch von Thomas Grote geleitet. Der dynamische Lehrer ist derzeit praktisch Rektor und Konrektor in einer Person. Grote wäre grundsätzlich bereit, die Schulleitung auch formal zu übernehmen. Er darf sich aber nicht auf die Stelle bewerben, da er evangelisch ist.

Der Lüner Schulamtsleiter Grundmann kann eine solche Hürde heutzutage ‚kaum noch nachvollziehen‘. Geht uns auch so. Leider ignoriert Schulministerin Löhrmann dieses Problem beharrlich. Weiterlesen

GEW spricht Klartext: Bekenntnisschulen widersprechen der Inklusion

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In der Mai-Ausgabe der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalens findet die Vorsitzende der Fachgruppe Grundschule, Rixa Borns, klare Worte:

„[…] Wenn jetzt das Schulgesetz im Sinne der Inklusion geändert wird, dann sollten auch die verschiedenen Bekenntnisschularten infrage gestellt werden. Weiterlesen

Eine Wahl, die quälende Fragen aufwirft

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(Artikel aktualisiert am 23.5.2013)

In Mühlheim an der Ruhr sollen eine katholische und eine evangelische Bekenntnisschule zusammengelegt werden, die sich ohnehin in einem Gebäude befinden. Infolgedessen findet ein Bestimmungsverfahren statt. Die Eltern im Einzugsbezirk der Schule dürfen wählen, welcher Schulart die neue Grundschule angehören soll. Zur Wahl stehen Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Bekenntnisschule, Evangelische Bekenntnisschule oder Weltanschauungsschule.

Für diese Wahl hat die Schulverwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen eine FAQ für Eltern (s. Lokalkompass.de Mühlheim) zusammengestellt, die für uns mindestens ebenso viele Fragen aufwirft wie sie beantwortet:

Kann mein Kind dort bleiben, wo es jetzt ist oder wo es im Sommer eingeschult wird?

Ja. Erst einmal wird es ein neues gedachtes „Dach“ geben, sicherlich einen neuen Namen für die neue Schule. Die Lehrer arbeiten in einem Kollegium zusammen. Ihr Kind behält seine Bezugspersonen und den gewohnten Lernbereich, das gewohnte Schulgebäude.

Das klingt beruhigend, aber so ganz eindeutig scheint die Angelegenheit dann doch nicht zu sein. Eventuell muss auch die Hälfte der Lehrer die Schule verlassen:

Bleiben alle Lehrer vor Ort nach dem Bestimmungsverfahren?

Wenn die neue Schule eine Gemeinschaftsgrundschule wird, können dort alle Lehrerinnen und Lehrer weiterhin unterrichten. Wird es eine konfessionelle Schule, dürfen die Lehrer der anderen Konfession nicht übernommen werden, etwa die Hälfte der Schüler würden ihre Bezugspersonen verlieren.

Immerhin, eine islamische Bekenntnisschule steht offenbar nicht zur Wahl, sonst müssten wohl alle Lehrer gehen. Es fehlt der Hinweis, dass womöglich die Hälfte der Eltern an der neuen Schule eine Erklärung unterschreiben müssen, dass sie sich ab sofort eine Erziehung und Unterrichtung ihrer Kinder im Schulbekenntnis wünschen und gerne auf Religionsunterricht im eigenen Glauben verzichten. Nicht beantwortet wird auch die Frage, was geschähe, wenn sich die Eltern für eine Weltanschauungsschule entschieden.

Die Antwort auf die nächste Frage geht allerdings ganz offensichtlich davon aus, dass sich die Eltern für die Neugründung einer Gemeinschaftsschule entscheiden:

Behält mein Kind seine Klassenlehrerin?

In der Regel ja.

Wir drücken die Daumen.

UPDATE

Die Sache ist entschieden. Für keine Schulart kamen die benötigten 224 Stimmen zusammen. In diesem Fall ist eine Gemeinschaftsschule zu errichten. Von den 132 abgegebenen Stimmen entfielen auf die Errichtung einer

  • Gemeinschaftsgrundschule: 77 Stimmen;
  • Katholischen Bekenntnisgrundschule: 39 Stimmen;
  • Evangelischen Bekenntnisgrundschule: 13 Stimmen;
  • Weltanschauungsschule: 3 Stimmen.