Ein Anachronismus sondergleichen: Die staatliche Bekenntnisschule in NRW

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Initiative Kurze Beine, kurze Wege, am 8. April 2016  

In Bezug auf öffentliche Bekenntnisschulen klaffen Verfassung und gelebte Praxis in Nordrhein-Westfalen weit auseinander. Während Bekenntnisschulen laut Verfassung „formell bekenntnishomogen“ und prinzipiell nur für katholische bzw. evangelische Schüler eingerichtet sind, sind tatsächlich im Schnitt nur gut 50% der Schülerinnen  und Schüler an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in NRW tatsächlich im jeweiligen Bekenntnis getauft. Das erinnert an die ehernen Grundsätze zum Thema Ehe und Sexualität in der katholischen Kirche, wo die gelebte Praxis der Gläubigen sich ebenso wenig nach den realitätsfernen Dogmen richtet. Nur handelt es sich bei den Schulen nicht um Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sondern um staatliche Institutionen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden. Allein der Staat bestimmt darüber, wer an diesen Schulen lehren und lernen darf. Solange allerdings die Verfassung festlegt, dass es staatliche Bekenntnisschulen für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses gibt, sind dem politischen Gestaltungswillen enge Grenzen gesetzt. Die Benachteiligung von Kindern aufgrund ihrer Konfession bzw. Religion kann durch eine Gesetzesänderung nicht beseitigt werden, wie das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unmissverständlich festgestellt hat.

Immerhin ein Drittel aller Grundschulen und ein Zehntel aller Hauptschulen sind im bevölkerungsreichen NRW solche konfessionell gebundenen Schulen. In vielen Gemeinden gibt es sogar ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. Zuletzt wurde die strikte Bekenntnisbindung für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrkräfte durch eine neue gesetzliche Regelung und Verordnungen des Schulministeriums zunehmend aufgeweicht. Wenn sich Eltern mit Erziehung und Unterrichtung im Schulbekenntnis einverstanden erklärten, mussten ihre Kinder zuletzt bei der Aufnahmeentscheidung gleichberechtigt mit getauften Kindern berücksichtigt werden. Dieser Praxis hat im März 2016 ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ein Ende bereitet: Nun müssen katholische Kinder an katholischen Schulen wieder vorrangig aufgenommen werden. Ob das Kind bereits Geschwister an der Schule hat oder ob es zu einer anderen Schule einen wesentlich weiteren Schulweg hätte, spielt ab sofort wieder keine Rolle mehr.

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