„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

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Von der Webseite der Stadt Borken

Uns auch nicht. Tatsächlich muss man einiges an Recherche betreiben, um festzustellen, dass 6 der 7 Grundschulen in Borken katholische Grundschulen sind. Selbst aus den Webseiten der Grundschulen geht oft nicht hervor, dass sie bekenntnisgebunden sind. Tatsache ist: Nur eine einzige Grundschule steht als Montessorischule Lehrern und Schülern unabhängig vom Taufschein offen. An allen anderen Schulen gilt bei der Aufnahme von Kindern ebenso wie bei der Einstellung von Lehrkräften: Katholiken zuerst. In der Praxis betreiben die meisten der Schulen im Alltag eine weltoffene Ökumene und arbeiten mit der örtlichen evangelischen und katholischen Kirchengemeinde zusammen.  Eine Schulleiterin betont ausdrücklich, wichtiger als das „Etikett“ Bekenntnisschule sei, dass Werte wie Toleranz und Achtsamkeit im Schulalltag gelebt würden.

Von einer Benachteiligung nichtkatholischer Schülerinnen und Schüler ist uns nichts bekannt. Evangelische oder ungetaufte Lehrkräfte haben in Borken allerdings ganz offensichtlich schlechte Karten, obwohl an mehreren der Bekenntnisschulen der Rektoren- oder Konrektorenposten vakant ist. Die Josefschule wird derzeit kommissarisch von einem evangelischen Lehrer geleitet. Die Stelle wurde bereits zwei mal ausgeschrieben, seine Bewerbung auf den Posten hat aus formalen Gründen aber keine Chance – das Schulgesetz besagt ausdrücklich, dass der Rektor bzw. die Rektorin einer Bekenntnisschule der entsprechenden Konfession angehören muss.  Dem Kommentator der Borkener Zeitung ist Recht zu geben, wenn er fordert:

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“

Tatsächlich bedeutet das aber nach Auffassung der vom Landtag in der Vergangenheit befragten Fachleute, dass die Verfassung des Landes NRW geändert werden müsste. Diese besagt nämlich ausdrücklich in Artikel 12 Absatz 6:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Um das sicherzustellen, müsse die Leitung einer katholischen Grundschule zwingend dem Bekenntnis angehören, so die bisherige Ansicht im Landtag. Vertreter des Bistums Münster sind auf dem Holzweg, wenn sie denken, dass man in diesem Punkt doch durchaus einmal fünfe gerade sein lassen könnte:

Sofern trotz mehrfacher Ausschreibung keine geeignete katholische Lehrkraft gefunden werden kann, kann aus unserer Sicht geprüft werden, ob eine andere Lehrkraft, die Mitglied einer ACK-Kirche (ACK = Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Deutschlands) ist, die Schulleitung übernehmen kann.“

Da kann noch so viel geprüft werden, eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr als dass ein Protestant in Nordrhein-Westfalen Schulleiter einer katholischen Bekenntnisschule wird.

UPDATE 15.6.2018: In Gladbeck hat die Schulaufsicht genau eine solche Ausnahme ermöglicht. Warum also sollte es nicht auch in Borken möglich sein? 

Quellen

  • Borkener Zeitung, 16. Februar, „Schulleiter für Grundschulen gesucht. Engpass an den städtischen Schulen in Borken“
  • Borkener Zeitung, 9. Mai, „Protestant darf Josefschule nicht leiten. Katholische Grundschule bleibt vorerst ohne Rektor“, mit Kommentar von Kommentar von Markus Schönherr
  • Borkener Zeitung, 15. Mai, „Das macht eine Bekenntnisschule aus
    Katholische Grundschulen“

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