Oberverwaltungsgericht NRW stellt fest: Bevorzugung katholischer Schüler ist rechtmäßig

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Datteln, im August 2021

In Datteln wurde ein Junge nicht an der für ihn nächstgelegenen Grundschule aufgenommen. Die Schulleitung lehnte die Aufnahme zum Schuljahr 2021/22 ab. Die Schule habe ihre Kapazitätsgrenze erreicht, katholische Kinder müssten vorrangig vor dem konfessionslosen Kind aufgenommen werden.

Statt mit den Freunden aus seiner Nachbarschaft in die Schule zu gehen, wird das Kind nun eine weiter entfernte Grundschule besuchen müssen, was die Eltern vor erhebliche organisatorische Probleme stellt. Einen Härtefall erkannte das Gericht aber nicht an, weder aufgrund der vom Kläger behaupteten Erschwernisse und Gefährdungen auf dem Schulweg noch aufgrund der Situation, dass das Kind mehrere Geschwister hat, die zukünftig auch an dieser Grundschule angemeldet werden hätten sollen.

Die Schulleiterin soll der Familie vorgeschlagen haben, sie seien ja wohlhabend genug, sich einen Fahrdienst zu leisten.

Quellen: