Stadt Düsseldorf akzeptiert Abstimmungsergebnis nicht

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Jetzt ist es amtlich: Der Schulausschuss der Stadt Düsseldorf akzeptiert in einem außerordentlich intransparenten Verfahren (wir berichteten) das Elternvotum über die faktische Umwandlung der bisherigen KGS St. Apollinaris in zwei Gemeinschaftsgrundschulen nicht, weil die Abstimmung zu schnell durchgeführt worden sei und das Abstimmungsverfahren nicht transparent genug gewesen sei.

Wenn die Stadt sich von vornherein für die nun gewissermaßen nachträglich gewählte Variante 2 entschieden hätte,

Zügigkeitsreduzierung der KGS St. Apollinaris Schule auf zwei Züge und sukzessive Auflösung des Teilstandortes Steinkaul 27 sowie Neuerrichtung einer Grundschule am Standort Steinkaul 27

dann hätte man sich über das Verfahren nicht beschweren können. In diesem Fall wäre die katholische Schule ohne Abstimmung katholisch geblieben, ein Bestimmungsverfahren wäre lediglich für den neuen eigenständigen Standort Steinkaul eingeleitet worden. Tatsächlich hatte die Verwaltung aber nach Empfehlung der Bezirksregierung ursprünglich diese Option beschlossen:

Neuerrichtung zweier Grundschulen durch Teilung der KGS St. Apollinaris

Und in diesem Fall sind nun einmal an beiden Schulen Abstimmungen nach Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO) durchzuführen. Bei einem solchen Verfahren ist es in der Tat so, dass so gut wie immer Gemeinschaftsgrundschulen entstehen, weil es sehr schwer ist, eine ausreichende Zahl von Eltern zur Teilnahme an der Abstimmung zu motivieren. Es kommt daher in aller Regel zur Gründung einer Gemeinschaftsgrundschule.

Mit ihrem Beschluss, ein laufendes Verfahren wieder abzubrechen, weil das Ergebnis der Abstimmung manchen Eltern (oder der katholischen Kirche) nicht gefällt, versprüht die Stadt Düsseldorf einen Hauch von Bananenrepublik. In Oberhausen wurde in einem ähnlichen Fall und mit fast identischen Stimmenverhältnissen im Frühjahr 2017 das Abstimmungsergebnis selbstverständlich akzeptiert.

Quellen

Ein Gedanke zu „Stadt Düsseldorf akzeptiert Abstimmungsergebnis nicht

  1. Das schönste ist ja, dass die Beschwerden “aus dem Kreis der Abstimmungsberechtigten“ lt. Verwaltung zu einem Zeitpunkt gekommen sein müssen, als die Stadt das Ergebnis noch gar nicht bekannt gegeben hatte. Klingt für mich so, als habe das Amt vorab die Ergebnisse bestimmten Leuten/Stellen mitgeteilt, die dann über die Sommerferien Zeit hatten, hinzer den Kulissen ihre Interessen durchzusetzen. Und dann wird die Abstimmung mit der Begründung “zu wenig transparentes Verfahren” wiederholt. Wirklich ein Lehrstück in ‘rheinischem Stil’.

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