Immer wieder: Umwandlung wegen Leitungsproblem

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Diesmal geht es um die KGS Kapellenschule in Gütersloh:

Warum Eltern das Verfahren in Gang gesetzt haben? Weil viele es leid sind, dass die Leiterstelle der Kapellenschule unbesetzt ist. Viermal wurde sie mittlerweile ausgeschrieben – ohne Erfolg. […]

Bereits seit Juli 2010 ist die Stelle vakant. Die Schule wird seither kommissarisch von Jutta Hermann, Konrektorin der Grundschule Isselhorst, geleitet. Hermann genießt bei Eltern und Kollegium hohes Ansehen, kann die Leitung aber nicht übernehmen, da sie evangelisch ist.

(s. mw-news.de, 25.1.2012, Eltern entscheiden über die Kapellenschule)

Siehe dazu auch Die Glocke online, 25.1.2012, Eltern stimmen über Kapellenschule ab:

Eine Umwandlung hätte zur Folge, dass die katholische Ausrichtung entfiele und auch evangelischer Religionsunterricht angeboten würde. Die Konfession der Leitungskräfte würde keine Rolle mehr spielen, sondern nur noch ihre Qualifikation.

Im Kreis sind in Kaunitz und in Rietberg nach solchen Verfahren katholische in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden. Auch an der Overbergschule gab es Bestrebungen.

Ein Kommentar erübrigt sich, es genügt, auf ältere Artikel zum gleichen Thema zu verweisen, und darauf, dass eine Grundschullehrerin auf ihre Petition an das Land NRW zu diesem Thema noch nicht einmal eine richtige Antwort bekam:

KGS Liebfrauenschule Emmerich: Umwandlungsversuch gescheitert

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Wohl noch selten hat eine Abstimmung über die Umwandlung einer Bekenntnisschule in eine Gemeinschaftsgrundschule so viel Beachtung in der örtlichen Presse gefunden. Es ist ja auch ungewöhnlich, dass der Leiter einer Katholischen Bekenntnisschule sich selber für die Umwandlung seiner Konfessionsschule in eine für alle offene Gemeinschaftsgrundschule einsetzt (auch wir haben darüber berichtet).

Die Wahlbeteiligung war dagegen auffallend niedrig. Die Rheinische Post berichtet unter der Überschrift „Liebfrauenschule bleibt katholisch“ (RP Online, 20.1.2012):

Mit überwältigender Eindeutigkeit, trotz sehr geringer Wahlbeteiligung, haben sich die Eltern entschieden. Die katholische Liebfrauen-Grundschule wird nicht in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Nicht einmal die Hälfte aller Stimmberechtigten waren bei der Wahl.

Die niedrige Wahlbeteiligung ist wenig verwunderlich, da die Chancen von Anfang an schon allein aufgrund des hohen Quorums minimal waren. Wer nicht abstimmt, stimmt effektiv gegen eine Umwandlung (wir berichteten).

Der Westen (20.1.2012) stellt im Artikel „Zwischen Frust und Verwunderung“ die Konsequenzen der Entscheidung für den Schulleiter Heribert Feyen dar:

Die Probleme hat vor allem Feyen am Hals und sind mit diesem Votum nicht gelöst. Das Improvisationstheater an seiner Schule dürfte um einige Kapitel angereichert werden. Zum 1. Februar bekommt er endlich eine Musiklehrerin, aber nur für ein halbes Jahr – zur Aushilfe. Die Festanstellung scheitert daran, weil die Pädagogin nicht katholisch ist, sondern evangelisch. „Zum 1. August werden die Karten dann wieder neu gemischt — mal sehen“, blickt Feyen voraus. Die Zukunft beschäftigt ihn auch in anderer Hinsicht Die Schullandschaft dürfte 2012 in Bewegung geraten. Kleinere Grundschulen sollen auf Kosten der größeren gestärkt werden. Könnte bedeuten: die Liebfrauenschule, die sich bei Eltern großer Beliebtheit erfreut, muss wohl abspecken, wird nur noch zwei- statt dreizügig. Aber nach welchen Kriterien die Politik hier aussortieren will, ist auch Feyen noch ein großes Rätsel.

Die Eltern hatten also die Wahl, die in diesem Fall eindeutig ausfiel. Schulleiter Feyen wird allein gelassen mit dem Problem, bestens qualifizierte Lehrer/innen aufgrund der falschen Konfession nicht einstellen zu dürfen, und ab dem kommenden Schuljahr bei einer zweizügigen Eingangsstufe damit, dass er womöglich zahlreichen Familien von Vorschulkindern eine Absage erteilen muss – weil sie keinen oder den falschen Glauben haben.  Und das, obwohl auch diese Schule zu 100% von allen Steuerzahlern finanziert wird.

Gut weil katholisch?

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In Emmerich wird von 17.-19. Januar 2012 darüber abgestimmt, ob die KGS Liebfrauenschule in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt wird. Angeregt hat diesen Prozess der dortige Schulleiter Heribert Feyen durch einen Brief an die Eltern, in dem er argumentierte, dass die Schule als GGS bessere Lehrereinstellungsmöglichkeiten hätte und der Vielfalt ihrer Schüler besser gerecht werden könnte (wir berichteten).  Die Rheinische Post berichtet von einer Diskussionsveranstaltung am 12. Januar, bei der das Thema lebhaft diskutiert wurde (RP Online, 14.1.2012, Heiße Phase im Bekenntnis-Streit):

„Wo ist das Problem, wenn ein Sportlehrer evangelisch ist?“, wollte etwa eine Mutter wissen. „Ich sehe da eigentlich auch kein Problem“, erwiderte Schulamtsdirektor Hans-Hermann Buyken – der Gesetzgeber untersage es nun mal.

Über 40% der Schüler sind nicht katholisch: Für Kaplan Olding offenbar kein Grund, die Schule umzuwandeln:

Das sei sinnvoll, wenn nur wenige Schüler katholisch seien: „Hier ist das nicht der Fall, in der Liebfrauen-Schule sind rund 150 Schüler katholisch.“ Zudem habe die Schule ein ausgeprägtes katholisches Profil mit intensiver Bindung zur Liebfrauen-Kirche.

Die Schulpflegschaft ist gegen eine Umwandlung, unter Berufung auf den guten Ruf der Schule. Die Elternvertreter befürchten offenbar, dass eine Gemeinschaftsgrundschule per se nicht so gut sein kann wie eine Katholische Grundschule. Der Schulamtsdirektor sieht das anders:

„Was ändert sich für mein Kind, wenn wir GGS werden?“ fragte ein Vater. Wie eine Schule geführt würde, das liege am Lehrerteam und an den Eltern, meinte Hans-Hermann Buyken. „Aus Erfahrung weiß ich, dass sich die Qualität des Unterrichts durch die Umwandlung nicht ändern wird.“

Er selbst sähe es im Sinne der Ausgewogenheit gern, wenn im Kreis Kleve mehr Bekenntnis- zu Gemeinschaftsschulen würden.

Die Chancen für eine Umwandlung stehen allerdings denkbar schlecht. Nur wenn zwei Drittel aller Eltern für eine Umwandlung plädieren, wird die Liebfrauenschule eine Gemeinschaftsgrundschule. Gegner der Umwandlung können die Wahl daher getrost ignorieren: Selbst wenn alle Eltern katholischer Schüler für die Umwandlung stimmen würden und alle anderen der Wahl fernblieben, würde das lange nicht genügen – benötigt werden 187 Stimmen, egal wie viele Gegenstimmen es gibt und wie hoch die Wahlbeteiligung ist (siehe auch Grundschule Buschdorf: Elternwille scheitert an gesetzlicher Regelung). Die Erfahrung zeigt, dass eine Umwandlung aufgrund der hohen gesetzlichen Hürde nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Gruppen diese befürworten: Zum Beispiel deswegen, weil ein/e geeignete Leitungskandidat/in andernfalls wegen der Konfession nicht berufen werden kann.

 

„Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.“

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Das hatten die Grünen in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2010 formuliert. Jetzt stellen sie mit Sylvia Löhrmann die Schulministerin, die alte CDU-Pläne aus der Schublade zieht, mit denen das Gegenteil des Geforderten erzielt werden soll: Zwei mal wurde im Jahr 2011 eine Kabinettvorlage eingebracht mit der Absicht, die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern, um darin den Vorrang von Bekenntniskindern an Bekenntnisgrundschulen zu verankern. Das klingt zwar einleuchtend, führt aber dazu, dass vielfach Kinder an der Grundschule um die Ecke keinen Platz bekommen, weil im jeweiligen Bekennntnis getaufte Kinder vorrangig aufgenommen werden, egal wie weit entfernt sie von der Schule wohnen. Man muss weder Atheist sein noch politisch links, um das falsch zu finden, zumal es sich um öffentliche Schulen handelt, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden. Weiterlesen

Bekenntnisgrundschulen in NRW: Was geschah 2011?

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Ein turbulentes Jahr begann mit einem Tiefschlag

2011 war ein bewegtes Jahr für die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“. Es begann mit einer herben Enttäuschung: Am 12. Januar 2011 erhielten wir nach langem Warten das erste Signal der neuen rot-grünen Landesregierung zum Thema Bekenntnisgrundschulen. In ihrem Wahlprogramm 2010 hatten die Grünen noch formuliert: „Bei der Aufnahme an den Grundschulen dürfen Kinder nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden“. Das Schreiben eines Beamten aus dem Ministerium der grünen Schulministerin Löhrmann macht jedoch deutlich, dass alles bleiben soll wie von der Vorgängerregierung beschlossen. Weiterlesen

Stadtrat Bonn: Elterninitiative fordert Erleichterung der Schulartänderung

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Bonn. Nachdem die Elterninitiative „Ortsnahe Grundschule Buschdorf“ trotz überwältigender Mehrheiten aufgrund der restriktiven landesgesetzlichen Regelung zwei mal in Folge knapp gescheitert ist beim Versuch, die Katholische Grundschule Buschdorf in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln, reichten Mitglieder der Initiative einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn ein.

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Kampf um Bekenntnisschule in Hückeswagen

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„Am liebsten wäre es dem leitenden Pastor des Pfarrverbandes und dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates, wenn bei den Grundschulen in Hückeswagen alles bliebe, wie es seit Jahrzehnten ist. Konkret wünschen sie sich auch für die Zukunft eine eigenständige Katholische Grundschule im bestehenden Gebäude an der Kölner Straße. Aber beide wissen auch, dass das ein Wunschtraum bleibt. Örtliche Politiker haben ihnen das bestätigt. „Die haben nur noch aus Höflichkeit mit uns geredet. Ihre Meinung zur Schullandschaft in Hückeswagen stand schon vorher fest“, sagte Weyer gestern über den Schul-Dialog von Kirche und Kommunalpolitik in Hückeswagen.“

RP Online, 7.12.2011, Kampf um Bekenntnisschule

Artikel im General-Anzeiger Bonn vom 11.11.2011

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Bonn, 11.11.2011. Wir freuen uns, dass der Bonner General-Anzeiger im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2012/13 mit seinem heutigen Artikel Kurze Beine sollen auch kurze Wege haben über die Anmeldekriterien an Bekenntnisgrundschulen informiert. In diesem Zusammenhang wollen wir einige Details klarstellen:

  • Bei der Anmeldung an Bekenntnisgrundschulen müssen Kinder, die nicht dem Schulbekenntnis angehören, mit „Bekenntniskindern“ gleichgestellt werden. Dies ist nicht eine Forderung der Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“, sondern entspricht nach Ansicht des Schulministeriums der geltenden gesetzlichen Regelung. Diese Erklärung muss übrigens nicht schriftlich vorgenommen werden, sondern kann auch mündlich erfolgen (siehe Antwort auf unseren offenen Brief vom 25. Februar 2011).
  • Wir kritisieren, dass es nur durch eine solche Erklärung möglich ist, auf eine Bekenntnisschule aufgenommen zu werden. Wir meinen, dass an 100% öffentlich finanzierten Einrichtungen 100% Religionsfreiheit gelten sollte.
  • Eine Ablehung aufgrund der Konfession kann gerichtlich angefochten (siehe dazu Anmeldung zur Grundschule für Erstklässler in 2012/13). Im Juristendeutsch: Die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) enthält abschließende Regelungen zur Aufnahme an Grundschulen, darin wird das Bekenntnis mit keinem Wort erwähnt. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie dazu Rückfragen haben.
  • Die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen muss dringend erleichtert werden. An vielen Schulen stellen Bekenntniskinder nur eine Minderheit der Schüler dar, trotzdem ist eine Umwandlung fast unmöglich, wie das Beispiel Buschdorf zeigt, selbst wenn eine überwältigende Mehrheit der Eltern sich für eine Umwandlung einsetzt. Deshalb hat die Elterninitiative Orstnahe Grundschule Buschdorf einen Bürgerantrag an den Bonner Stadrat zur Erleichterung der Umwandlung gestellt (siehe auch Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen).
  • Zuletzt: Wir bitten Sie, unsere Online-Petition zu unterzeichnen, sofern Sie unsere Forderungen unterstützen.

Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

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Ein am 26.09.2011 veröffentlichtes Gutachten des Lehrerverbands VBE fordert unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ einen möglichst weitgehenden Erhalt wohnortnaher Grundschulen in NRW.

Die gleichnamige Initiative, auf deren Seiten Sie hier gelandet sind, setzt sich dafür ein, dass Lehrer/innen und Schüler/innen auch in NRW unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit an allen öffentlichen Schulen gleiche Rechte genießen. Das bedeutet: Uneingeschränktes Aufnahme- bzw. Anstellungsrecht unabhängig von Religion und Konfession an allen öffentlichen Schulen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden! Die Initiative hat nichts mit dem VBE zu tun, eine wesentliche Forderung unserer Initiative greift der Verband allerdings auf.

Unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ prangert der Lehrerverband VBE an, dass die NRW-Landesregierung nicht ausreichend auf den demografischen Wandel reagiert. Das Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in NRW stellt fest, „dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern.“

Auch die besondere Situation der Bekenntnisschulen findet im Gutachten Erwähnung, da die Schulartenkonkurrenz die Kosten in die Höhe treibt:

Ein besonderes Effizienzproblem besteht in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Nebeneinanders von verschiedenen weltanschaulichen Schulen. Hier entsteht zum Teil eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Grundschulen und benachbarten Konfessionsschulen, die zu unausgewogenen Schülerzahlen führen. Es ist auch nicht immer unabweisbar, zwei weltanschaulich verschiedene Schulen mit jeweils geringen Jahrgangsbreiten im selben Schulhaus oder in benachbarten Gebäuden unterzubringen. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler empfehlen wir auch hier Ressourcen schonende Lösungen anzustreben, um die frei werdenden Mittel zum Erhalt kleiner Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen.

Das Gutachten fordert infolgedessen, die Umwandlungen von Bekenntnisschulen „im Einzelfall“ durch weniger restriktive Bedingungen zu erleichtern:

Abbau von Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Grundschularten.
Ein besonderes Problem der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist eine an vielen Stellen herrschende Konkurrenz von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen innerhalb des gleichen Einzugsbereiches. In Einzelfällen kann dies sogar auf ein schwieriges Nebeneinander unterschiedlicher Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen hinauslaufen. Die Landesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass solche Konkurrenzbeziehungen einvernehmlich abgebaut werden. Im Wissen um die verfassungsrechtlich verankerte Stellung der Bekenntnisgrundschulen soll hier nicht der untaugliche Vorschlag unterbreitet werden, diese Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln – oder umgekehrt. Der Landesregierung aber steht es immerhin frei, die bisher sehr restriktiven Bedingungen für Umwandlungen im Einzelfall zu verändern. Auch Städte und Gemeinden, die ja Schulträger der Bekenntnisgrundschulen sind, können initiativ werden und Schulen davon überzeugen, dass eine freiwillige Fusion zweier eigenständiger Schulen im Zweifel die bessere Option ist als eine erzwungene Schulschließung.

Zur VBE-Presseerklärung „Kurze Beine – kurze Wege“ vom 26.9.2011

Vollständiges Gutachten: „Kurze Beine – kurze Wege: Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Gerd Möller und Ernst Rösner)

Wir hoffen, dass die Erkenntnisse des Gutachtens Eingang finden in die derzeit laufenden Beratungen über das neue Schulgesetz für NRW. Konkret forderten wir bereits in unserem Offenen Brief vom 30.6.2011 an Schulministerium und Landtagsfraktionen:

In Art. 8 der Landesverfassung wird das „natürliche Recht“ der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, beschworen. Das Schulgesetz macht es den Eltern aber fast unmöglich, die Schulart zu ändern. In Bonn-Buschdorf wurde zweimal (2010 und 2011) dokumentiert, dass eine deutliche Mehrheit der Eltern eine Umwandlung der Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule wünscht, damit alle Buschdorfer Kinder gemeinsam diese Schule besuchen können. Weil diese Mehrheit aber nicht zwei Dritteln aller Eltern entsprach, wird der von der Verfassung so hoch gehaltene Elternwille vom Schulgesetzgeber als unbeachtlich abgetan. Dies, obwohl in der Landesverfassung in Artikel 12 Absatz 5 verankert wurde, dass Bekenntnis- oder Weltanschauungshauptschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln sind, wenn nur ein Drittel der Eltern (!) dies beantragen, und gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 das Bestimmungsrecht der Eltern Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens sein soll.

Sie wollen das Schulgesetz ändern: Geben Sie den Grundschuleltern eine reale Chance, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen. Bauen sie die in der Realität fast unüberwindlichen Hürden ab, Bekenntnisschulen in Schulen umzuwandeln, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen und sowohl katholischen als auch evangelischen Religionsunterricht anbieten bzw. den Eltern erlauben, ihre Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.

Eine Antwort auf unseren Brief haben wir bis heute nicht erhalten. Die bisher geplanten Änderungen im Schulgesetz sehen keine Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisschulen vor.