Versteckte Kosten staatlicher Bekenntnisgrundschulen

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Man sollte meinen, dass der Betrieb staatlicher Bekenntnisschulen den Staat nicht mehr und nicht weniger kostet als der von Gemeinschaftsschulen auch. Die Bezahlung der Lehrer ist identisch, die Ausstattung ist identisch, warum also sollten die Kosten anders sein? 

Hier müssen wir etwas weiter ausholen: In allen anderen Bundesländern geht man zur Grundschule im eigenen Schulbezirk. Die ist in Städten in der Regel so nah, dass die Kommune keine Fahrtkosten erstatten muss, weil die Schule bequem zu Fuß erreichbar ist. Geregelt ist das alles in der Schülerfahrkostenverordnung (hier für NRW). Ganz einfach: Kurze Beine für kurze Wege, Grundschüler sollen unabhängig von ihrer schulischen Leistungsfähigkeit zusammen mit ihren Nachbarskindern in die Schule gehen. Das ist eigentlich überall Konsens. Doch halt: In NRW haben Grundschüler nicht etwa Anspruch auf Aufnahme in der nächstgelegenen Grundschule, sondern auf die ihrer Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, sprich der jeweils nächsten katholischen oder evangelischen oder natürlich auch Gemeinschaftsschule. Dadurch kann man zwar in bequem fußläufiger Entfernung einer Grundschule wohnen, die Kommune muss aber trotzdem die Fahrkosten für eine weiter entfernt gelegene Schule erstatten.

Das ist keine Theorie, sondern kann Kommunen richtig Geld kosten. So berichtet die WAZ darüber, dass allein in Menden „für alle Kinder und Jugendlichen jährlich rund 900 000 Euro an Fahrtkostenerstattungen an die MVG“ überwiesen werden müssen (Bekenntnisfrage kann Folgen für Schülerströme haben). Es ist nicht klar, wie hoch der Fahrkostenanteil davon für Grundschüler ist, aber es wird doch deutlich, dass die Kommune an dieser Stelle für den Wunsch nach konfessionell getrennter Beschulung ordentlich draufzahlt.

Wir glauben nicht, dass an Bildung gespart werden sollte. Konfessionell begründete und aus allgemeinen Steuermitteln getragene Fahrtkosten für den Weg zur Bekenntnisschule halten wir jedoch für überflüssig.

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