Von der Schulpolitik in NRW und nichtkatholischen „Laufkindern“ in Siegen

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Wer hat Angst vor’m schwarzen Mann? Niemand!
Und wenn er aber kommt? Dann laufen wir davon!

Die NRW-Landespolitik macht es Kommunen und Eltern im Grundschulbereich nicht leicht. Oder, wie es der bundesweit tätige und aufs Schulrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Zoller ohne diplomatische Zurückhaltung formuliert:

„Salopp könnte man sagen, daß die Schulwahl in NRW sich so ziemlich alle Probleme aufhalst, die insgesamt denkbar sind:
Im Grundschulbereich wurden zwischenzeitlich die Schulbezirke aufgehoben, so daß sich bereits im Bereich der Einschulung mitunter kuriose Aufnahmekapazitätsrechtsstreite abspielen. […] Die Neuregelung ist deutlich mißlungen und zementiert die Mentalität der Schulen, potentiell mißliebige Schüler abzuweisen und die der Schulbehörden, sich bei Problemfällen herauszuhalten.

Weiter führt Zoller zum Thema Aufnahmekapazitäten aus:

„Das Hauptproblem liegt darin, daß dann, wenn Schülerströme nicht durch Schulbezirke oder Schuleinzugsbereiche gelenkt werden, diese oftmals sich auf eine oder wenige Schulen fokussieren. Zum Problem wird dies dann, wenn Aufnahmekapazitäten nicht zur Aufnahme aller Schüler ausreichen.“

In Zeiten zurückgehender Schülerzahlen müssen vielfach Grundschulen zusammengelegt oder geschlossen werden, was durch die unterschiedlichen Schularten oftmals zu Konflikten führt. Hinzu kommt ein wachsender Anteil religionsfrei oder muslimisch aufwachsender Kinder, so dass schnell der Eindruck der Benachteiligung bestimmter Gruppen im Raum steht.

Eine schöne Illustration für die oben beschriebenen Probleme findet sich in Siegen, wo die Stadt über kreative Lösungen für den Umgang mit unterschiedlich beliebten Grundschulen nachdenkt, wie Der Westen berichtet:

Die auf zwei Züge festgelegte katholische Schule platzt aus allen Nähten, während in der größten Schule in der Stadtmitte Leerstände drohen. Andererseits ist die katholische Grundschule Angebotsschule für das ganze Stadtgebiet und kann Kinder von überall aufnehmen.

Dem könnte die Stadt nur „entgegensteuern“, wenn die politischen Gremien für die Bekenntnisschule auf dem Dörnberg die Einzügigkeit festlegen würden.

Dann würden wirklich nur die katholischen Kinder dort aufgenommen werden, die derzeit schon eine Minderheit unter den Neuanmeldungen für die Bekenntnisschule sind. „Laufkindern“ aus der näheren Umgebung, die nicht katholisch sind, und Geschwisterkindern bliebe das Angebot erhalten.

[…] Dass an der Gemeinschaftsgrundschule Kreuztal durch Festlegung der Zügigkeit das Integrationsproblem gelöst werde, stellte Bürgermeister Kiß in Abrede. Das könne nur ein indirekter Effekt sein. Denn letztlich liege dies am Elternwillen. Dazu hatte ein Kreuztaler Vater „mit Migrationshintergrund“ eine eindeutige Meinung: „Niemand kann erwarten, dass Ausländer sich integrieren, wenn die Gastgeber sich von den Gästen entfernen.“ Er appellierte an anwesende Eltern, ihre Kinder an der Gemeinschaftsgrundschule anzumelden.
Der Westen, Ausgabe Siegen, 22.9.2011, Schuldiskussion kommt in Fahrt

Wir wüssten gerne, wo im Schulgesetz eigentlich der Passus von den Laufkindern zu finden ist.

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