Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die „übrigen“ Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Es ärgert uns aber auch, weil die Situation in NRW immer wieder entsteht – und viele andere Lehrerinnen und Lehrer nicht an ihrer Wunschschule die Leitung übernehmen konnten, weil Kirche, Kommune und Bezirksregierung sich dort nicht beim Schulministerium für eine Ausnahmeregelung eingesetzt haben. Mit welchem Recht sollte jetzt zum Beispiel der Josefschule in Borken die Ausnahmeregelung verweigert werden?

Nachtrag: Auch in Borken wurde zwischenzeitlich die Bewerbung eines evangelischen Lehrers zugelassen. Die Ausnahme beginnt zur Regel zu werden, zumindest im Regierungsbezirk Münster.

Wenn aber doch diese Regelung des Gesetzes den Menschen offenbar nicht mehr dient und keine Akzeptanz mehr hat unter den Menschen, warum wird es dann nicht geändert? Als das Schulgesetz 2015 zuletzt geändert wurde, setzten sich bei der Anhörung im Landtag der Städtetag ebenso wie der Städte- und Gemeindebund dafür ein, auch nicht bekenntnisangehörige Lehrkräfte als Schulleiter/innen einsetzen zu können. Der Schulabteilungsleiter der Bezirksregierung Münster wird zitiert, es sei „schlichtweg eine Entscheidung der Vernunft“, die Bewerbung konfessionsfremder Lehrkräfte in zwingenden Ausnahmesituationen zuzulassen“. In Niedersachsen, wo es ebenfalls noch das Relikt der staatlichen Bekenntnisschule gibt, braucht es dafür übrigens gar keine zwingenden Ausnahmesitutionen.

Es ist höchste Zeit, landesweit eine vernünftige Lösung einzuführen: Schluss mit der Bekenntnisbindung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen! 

Quellen