Petition an den Landtag NRW 2009

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Am 14.09.2009 reichte die Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ eine Petition an den Landtag NRW ein

In der Petition forderte die Initiative eine Änderung der geltenden Aufnahmeregelung an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen: Wohnortnähe soll auch an Bekenntnisschulen Vorrang haben. Die breite Unterstützung des Anliegens durch die Bevölkerung wird unterstrichen durch 565 Unterschriften.

Am 28.04.2010 kam die Antwort – mit überraschendem Inhalt: Die Aufnahmepraxis an Bonner Bekenntnisschulen war rechtswidrig!

In der Sitzung vom 14. April 2010 wurde das Anliegen der Initiative vom Petitionsausschuss des Landtags NRW behandelt. Mit erstaunlichem Ergebnis: Auch nach Auffassung des Schulministeriums wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Kinder zu Unrecht an der ihnen nächstgelegenen Bekenntnisgrundschule abgewiesen. Wie das Schulministerium in seiner Stellungnahme zur Petition der Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ erläutert, haben Kinder, deren Eltern erklären, ihr Kind in dem Bekenntnis der Schule unterrichten und erziehen lassen zu wollen, gleiches Recht auf Aufnahme wie entsprechend getaufte Kinder.

Für die Initiative stellt die Antwort bestenfalls einen „Etappensieg“ dar. Die Initiative drängt seither weiter darauf, dass an allen öffentlichen Grundschulen unabhängig von der o.g. Erklärung ausschließlich die in der AO-GS angeführten Kriterien Gültigkeit haben: „Geschwisterkinder“, „Schulwege“, „Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule“, „ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen“ sowie „ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache“.

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