Umwandlungsvorhaben und -verfahren im Schuljahr 2023/24

Hervorgehoben

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Wie schon im vergangenen Schuljahr veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Liste der Umwandlungsverfahren, die uns bislang bekannt sind. Falls Sie von weiteren Schulen wissen, geben Sie uns gerne per email an kontakt@kurzebeinekurzewege.de Bescheid.

Eschweiler (KGS): Vom 18. – 20. März wird eine Abstimmung über die Umwandlung der katholischen Don-Bosco-Schule durchgeführt. Sie wurde von Eltern beantragt, die das Verfahren mit einer ausreichenden Quote von mind. 10% einleiteten. In Eschweiler bestehen zehn Grundschulen an elf Standorten, acht davon sind katholisch, eine evangelisch und nur eine ist bislang eine Gemeinschaftsgrundschule. In der Vergangenheit scheiterten bereits in zwei Fällen Verfahren zur Umwandlung von Bekenntnisschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule (z.B. 2019 an der EGS Eschweiler, trotz Stimmenmehrheit von 44:3).
* Umwandlung der Kath. Grundschule Don Bosco in eine Gemeinschaftsgrundschule

Siegen (KGS): An der KGS Hammerhütterschule sollen die Eltern auf Beschluss des Rates darüber abstimmen, ob die Schule weiterhin katholisch bleibt. Die Schule hat eine bewegte Geschichte: Sie zog in den letzten Jahren 2 Mal um, zuletzt in die Räume einer GGS, die geschlossen wurde. Im Einzugsbereich der Schule bringen viele Eltern ihre Kinder lieber zu anderen Schulen. Der Anteil katholischer Kinder ist gering: An der Schule stellen sie mit 16% nur noch die drittgrößte Gruppe. 31% sind islamisch, 28% evangelisch, 8,8% orthodox; von 13,5 % liegt keine Angabe vor. Trotzdem betont die Schule ihre konfessionelle Ausrichtung sehr: „Die Hammerhütter Schule ist eine katholische Grundschule. Wir streben bewusst eine katholische Ausrichtung an. Wenn Sie sich mit unserem Programm, das aus diesem Anspruch heraus entwickelt wurde, einverstanden erklären, können Sie Ihr Kind bei uns anmelden, auch wenn es einer anderen Konfession oder keiner angehört.“ (https://hammerhuetter-schule.de/das-sind-wir/)
Die Abstimmung wurde per Briefwahl durchgeführt, die Stimmen wurden am Donnerstag, 14. März 2024 ausgezählt. Das Ergebnis der Abstimmung war eindeutig: Die Schule bleibt katholisch. Nötig gewesen wären 85 gültigen Ja-Stimmen. Tatsächlich sprachen sich bei einer 59 abgegebenen Stimmen nur die Eltern von 23 Kindern für die Umwandlung aus.
* https://wirsiegen.de/2024/03/ergebnis-der-briefwahl-steht-fest-hammerhuetter-schule-bleibt-katholische-bekenntnisgrundschule/388916/
* https://wirsiegen.de/2024/02/elternbriefwahl-abstimmung-ueber-die-umwandlung-der-hammerhuetter-schule-in-siegen/388021/
* https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/siegen/siegen-bleibt-die-hammerhuetter-schule-katholisch-eltern-entscheiden.html
* https://www.wp.de/staedte/siegerland/siegen-hammerhuetter-schule-soll-nicht-mehr-katholisch-sein-id239685785.html

Duisburg (EGS): In Duisburg sind sich Rat und Verwaltung offenbar nicht sicher, dass eine evangelische Grundschule benötigt wird. Die Bezirksvertretung hat es sogar sehr klar formuliert: „Dieses ist ein unhaltbarer Zustand. Jedes Kind, wohnhaft in Baerl, muss unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit die Möglichkeit des Schulbesuches in seinem Wohnquartier haben“. Der Schulausschuss hat daher einstimmig beschlossen, dass die Eltern an der Ev. Waldschule in Baerl darüber abstimmen sollen, ob die Schule weiterhin evangelisch bleibt, zumal ohnehin nur eine Minderheit der Kinder evangelisch ist. Die Stadt möchte sicherstellen, dass alle Baerler Kinder die wohnortnahe Schule besuchen können. Die nächste GGS ist über 3 km entfernt. Andernfalls bestehe die Gefahr einer „sozialen Spaltung“. Kira Schulze-Lohoff (FDP) wird damit zitiert, dass „das Merkmal der Konfession nicht mehr zeitgemäß ist“. Der Vertreter der GEW empfindet die Existenz von Bekenntnisschulen als Anachronismus. Gerüchten zufolge taufen manche Eltern ihre Kinder, damit sie den Platz an der Schule sicher haben.
Die örtliche Kirche kämpft allerdings energisch für den Erhalt des Bekenntnisstatus. Manche Argumente sind abstrus: „Die Schule führte aus, man könne zum Beispiel keine Martinsfeier mehr durchführen, wenn die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geschehen sollte.“ Das ist schlicht falsch.
Die Abstimmung erfolgt im März 2024.
* WAZ, 6.3.24, Umwandlung der Waldschule? Das sind Argumente in der Debatte
* WAZ, 2.3.24, Letzte Evangelische Grundschule: Kampf Stadt gegen Kirche
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/article241722686/Schulumwandlung-in-Duisburg-Jetzt-entscheiden-die-Eltern.html
* https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/duisburg-grundschulen-konfessionell-100.html
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/kein-platz-an-der-grundschule-eltern-kaempfen-mit-petition-id241598736.html
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/abstimmung-braucht-duisburg-eine-evangelische-grundschule-id241542538.html
* https://www.waz.de/staedte/duisburg/west/evangelische-grundschule-in-duisburg-soll-staedtisch-werden-id237278237.html

Bocholt (KGS): 61 Eltern der KGS St.-Bernhard reichen Ende Januar beim Schulamt ihre Unterschriften ein, um ein Umwandlungsverfahren einzuleiten. 13 Absagen gab es in diesem Schuljahr, das fehlende Bekenntnis führt nun zu einem längeren Schulweg. Jochen Krühler schreibt in der Lokalzeitung völlig zu recht: „Sie werden diskriminiert“. Bekenntnisschulen seien „aus der Zeit gefallen“.
Die Abstimmung erfolgt vom 15.-19. April, parallel zu den Elternsprechtagen. Weitere Informationen zur Situation in Bocholt findet sich hier.
* https://www.bbv-net.de/Lokales/Bocholt/Eltern-stimmen-in-Bocholt-ueber-Bekenntnisschule-ab-436096.html
* https://www.bbv-net.de/Lokales/Bocholt/Kommentar-zur-Bekenntnisschule-Nicht-die-Konfession-sollte-entscheiden-436100.html

Mönchengladbach (KGS): Die Eltern an der KGS Anton Heinen haben das Antragsverfahren zur Umwandlung ihrer Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule im Januar 2024 angestoßen. Es handelt sich um eine Stadtteilschule, bei der das Etikett „katholisch“ nicht mehr passt.

Wadersloh (KGS): Der Grundschulverbund Wadersloh, eine KGS mit den Standorten Standorten Wadersloh, Liesborn und Diestedde, ist die einzige Grundschule im Ort. Die Eltern möchten durch die Umwandlung die Chancen verbessern, eine Schulleitung zu finden.
Die Eltern entschieden sich Anfang März mit einer überwältigenden Mehrheit von 330 zu 14 für die Umwandlung. 240 Stimmen wären nötig gewesen.
* https://www.mein-wadersloh.de/2024/03/11/umwandlung-des-grundschulverbundes-wadersloh-ein-neues-kapitel-beginnt/
* https://www.die-glocke.de/kreis-warendorf/wadersloh/artikel/wadersloh-verfahren-zur-umwandlung-grundschule-laeuft-1709477172
* https://www.die-glocke.de/kreis-warendorf/wadersloh/artikel/wadersloh-wie-eltern-neue-schulleitung-finden-wollen-1704380414
* https://www.die-glocke.de/kreis-warendorf/wadersloh/artikel/grundschule-wadersloh-nimmt-erste-huerde-fuer-umwandlung-1706455570

Gladbeck (KGS): „Kollegium, Schulpflegschaft und Verwaltung wollen die Gladbecker Lambertischule zur Gemeinschaftsgrundschule machen – aus verschiedenen Gründen.“ Die Verwaltung führt an, dass nur noch 9% der Schüler:innen dort katholisch sind. Der konfessionelle Status erschwert der Verwaltung die Zuweisung nicht katholischer Kinder. Abgestimmt wird in April/Mai in den Schulräumen. Das Kollegium begründet den Wunsch zur Umwandlung damit, dass die Schule eigentlich schon jetzt aufgrund ihrer multikulturellen Zusammensetzung eher die Merkmale einer Gemeinschaftsschule erfülle. Durch die Umwandlung werde sich im Schulprogramm nichts ändern.
* https://www.waz.de/staedte/gladbeck/lambertischule-soll-keine-katholische-schule-mehr-sein-id240704924.html

Selfkant (KGS): Astrid-Lindgren-Schule und Westzipfelschule (beide KGS):
„Selfkanter Grundschulen wollen Gemeinschaftsgrundschulen werden. Vorteil: Auch Lehrpersonal ohne religiöse Zugehörigkeit kann eingestellt werden.“
* https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-heinsberg/selfkant/grundschulen-wollen-katholisch-aus-dem-namen-streichen/5056993.html
* Stellungnahme der Kirche sowie Artikel dazu in der Aachener Zeitung

Bedburg-Hau (KGS): Die Tage der Katholischen Bekenntnisschule St. Antonius Hau könnten gezählt sein. Der Rat der Gemeinde hat beschlossen, das Verfahren zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsgrundschule einzuleiten. Die Abstimmung erfolgt im 2. Halbjahr 2023/24.
* https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/bedburg-hau-politik-stoesst-umwandlung-der-grundschule-in-hau-an_aid-87723109

Sassenberg (KGS): Die KGS Füchtorf soll in eine GGS umgewandelt werden, damit die evangelische Konrektorin die Leitung der Schule übernehmen kann (2 entsprechende Bewerbungen von ihr wurden abgelehnt). Der leitende Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde ist auch für die Umwandlung und fordert sogar eine Änderung des Schulgesetzes. Die Stadt selbst stößt den Schulartwechsel an, die Umwandlung könnte zum Schuljahr 2025/26 wirksam werden. 
* Westfälische Nachrichten, 29.2.2024, Stadt stößt Schulartwechsel an
* Die Glocke, 29.2.2024, Grundschule Füchtorf: Politik soll Umwandlung einleiten
* WDR, 22.2.2024, Falsche Konfession bei Bewerberin für Grundschulleitung

Kampf für Gerechtigkeit ist Thema bei Radio Pulheim

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Im Ortskern von Pulheim gibt es nur Bekenntnisgrundschulen (wir berichteten). In der Sendung KaffeeKlatsch von Antenne Pulheim geht es am 8.3. um 19 Uhr um das Thema der staatlichen Bekenntnisschule in NRW. Und darum, wie nicht getaufte Kinder von Pulheimer Familien zurzeit bei der Aufnahme an diesen Grundschulen systematisch benachteiligt werden. Auch darum, dass die Behörden dort offenbar wissentlich an Regelungen festhalten, die eigentlich schon überholt sind. Der einstündige Beitrag wird am 10.3. um 14 Uhr noch einmal ausgestrahlt. Später kommt das auch irgendwann in die KaffeeKlatschMediathek.

„Ich finde das irrsinnig. Das ist doch nicht mehr zeitgemäß.“

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Hatten wir schon. Öfter. Stellvertretende Schulleiterin darf sich nicht auf Schulleitungsstelle bewerben, weil sie die fasche Konfession hat. Klar, Schule ist katholische Bekenntnisgrundschule, die Lehrerin, seit 20 Jahren an der Schule, ist evangelisch. Nun soll die Schule umgewandelt werden, weil das niemand nachvollziehen kann. Ganz schnell. Und der Leitende Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde findet sogar, dass das Schulgesetz geändert werden soll.

WDR, 22.2.2024, Falsche Konfession bei Bewerberin für Grundschulleitung

Wird 2100 die letzte katholische Schule umgewandelt?

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Das Nachrichtenportal der katholischen Kirche in Deutschland wartetete am 7.12. mit der Meldung auf, dass die Zahl der katholischen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen zehn Jahren von 922 auf 813 zurückgegangen sei. Wenn man diesen Trend weiterrechnet, so würde ungefähr zur nächsten Jahrhundertwende die letzte KGS zu einer Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt. Vielleicht auch früher: Nach den uns vorliegenden aktuellen Zahlen gibt es nämlich sogar „nur“ noch 791 Schulen dieser Schulart (die 5 Schulen in kirchlicher Trägerschaft nicht mitgerechnet).

Quelle: katholisch.de, 7.12.2023, Trotz Rückgang: Anteil der Schüler an NRW-Bekenntnisschulen konstant

Bisherige Katholische Grundschule Birkesdorf wird Gemeinschaftsgrundschule

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167:1. So lautete das Ergebnis der Elternabstimmung über die Umwandlung der Grundschule in eine GGS. Trotzdem titelt die Aachener Zeitung, es sei ein „knappes Votum“ gewesen. Und tatsächlich: Für eine erfolgreiche Umwandlung in eine GGS mussten mehr als 50% von 333 möglichen Stimmen für die Umwandlung abgegeben werden, und das wurde mit dem knappest möglichen Ergebnis von 167 Stimmen erreicht.

Wenn nur eine Stimme gefehlt hätte, hätte die bisherige kommissarische Schulleiterin nicht Rektorin werden dürfen – weil sie nicht katholisch ist. Nun hat die Bezirksregierung Köln entschieden, dass die Umwandlung bereits mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2023/24 erfolgen darf und nicht erst wie üblich zum Schuljahresende.

Quelle:
Aachener Zeitung, 7.11.2023, Aus der Katholischen wird die Gemeinschaftsgrundschule Birkesdorf

Spotlight Pulheim: Schlechte Karten für ungetaufte Kinder

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In Pulheim gibt es 4 Grundschulen. Sie sind allesamt Bekenntnisschulen, 3 katholisch und eine evangelisch. Pulheim ist nicht groß, die Schulen sind nah beieinander.

Eine Gemeinschaftsgrundschule gibt es im Ortskern nicht. Dafür müsste man über die Landstraße in eines der eingemeindeten Nachbardörfer fahren. Für Pulheimer Eltern kommt das schwerlich in Frage – zumal die Schule in Sinnersdorf ohnehin nicht genug Plätze für alle dortigen Kinder hat. Sinnersdorfer Kinder müssten dann wiederum einen Schulplatz in Pulheim oder einem der Nachbardörfer finden.

Trotzdem wird in Pulheim das Bekenntnis als vorrangiges Aufnahmekriterium herangezogen. Mit der Folge, dass an den 4 Schulen zunächst alle Anmeldungen der Kinder des jeweiligen Bekenntnisses berücksichtigt werden, und zwar unabhängig von deren Wohnort innerhalb der Gemeinde, und erst dann Kinder mit anderem oder ohne Bekenntnis. Auch passend getaufte Kinder aus den eingemeindeten Dörfern haben also Vorrang vor ungetauften Pulheimer Kindern. Katholische Kinder haben demnach freie Wahl unter allen 3 katholischen Schulen, während alle anderen das Nachsehen haben und sich mit Plätzen an den weniger begehrten Schulen begnügen müssen. Es gibt jedes Jahr Familien, die ihre Kinder noch im Vorschulalter taufen lassen, damit sie einen Platz an der Wunschschule erhalten.

Selbst ungetaufte Geschwisterkinder werden nachrangig behandelt. Es gab daher sogar schon eine Familie, die 3 Kinder an 3 verschiedenen Grundschulen hatte. Die nach Aufnahme der katholischen Kinder verbliebenen Plätze wurden nämlich bislang zunächst strikt an die nächstwohnenden Familien vergeben, obwohl die Ausbildungsordnung Grundschule §1 Abs 3 den Schulleitungen ausdrücklich freistellt, mehrere Kriterien heranzuziehen. Ausdrücklich bestätigt wurde die Möglichkeit, der Aufnahme von Geschwisterkindern ein besonderes Gewicht einzuräumen, durch einen Beschluss des VG Düsseldorf vom 22.07.2021 (18 L 1090/21).

Eine Pulheimer Mutter von drei Kindern kämpft seit August 2022 für mehr Gerechtigkeit im Aufnahmeverfahren vor Ort. Sie setzt sich für eine bevorzugte Behandlung von Geschwisterkindern ein, damit sie die ihnen schon bekannte Grundschule besuchen können. Sie hat nun einen wertvollen Etappenerfolg erzielt: Das Schulamt lenkte ein, dass in Zukunft nach Berücksichtigung des Bekenntniskriteriums Geschwisterkinder vorrangig aufgenommen werden können. Für ihre eigene Tochter kommt dieser Erfolg zu spät. Sie wurde zu Schulbeginn an einer anderen Schule als ihr großer Bruder eingeschult.

An einem anderen Punkt beißt die Mutter bislang in Pulheim auf Granit: Sie macht sich dafür stark, dass katholische Schulen nur die wohnortnächsten katholischen Kinder vorrangig aufnehmen müssen. So steht es auch ausdrücklich im Schulgesetz NRW §46 Abs 3: „Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde“ (Hervorhebung durch uns). Tatsächlich werden in einer anderen Stadt im Rhein-Erft-Kreis die Gesetze anders angewendet als in Pulheim: Bei einem Anmeldeüberhang an einer dortigen KGS haben nur die wohnortnächsten katholischen Kinder einen vorrangigen Anspruch auf einen Schulplatz. Danach erhalten an dieser Schule die bekenntnisfremden, wohnortnächsten Kinder einen Platz, vor anderen katholischen Kindern. Wünschenswert wäre, dass das Schulgesetz landesweit einheitlich in diesem Sinne interpretiert würde.

Katholische Kirche: Bekenntnisschulen sind „wichtig für die Pluralität in der Gesellschaft“

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Das meint zumindest Andrea Gersch, Schulrätin für Grundschulen des Erzbistums Köln in einem Interview des Domradio Köln. Sie möchte damit der Ansicht entgegentreten, die Bekenntnisschule in staatlicher Trägerschaft sei ein „Auslaufmodell“.

Wir haben den Artikel einem Faktencheck unterzogen.

1. Die katholische Kirche hat überhaupt keine Bezugspunkte zu staatlichen Bekenntnisschulen.

Die Bekenntnisschule ist eine öffentliche Schule, die sich in Trägerschaft der Kommune befindet. Insofern hat die katholische Kirche überhaupt keine Bezugspunkte zu diesen Schulen.

Es ist wirklich so, dass die Bekenntnisschule eine so genannte staatliche Schule ist. Insofern brauchen keine Gedanken daran verschwendet zu werden, dass die Kirche Einfluss nimmt. Das ist schlicht nicht möglich. 

Richtig ist, dass Bekenntnisgrund- und -hauptschulen in NRW öffentliche Schulen in kommunaler Trägerschaft sind, die zu hundert Prozent vom Staat bezahlt werden. Richtig ist ferner, dass die Kirche nicht darüber bestimmt, welche Schülerinnen und Schüler an den Schulen aufgenommen werden und wer an den Schulen lehren darf. Dies ist durch Landesgesetz festgelegt.

Interessant ist, dass Gersch behauptet, die katholische Kirche habe „keine Bezugspunkte zu diesen Schulen“, und dass die Kirche nicht „Einfluss nimmt“. Einige Zeilen weiter wird Gersch zitiert:

Der Bekenntnisschule ist aufgegeben, dass sie Kinder erziehen und bilden soll im katholischen oder evangelischen Bekenntnis. Das hängt natürlich sehr stark an den handelnden Personen. Insbesondere Schulleitungen spielen da die zentrale Rolle.

Die Schulleitung muss laut Schulgesetz dem Bekenntnis der Schule angehören, an einer katholischen Schule also katholisch sein. Bis vor kurzem gab es an den Bekenntnisschulen nur Religionsunterricht in dem entsprechenden Bekenntnis. Es werden nur katholische bzw evangelische Gottesdienste besucht. Feste wie St. Martin werden selbstverständlich eng mit der Kirchengemeinde abgestimmt. An katholischen Schulen ist in aller Regel der Kommunionunterricht eng mit der Schule abgestimmt. Obwohl es sich also um öffentliche Schulen handelt, haben katholische und evangelische Kirche unweigerlich Bezugspunkte zu den Schulen.

2. Bekenntnisschulen machen ein Angebot für alle Menschen auch wenn sie nicht christlich sind

Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung haben nach dem Unrechtsregime der Nazis damals entschieden, es sei gut, wenn wir neben einer Regelschule, der Gemeinschaftsgrundschule, auch ein Angebot haben für katholische oder evangelische Christen oder Eltern, die vielleicht nicht christlich sind, eine solche Erziehung aber für ihr Kind wünschen. (…)

Das steht im Widerspruch zur Landesverfassung, dort heißt es:

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. (Landesverfassung NRW Artikel 12 Abs. 6)

Tatsächlich haben auch Gerichte wiederholt bestätigt, dass die Plätze an Bekenntnisschulen zunächst entsprechend getauften Kindern offenstehen, erst wenn dann noch Plätze frei sind, können auch andere Kinder berücksichtigt werden. Dies führt jedes Jahr dazu, dass Kinder von Bekenntnisschulen abgelehnt werden, weil sie nicht in dem entsprechenden Bekenntnis getauft sind. Es gibt Fälle, in denen Familien zwei Kinder in unterschiedlichen Grundschulen haben, weil selbst die Geschwisterkinder mangels Taufe nicht an der katholischen Schule aufgenommen wurden.

Wir haben eine große Pluralität in NRW – es gibt Kitas jeglicher Couleur, es gibt weiterführende Schulen in vielen Variationen. Da stellt sich schon die Frage, gerade auch an diejenigen, die ein Interesse daran haben, die Bekenntnisschule in ihrem Bestand anzuzweifeln: Wie ist es denn mit der Pluralität im Grundschulbereich bestellt? Soll es da eine Einheitsschule geben? Das hört sich für mich an vielen Stellen jetzt so an.

Die katholischen und evangelischen Bekenntnisschulen sind ausdrücklich Angebotsschulen, die den Kindern offenstehen, die dieses Bekenntnis haben, aber auch ganz, ganz vielen anderen, die eben diese Erziehung für ihr Kind wünschen. Sie können konfessionslos sein, sie können eine andere Religion haben, ein anderes Bekenntnis. Diese Schulen sind wirklich offen für Eltern, die dies für ihr Kind wünschen. 

Es gibt zahlreiche Kommunen in NRW, in denen es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen gibt (2013 traf dies für 75 Kommunen in NRW zu). Hier kann man keineswegs von „Pluralität“ und „Angebot“ sprechen. In vielen Dörfern und Stadtteilen gibt es außerdem nur eine Schule bzw. wenige Schulen, die für einen Sozialraum sinnvoll in Frage kommen (Stichwort „kurze Wege für kurze Beine). Hier kann es für Familien eine erhebliche Benachteiligung darstellen, wenn sie an einer beliebten Bekenntnisschule in ihrer Nachbarschaft aufgrund der fehlenden Taufe das Nachsehen haben – während katholisch getaufte Kinder mit Elterntaxi auch von weither vorgezogen werden. Umgekehrt werden übrigens Nichtchristen und Konfessionslose an Gemeinschaftsgrundschulen nicht vorrangig aufgenommen.

3. An katholischen Bekenntnisschulen sind nur 30-40 Prozent der Kinder katholisch.

Und im Übrigen – das wird auch oft missverstanden – gibt es keine einzige Schule in NRW, die ausschließlich Kinder des Bekenntnisses hat. Bezogen auf das Erzbistum Köln haben die meisten katholischen Bekenntnisschulen zwischen 30 und 40 Prozent katholischer Kinder. 

Die Aussage ist richtig. Keine Bekenntnisgrundschule in NRW ist zu 100% bekenntnishomogen, obwohl diese Bekenntnishomogenität laut Bildungsministerium NRW „prägender Gesichtspunkt in formeller Hinsicht“ ist. (so eine Stellungnahme vom 8. März 2010). Das Ministerium bezog sich damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW von 2016, wonach…

Zur formellen Homogenität gehört, dass formell der Religionsgemeinschaft angehörende Kinder ihre Schulaufnahme vorrangig vor bekenntnisfremden Kindern beanspruchen können. Jenen gewährt Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV NRW einen im Grundsatz vorbehaltlosen Zugang zu Schulen ihres Bekenntnisses, während Art. 13 LV NRW bekenntnisfremden Kindern einen Anspruch auf Zugang zu einer Bekenntnisschule nur ausnahmsweise dann einräumt, wenn sie in zumutbarer Entfernung weder eine Schule des eigenen Bekenntnisses noch eine Gemeinschaftsschule erreichen können.

Richtig ist auch, dass in NRW weniger als die Hälfte der Kinder an katholischen Bekenntnisschulen katholisch sind. Im landesweiten Schnitt sind 46,7% der Grundschulkinder römisch-katholisch getauft. Dennoch kommt es, wie oben bereits erwähnt, immer wieder dazu, dass Kinder an Bekenntnisschulen aufgrund eines Anmeldeüberhangs nicht aufgenommen werden, weil die Plätze zunächst an die entsprechend getauften Kinder vergeben werden müssen.

4. Der Besuch einer Grundschule ist mit dem Besuch eines Fußballspiels zu vergleichen, deswegen müssen alle zahlen, egal ob es für sie relevant ist

DOMRADIO.DE: Aber wie sieht es denn mit den Finanzen aus? Der Staat zahlt ja für diese Schulen und die Kirche nicht. 

Gersch: So ist es. Die Kirche ist ja weder Träger noch in einer anderen Art und Weise dort involviert. Grundsätzlich muss man sich aber einfach überlegen: Unser Gemeinwesen, also die Gemeinschaft der Menschen in unserem Bundesland, wird ja in ihren vielfältigen Ausprägungen von allen finanziert.

Ich kann hier nicht das eine gegen das andere ausspielen. Ich kann nicht die Finanzierung des Sports aufgeben und sagen, das müsse alles für die Oper verwendet werden. Wir zahlen alle dafür, dass zum Beispiel Polizeieinsätze bei Fußballspielen stattfinden können. Egal, ob ich jemals in ein Fußballstadion gehe.

Es geht doch letztlich darum, dass wir eine Weite und eine Breite befürworten – eine Pluralität, die für eine Vielfalt unseres Lebens in diesem Bundesland steht. Und ich sehe wirklich nicht, warum jetzt an so einer Stelle – zumal die Bildung unserer Kindern betreffend – etwas abgeschnitten werden soll. 

Diesem Argument können wir nicht folgen. Uns drängt sich ein anderer Vergleich auf: Man stelle sich vor, dass es im Rahmen des ÖPNV einer Stadt katholische, evangelische und sonstige Busse gäbe. Die Fahrer katholischer Busse sind katholisch, die Busse gelten oftmals als sauberer und pünktlicher, allerdings wird zunächst nur Katholiken der Zutritt gewährt, nur für die verbliebenen Plätze werden auch andere ÖPNV-Nutzer aufgenommen. Dennoch werden auch diese Buslinien ebenso wie alle anderen aus dem städtischen Etat finanziert.

5. Die Gemeinschaftsschule in Bayern ist irgendwie christlicher als die in NRW

Wenn die Schulen in Bayern Gemeinschaftsschulen heißen, wird meistens allgemein gefolgert, dass das identisch sei mit unseren Gemeinschaftsgrundschulen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn man mal das Kleingedruckte liest. Denn es ist ausdrücklich so, dass in Bayern das Bekenntnis innerhalb der Schule eine wichtige Rolle spielen soll. Das hört man nicht am Namen, aber wenn man näher hinschaut, ist das klar benannt.

In Bayern gibt es nur eine Schulform im Primarbereich. Dort ist eine Grundschule einfach nur eine Schule, die allen Kindern gleichermaßen offensteht. Wir konnten trotz Recherche keinen Anhaltspunkt für die Behauptung finden, dass das religiöse Bekenntnis in der bayerischen Grundschule abgesehen vom Religionsunterricht eine besondere Rolle spielt. Weder die Aufnahme von Kindern noch die Anstellung von Lehrkräften ist dort von der Religionszugehörigkeit abhängig. Es lohnt sich übrigens, einmal einen Blick auf die Beschreibung der Gemeinschaftsgrundschule in der Landesverfassung NRW (Art 12, Abs 6) zu werfen, die sich ausdrücklich auf christliche Bildungs-und Kulturwerte als Grundlage bezieht:

(3) In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

6. Der Anteil von Bekenntnisschulen entspricht in etwa dem Anteil des Bekenntnisses bei den Kindern

Es ist „festzustellen, dass der Anteil der katholischen Bekenntnisschulen beispielsweise im Erzbistum Köln bei etwa 26 Prozent der Grundschulen liegt. Und 29 Prozent der Kinder sind katholisch. Wenn man das also in Relation setzt, ist das durchaus angemessen.“

Wenn man das weiterdenkt, dann sollten in NRW nicht nur 30% der Grundschulen in NRW katholisch sein (aktuell sind es 29%) , sondern auch 22% völlig konfessionsfrei (aktuell 0%) und 20% evangelisch (aktuell 3%) bzw. muslimisch (aktuell 0%).

7. Viele Muslime schätzen katholische Grundschulen

Erwähnt sei noch ein Aspekt: Es gibt auch viele Muslime, die sagen: Ich möchte mein Kind lieber auf eine katholische Bekenntnisschule schicken, weil ich weiß, dass dann zumindest ein Gottesbezug gegeben ist. 

Solche Fälle mag es durchaus geben. Allerdings ist zu vermuten, dass dieser Satz oft vor allem deswegen im Anmeldegespräch mit der Schulleitung fällt, weil die Eltern hoffen, dass sie damit den Platz für ihr Kind an einer begehrten Schule in Wohnortnähe sichern können.

8. An Bekenntnisschulen werden Schüler mit der entsprechenden Konfession in der Regel bevorzugt

Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Wenn es zu Engpässen bei der Aufnahme neuer Schüler kommt, bekommen Schüler mit der entsprechenden Konfession an Bekenntnisschulen in der Regel den Vorzug.

Der Nachklapp zum Interview gibt den Sachverhalt richtig wieder, wenn man im letzten Satz die drei Wörter „in der Regel“ streicht. An Bekenntnisschulen müssen Kinder der betreffenden Konfession nach geltender Rechtsprechung vor allen anderen aufgenommen werden.

„Weil du nicht katholisch bist, haben wir leider keinen Platz für dich an unserer Schule.“ 

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Am 15. August stimmte der Düsseldorfer Schulausschuss über einen Antrag der SPD ab, an den ca. 40 Bekenntnisgrundschulen der Stadt eine Elternabstimmung über die konfessionelle Bindung abhalten zu lassen. Der Antrag scheiterte an den Gegenstimmen von CDU, FDP und AFD.

In ihrer Pressemitteilung kritisiert die örtliche CDU den Antrag: „Damit würde ohne ausdrücklichen Bedarf auf Seiten der Eltern Unruhe in die Schulen getragen“, sogar von einer Störung des Schulfriedens ist die Rede. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Die Christdemokraten betonten zudem, dass katholische und evangelische Grundschulen auch Schülerinnen und Schülern anderer Glaubensrichtungen offenstehen und damit integrativ wirken.“ Die Düsseldorfer CDU verschließt damit ihre Augen vor der real existierenden Situation, dass es immer wieder zur Ablehnung von Schülerinnen und Schülern kommt, die nicht dem „Schulbekenntnis“ angehören.

Vorrang haben Bekenntniskinder

Bekenntniskinder haben Vorrang, so fasst es die Westdeutsche Zeitung in ihrem Artikel vom 1. September prägnant zusammen:

An katholischen oder evangelischen Bekenntnisgrundschulen müssen zunächst Kinder der jeweiligen Konfession aufgenommen werden. Im Fall eines Anmeldeüberhangs haben Kinder mit einer anderen Konfession oder konfessionsfreie Kinder das Nachsehen und müssen auf andere Grundschulen ausweichen – auch wenn diese weiter entfernt vom Wohnort sind.

Peter Kurz, Westdeutsche Zeitung, Der „richtige“ Glaube sichert den Schulplatz

Tatsächlich ist die von der CDU befürchtete Unruhe unter Eltern tägliche Realität: Jedes Jahr, wenn es um die Anmeldung an der Grundschule geht, fallen Eltern aus allen Wolken, wenn sie feststellen müssen, dass sogar Geschwisterkinder nicht auf die Schule gehen dürfen, die sie von Bruder oder Schwester schon seit langem kennen, weil als wichtigstes Kriterium zunächst das Bekenntnis an einem Drittel aller Grundschulen in NRW darüber entscheidet, ob das Kind dort aufgenommen wird. Geschwisterstatus, Schulweg, eine ausgewogene Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Grundschulen einer Stadt für eine gelingende Integration – all diese Kriterien spielen dann keine Rolle mehr. Dass diese Form der Ausgrenzung „zeitgemäß“ sein soll, wie die CDU in ihrer Pressemeldung schreibt, erscheint betroffenen Eltern als Hohn.

Wie wirken Bekenntnisschulen in Hinsicht auf Integration und Inklusion?

Die Düsseldorfer CDU behauptet: „Viele zugewanderte Eltern melden ihre Kinder an konfessionellen Schulen an, selbst wenn diese Familien anderen Religionsgruppen angehören. Mit dieser Toleranz fördern Bekenntnisschulen nachweislich die Integration“. Axel Backhaus sieht das in Grundschule Aktuell anders:

Es gibt in Deutschland nicht nur rechtliche, praktische und finanzielle Hemmnisse bei der Umsetzung von Inklusion, sondern auch systemische. Dazu zählen staatliche Bekenntnisschulen, deren religiöse Ausrichtung selektiv wirkt. Das gilt es auszumachen, einzuordnen und abzustellen. Die Forderung „Schluss mit den Bekenntnisgrundschulen in NRW“ der Initiative „Kurze Beine, kurze Wege“ zeigt einen gangbaren Weg auf.

Grundschule Aktuell, Heft 162, „Dat dat dat gifft! – Wie Bekenntnisschulen der Inklusion in
Nordrhein-Westfalen systemisch entgegenstehen“

Helmut Kohl: Weg mit dem alten Plunder!

Weg mit dem alten Plunder, keine Konfessionsschulen mehr.“ Der spätere langjährige Bundeskanzler gilt noch heute als Reformer in der CDU, weil er 1970 in Rheinland-Pfalz die Konfessionsschulen gegen den Widerstand der katholischen Kirche abschaffte.

Es wird allerhöchste Zeit, endlich auch im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen die kostspielige Altlast Bekenntnisschule zu reformieren. Sie trägt ihren Teil dazu bei, dass NRW im Bildungsbereich hinterherhinkt.

Katholische Grundschule auf evangelischem Grund

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Schön wäre es, wenn die Überschrift dieses Zeitungsartikels der Wahrheit entspräche: „Katholische Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau muss Gemeinschaftsgrundschule werden“. So heißt es im Lokalkompass für Bedburg-Hau vom 14. März. Stimmt aber nicht ganz, die Gemeinde hat lediglich das Umwandlungsverfahren angestoßen. Erst im 2. Halbjahr des Schuljahres 2023/24 werden die Eltern darüber abstimmen können, ob die Schule tatsächlich umgewandelt wird.

Der Auslöser für dieses Umwandlungsverfahren ist ungewöhnlich: Die Schule soll in einen Neubau umziehen. Das dafür vorgesehene Grundstück gehört der Evangelischen Kirche. Und die verlangt, dass die Gemeinde als Schulträger ein Verfahren zur Umwandlung der Katholischen Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule einleitet. Ob eine ausreichende Zahl von Eltern sich auch in diesem Sinne entscheiden, wird sich zeigen.