Die Umwandlung im Schnellüberblick

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In Nordrhein-Westfalen haben Eltern die Möglichkeit, die Schulart der Grundschule ihrer Kinder zu ändern. Im ersten Schritt müssen 10% der abstimmungsberechtigten Eltern bis zum 1. Februar eines Jahres einen Antrag auf Einleitung des Verfahrens an das Schulamt ihrer Grundschule stellen. Im zweiten Schritt, der vom Schulamt organisiert wird, folgt das Abstimmungsverfahren. Das Schulamt veröffentlicht mit einer zweiwöchigen Vorlaufzeit den Termin der Abstimmung über die Schulartänderung, die per Briefwahl oder an drei aufeinander folgenden Tagen in einem öffentlichen Gebäude (meist der Grundschule) erfolgt. Für jedes Kind an der Schule haben die Eltern gemeinsam eine Stimme. Am Ende der drei Tage erfolgt die Auszählung unter Aufsicht des Schulamts. Für eine erfolgreiche Umwandlung müssen mehr als 50% der abstimmungsberechtigten Eltern für die Schulartänderung votieren.

Hilfreiche Dokumente und Vorlagen

  • Antragsformular zur Einleitung eines Umwandlungsverfahrens
  • FAQ zur Umwandlung zur Verteilung an Eltern: 1-seitig | 2-seitig
  • Gemeinsamer Aufruf an Eltern, an der Abstimmung teilzunehmen
  • „Werbematerial für die Umwandlung.
    Die Initiative „Pro Umwandlung“ in Telgte hat mit wunderbaren Info-Zeichnungen für die Umwandlung geworben. Diese Zeichnungen können gerne angepasst werden für weitere Umwandlungsinitiativen. Kontakt über uns, kontakt@kurzebeinekurzewege.de.

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