Schon gewusst? Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen

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Wussten Sie schon,

  • dass es in Nordrhein-Westfalen und Teilen Niedersachsens öffentliche Bekenntnisschulen gibt, die zu 100% von allen Steuerzahlern bezahlt werden?
  • dass in NRW ein Drittel aller Grundschulen öffentliche Bekenntnisgrundschulen sind?
  • dass die Trennung von Kindern nach Konfession und Religion an öffentlichen Schulen in allen anderen Bundesländern (außer Teilen Niedersachsens) Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts abgeschafft wurde, in NRW dagegen in den letzten Jahren durch die Abschaffung der Schuleinzugsbezirke sogar gestärkt wurde?
  • dass Bekenntnisschulen bzw. Konfessionsschulen Schulen sind, in denen alle Schüler/innen und Lehrer/innen einer Konfession angehören sollen und in denen “die Grundsätze des Bekenntnisses im Unterricht aller Fächer sowie im Schulleben insgesamt zur Geltung kommen” sollen?
  • dass diese Schulen ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert werden? Die Kirchen finanzieren Unterhalt und Betrieb der Schulen mit keinem Cent.
  • dass diese Schulen “bekenntnishomogen” sein sollen? Schüler/innen müssen dem Bekenntnis angehören, andernfalls müssen die Eltern bei der Anmeldung eine Erklärung unterschreiben, dass sie mit der Erziehung im Bekenntnis einverstanden sind.
  • dass an den meisten Bekenntnisgrundschulen erhebliche Anteile von Schüler/innen nicht dem Schulbekenntnis angehören (z.B. EGS Pahlkestraße in Mönchengladbach, wo nur 18% evangelisch sind)?
  • dass jedes Jahr Eltern versuchen, Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln, dies aber häufig am hohen Quorum scheitert?
  • dass Lehrer/innen an Bekenntnisgrundschulen in NRW zwar wie alle anderen Lehrer/innen an öffentlichen Schulen öffentliche Bedienstete sind, aber dem Schulbekenntnis angehören müssen (SchG §26 Abs. 6 - s. auch hier) und sich der katholischen Morallehre entsprechend verhalten müssen?
  • dass “bekenntnisfremde” Lehrer/innen an Bekenntnisgrundschulen (die aufgrund einer Minderheitenregelung dort wirken dürfen) die Schulen niemals leiten dürfen, selbst wenn dies von allen Seiten gewünscht wird?
  • dass es zwar immer wieder vorkommt, dass evangelische Lehrer/innen an katholischen Grundschulen kommissarisch die Leitung übernehmen, es aber ausgeschlossen ist, dass sie jemals die Schulleitung bekommen, egal wie gut sie qualifiziert sind?
  • dass in NRW im Oktober 2011 85 Rektorenstellen an Grundschulen ausgeschrieben waren, davon 41 an katholischen Grundschulen? Demnach befanden sich 48% aller unbesetzten Rektorenstellen an katholischen Grundschulen, obwohl “nur” 31% aller Grundschulen katholisch sind. Das Schulministerium streitet einen solchen Zusammenhang ab. Siehe auch Kleine Anfrage Piraten.
  • dass wegen dem oben genannten Leitungsproblem immer wieder Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden, z.B. in Saalhausen oder Wachtberg oder Bonn oder Köln, wo allein 2012 drei Schulen umgewandelt wurden?
  • dass Bekenntnisgrundschulen kleinere Klassen haben dürfen als Gemeinschaftsgrundschulen?
  • dass Kinder an Bekenntnisgrundschulen nicht von Religionsunterricht und Gottesdienstbesuch abgemeldet werden können, obwohl dieses Recht vom deutschen Grundgesetz (GG Art. 7 Abs. 2) ebenso wie vom Schulgesetz NRW (§31 Abs. 6) ausdrücklich garantiert wird?
  • dass es zwar jede Menge kritischer Bemerkungen aus allen politischen Lagern – auch von Repräsentanten der Kirchen - zu den ausgrenzenden Regelungen an Bekenntnisschulen gibt, dass aber seit Jahren im Landtag NRW die Privilegien der Bekenntnisgrundschulen nicht in Frage gestellt werden und es keine Gesetzesinitiativen für eine zeitgemäße Regelung gab? Das Wahlprogramm der Grünen verlor offenbar mit Übernahme der Regierungsverantwortung und des Schulministeriums 2010 seine Bedeutung. Die rot-grüne Landesregierung unternahm sogar 2011 zwei mal den Versuch, die Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) zu ändern, um dort den Vorrang von Bekenntniskindern festzuschreiben.
  • dass Sie gegen all dies protestieren können, indem Sie unsere Online-Petition unterzeichnen?



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3 Antworten auf Schon gewusst? Fakten zu öffentlichen Bekenntnisschulen

  1. inge koch sagt:

    Die meisten Bundesbürger wissen davon gar nichts. Ich habe keine Kinder, aber ich finde es erstaunlich, dass sogar Eltern, die aus der Kirche ausgetreten sind, dies alles hinnehmen. Denn sie sind immer noch davon überzeugt, dass nur eine Bekenntnisschule für die eigenen Kinder gut sein kann. – Im Gegenteil, ich bin überzeugt, dass nur ein neutrales Wissen, also die Kenntnis und der Vergleich aller Religionen und einer religionsfreien Philosophie das vermitteln können, was wir in einer Demokratie brauchen: Toleranz, Ethik, Menschenrechte. Ob man sich dann entscheidet, einer Glaubensrichtung anzugehören oder als Atheist oder Agnostiker genauso unangefochten und glücklich leben kann, sollte die Schule, den Staat und die immer noch eifrigen Missionare nicht interessieren, wenn man ihnen, wie den “Zeugen Jehovas” sagt, dass man keine Belästigung wünscht.

  2. Uwe Jendricke sagt:

    Wenn ich mir diese Liste von Fakten durchlese, frage ich mich, ob man diese Zustände nicht juristisch angehen kann. Spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht (oder vor vergleichbaren Institutionen der EU) sollte eine Änderung durchsetzbar sein.

    Sollte man hierfür mal einen Fonds gründen?

    Grüße,
    Uwe Jendricke

  3. Max Ehlers sagt:

    Hallo Herr Jendricke, die Idee ist nicht abwegig. Uns sind insbesondere Lehrerinnen bekannt, denen eine Klage sicherlich leichter fiele, wenn es nicht mit einem persönlichen finanziellen Risiko verbunden wäre… Einige Eltern, die den Klageweg beschreiten wollten, sind in der Regel an Formfehlern gescheitert oder ihnen wurde der Klagegrund entzogen, weil sie letztlich doch einen Schulplatz für ihr Kind haben. Auch im Fall des Kindes, das die Eltern in Mönchengladbach vom Religionsunterricht abgemeldet haben, wurde nach Klageerhebung eine Lösung gefunden, infolge derer das Verfahren eingestellt wurde – das Mädchen durfte (glücklicherweise) auf der Schule bleiben. Ein Klageweg für nicht persönlich Betroffene ist uns nicht bekannt, d.h. wir können als Initiative nicht gegen die diskriminierenden Regelungen klagen.

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