Grundschul-Gutachten für NRW fordert erleichterte Umwandlung von Bekenntnisschulen

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Ein am 26.09.2011 veröffentlichtes Gutachten des Lehrerverbands VBE fordert unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ einen möglichst weitgehenden Erhalt wohnortnaher Grundschulen in NRW.

Die gleichnamige Initiative, auf deren Seiten Sie hier gelandet sind, setzt sich dafür ein, dass Lehrer/innen und Schüler/innen auch in NRW unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit an allen öffentlichen Schulen gleiche Rechte genießen. Das bedeutet: Uneingeschränktes Aufnahme- bzw. Anstellungsrecht unabhängig von Religion und Konfession an allen öffentlichen Schulen, die zu hundert Prozent von allen Steuerzahlern finanziert werden! Die Initiative hat nichts mit dem VBE zu tun, eine wesentliche Forderung unserer Initiative greift der Verband allerdings auf.

Unter dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ prangert der Lehrerverband VBE an, dass die NRW-Landesregierung nicht ausreichend auf den demografischen Wandel reagiert. Das Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in NRW stellt fest, „dass akuter Handlungsbedarf besteht, um die Situation in den Grundschulen insgesamt zu verbessern.“

Auch die besondere Situation der Bekenntnisschulen findet im Gutachten Erwähnung, da die Schulartenkonkurrenz die Kosten in die Höhe treibt:

Ein besonderes Effizienzproblem besteht in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Nebeneinanders von verschiedenen weltanschaulichen Schulen. Hier entsteht zum Teil eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlichen Grundschulen und benachbarten Konfessionsschulen, die zu unausgewogenen Schülerzahlen führen. Es ist auch nicht immer unabweisbar, zwei weltanschaulich verschiedene Schulen mit jeweils geringen Jahrgangsbreiten im selben Schulhaus oder in benachbarten Gebäuden unterzubringen. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler empfehlen wir auch hier Ressourcen schonende Lösungen anzustreben, um die frei werdenden Mittel zum Erhalt kleiner Grundschulen im ländlichen Raum einzusetzen.

Das Gutachten fordert infolgedessen, die Umwandlungen von Bekenntnisschulen „im Einzelfall“ durch weniger restriktive Bedingungen zu erleichtern:

Abbau von Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Grundschularten.
Ein besonderes Problem der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen ist eine an vielen Stellen herrschende Konkurrenz von Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen innerhalb des gleichen Einzugsbereiches. In Einzelfällen kann dies sogar auf ein schwieriges Nebeneinander unterschiedlicher Bekenntnisgrundschulen und Gemeinschaftsgrundschulen hinauslaufen. Die Landesregierung sollte dafür Sorge tragen, dass solche Konkurrenzbeziehungen einvernehmlich abgebaut werden. Im Wissen um die verfassungsrechtlich verankerte Stellung der Bekenntnisgrundschulen soll hier nicht der untaugliche Vorschlag unterbreitet werden, diese Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln – oder umgekehrt. Der Landesregierung aber steht es immerhin frei, die bisher sehr restriktiven Bedingungen für Umwandlungen im Einzelfall zu verändern. Auch Städte und Gemeinden, die ja Schulträger der Bekenntnisgrundschulen sind, können initiativ werden und Schulen davon überzeugen, dass eine freiwillige Fusion zweier eigenständiger Schulen im Zweifel die bessere Option ist als eine erzwungene Schulschließung.

Zur VBE-Presseerklärung „Kurze Beine – kurze Wege“ vom 26.9.2011

Vollständiges Gutachten: „Kurze Beine – kurze Wege: Gutachten zur Erhaltung von Grundschulen in Nordrhein-Westfalen“ (Gerd Möller und Ernst Rösner)

Wir hoffen, dass die Erkenntnisse des Gutachtens Eingang finden in die derzeit laufenden Beratungen über das neue Schulgesetz für NRW. Konkret forderten wir bereits in unserem Offenen Brief vom 30.6.2011 an Schulministerium und Landtagsfraktionen:

In Art. 8 der Landesverfassung wird das „natürliche Recht“ der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, beschworen. Das Schulgesetz macht es den Eltern aber fast unmöglich, die Schulart zu ändern. In Bonn-Buschdorf wurde zweimal (2010 und 2011) dokumentiert, dass eine deutliche Mehrheit der Eltern eine Umwandlung der Bekenntnisgrundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule wünscht, damit alle Buschdorfer Kinder gemeinsam diese Schule besuchen können. Weil diese Mehrheit aber nicht zwei Dritteln aller Eltern entsprach, wird der von der Verfassung so hoch gehaltene Elternwille vom Schulgesetzgeber als unbeachtlich abgetan. Dies, obwohl in der Landesverfassung in Artikel 12 Absatz 5 verankert wurde, dass Bekenntnis- oder Weltanschauungshauptschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln sind, wenn nur ein Drittel der Eltern (!) dies beantragen, und gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 das Bestimmungsrecht der Eltern Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens sein soll.

Sie wollen das Schulgesetz ändern: Geben Sie den Grundschuleltern eine reale Chance, die Schulart ihrer Kinder zu bestimmen. Bauen sie die in der Realität fast unüberwindlichen Hürden ab, Bekenntnisschulen in Schulen umzuwandeln, die allen Kindern gleichermaßen offen stehen und sowohl katholischen als auch evangelischen Religionsunterricht anbieten bzw. den Eltern erlauben, ihre Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen.

Eine Antwort auf unseren Brief haben wir bis heute nicht erhalten. Die bisher geplanten Änderungen im Schulgesetz sehen keine Erleichterung der Umwandlung von Bekenntnisschulen vor.

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