Anmeldung zur Grundschule für Erstklässler in 2012/13

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In den kommenden Monaten werden wieder hunderttausende Kinder für das kommende Schuljahr an der Grundschule angemeldet. Wie andere Kommunen auch informiert Lippstadt über die Anmeldemodalitäten für Erstklässler zum neuen Schuljahr. Im Abschnitt „Wahl der Schule“ heißt es:

Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten die Grundschule, die ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Jedes Kind hat jedoch einen Anspruch, in die nächstgelegene Schule aufgenommen zu werden.

Das klingt eindeutig.

Je nachdem, ob die Erziehungsberechtigten eine Gemeinschafts- oder eine Bekenntnisschule für ihr Kind auswählen, besteht der Anspruch im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.

Aha, doch nicht so eindeutig.

Sind noch Plätze frei, können die Schulen auch weitere Kinder aufnehmen, die keinen Anspruch haben. Sind mehr Anmeldungen erfolgt, als Plätze vorhanden sind, führt die betroffene Schule ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem Kriterien wie Länge des Schulweges, Konfession (nur bei Bekenntnisschulen) oder Schulbesuch der Geschwister berücksichtigt werden.

Alles klar? Wir verweisen auch in diesem Jahr auf zweierlei:

1. eine Ablehnung aufgrund der falschen Konfession kann angefochten werden (s. Artikel „Kölner Rechtsanwaltskanzlei: Schulablehnungen gerichtlich anfechtbar„).

2. Bei der Anmeldung an einer Bekenntnisschule müssen die Eltern in der Regel eine “Erklärung zum Schulbesuch in der konfessionellen Schule” unterschreiben. Diese Erklärung wirkt für Kinder, die nicht im Schulbekenntnis getauft sind, wie eine religiöse Tarnkappe: sie müssen bei der Aufnahmeentscheidung mit Bekenntniskindern gleichgestellt werden (s. Stellungnahme des Schulministeriums als Antwort auf unsere Petition). Es gilt zweierlei zu beachten: Teilweise wird argumentiert, dass die Erziehungsberechtigten durch diese Unterschrift das im Grundgesetz (Art. 7 Abs. 2) verbriefte Recht verwirken, das Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu lassen (s. Artikel zum Fall Zeynep in Mönchengladbach).  Uns wurde aber auch von Fällen berichtet, wo die Schulen von dieser Gleichstellung nichts wussten bzw. sie nicht akzeptieren wollten (s. in Köln ticken die Uhren anders). In diesem Fall sollte man sich an das städtische Schulamt oder die Bezirksregierung wenden.

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