7.5.2026
In der Ratssitzung am 6.5. lehnte eine Mehrheit von CDU und AFD die Umwandlung der evangelischen Grundschule an der Lippeaue in eine Gemeinschaftsgrundschule ab. Erst im März hatten die Eltern der Schule mit einer deutlichen und gesetzlich ausreichenden Mehrheit von 60% aller Stimmen für die Umwandlung der Schule gestimmt. Das Westfalen-Blatt berichtet, dass erstmalig eine Entscheidung des Rates nur aufgrund der Stimmen der AFD erfolgte.
Eigentlich ist die Zustimmung des Stadtrates im Fall der Schulartumwandlung von Grundschulen eine Formsache. Im Schulgesetz §27 heißt es:
“Ein Schulträger wandelt eine bestehende Grundschule in eine andere Schulart um, wenn … die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler sich … in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden.“
Sofern keine Verfahrensfehler vorliegen, ist die Stadt also an das Elternvotum gebunden.
Das Ergebnis wird nun von der zuständigen Bezirksregierung Detmold geprüft. Es ist schwer vorstellbar, dass die Ablehnung der Umwandlung durch den Stadtrat Bestand hat, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt.
Quellen:
Westfalen-Blatt, 7.5.2026, Bad Lippspringer Rat kippt Elternvotum: Bekenntnis-Grundschule soll bleiben
Neue Westfälische, 7.5.2026, Bekenntnisschule: CDU und AfD stellen sich in Bad Lippspringe gegen den Elternwillen
