Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsschule und Bekenntnisschule

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Die WDR-Lokalzeit berichtete am 22.4. über die derzeit laufende Abstimmung über die Schulumwandlungen in Telgte (online verfügbar bis 29.4.). Dabei kommt auch ein Vater zu Wort, der sich für den Erhalt der katholischen Bekenntnisschulen einsetzt. Er möchte, dass seine Kinder auch in der Schule eine durch und durch katholische Erziehung genießen. Und sagt:

„Das ist ja genau der Unterschied zwischen der Gemeinschaftsschule und der Bekenntnisschule. An der Gemeinschaftsschule wird der Religionsunterricht als reine Wissensvermittlung gemacht, und in der Bekenntnisschule ist eben das ganze Schulleben durchdrungen von dem Glauben, einschließlich der christlichen Feste, Gottesdienstfeiern, und all das gehört dazu.“

Einspruch! Die Landesverfassung Nordrhein-Westfalen definiert die beiden Schularten wie folgt (Art. 12, Abs. 3):

In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Der Religionsunterricht unterscheidet sich an beiden Schularten grundsätzlich nicht. Er wird in beiden Schulen als bekenntnisorientierter Unterricht erteilt. An Gemeinschaftsgrundschulen können nicht katholische Kinder allerdings nicht darauf verpflichtet werden, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen. Christliche Feste können ausdrücklich hier wie dort gefeiert werden, und auch an Gemeinschaftsgrundschulen gibt es Schulgottesdienste. Man könnte einen Unterschied dahingehend konstruieren, dass an Gemeinschaftsschulen nicht der komplette Unterricht von religiöser Erziehung durchdrungen ist. In der Praxis ist das allerdings ohnehin an den wenigsten Bekenntnisschulen der Fall, der Schulalltag unterscheidet sich in der Regel nicht zwischen beiden Schularten. Hinzu kommt, dass es nicht gerade überzeugend ist, Nächstenliebe zu lehren und schon bei der Aufnahme an der Schule das Gegenteil zu praktizieren.