Quo vadis Bekenntnisschule? Diskussion mit Schulleitern im Erzbistum Köln

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Köln, 24.10.2014, Pädagogische Woche, Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

Tag der Bekenntnisschulen

Tag der Bekenntnisschulen im Erzbistum Köln

Warum ist es gerechtfertigt, dass ein großer Teil der staatlichen Grundschulen in NRW Bekenntnisschulen sind, und was genau macht eine katholische Schule aus? Das war die Grundfrage der Debatte im Kölner Maternushaus  (s. Bild vom Podium).

Als Kritiker der öffentlichen Bekenntnisschule hatte das Erzbistum Sigrid Beer (schulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag NRW) und Max Ehlers für die Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ auf das Podium eingeladen. Beide vertraten die Position, dass aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Gesellschaft die konfessionell homogene Bekenntnisschule nicht mehr zeitgemäß und auch rechtlich nicht mehr tragbar sei, da dadurch an einem Drittel aller öffentlichen Grundschulen zentrale Leitlsätze des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt sein. Eine Sicht, die vor kurzem auch auf einem Landtags-Symposium zum Verhältnis von Kirche und Staat vom Direktor des Lehrstuhls für Öffentliches Recht in Münster, Dr. Hinnerk Wißmann, vertreten wurde.Wißmann hatte dort erläutert, dass der staatlichen Bekenntnisschule im Gegensatz zur privaten Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft in Bezug auf die Ausbildung eines konfessionellen Profils enge Grenzen gesetzt seien. Als staatliche Einrichtung sei die Bekenntnisgrundschule „unmittelbar an alle Grundrechte“ gebunden. Eine Verpflichtung zu Gottesdiensten und konfessionellem Religionsunterricht sei demnach an Schulen, die nicht mehr religiös-konfessionell homogen zusammengesetzt sind (s. hierzu Kleine Anfrage der Piraten im Landtag), rechtlich nicht zu rechtfertigen.

Sigrid Beer wollte von den Schulleiterinnen wissen, warum gute und engagierte Schulprogramme auf der Grundlage religiöser Überzeugungen nicht ebenso an Gemeinschaftsgrundschulen möglich seien. Schließlich würden an dieser Schulart laut Schulgesetz „Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen“. Andrea Gersch als Vertreterin des Erzbistums und Andrea Honecker (Vorsitzende der KED Köln) bietet diese Schulart allerdings keinen ausreichenden Spielraum für religiöse Profilbildung. So sei die Grundschule etwa in Bayern mit einem wesentlich stärkeren christlichen Fundament versehen, da sie als oberstes Bildungsziel die Ehrfurcht vor Gott definiere. Als Beispiel für den Verlust des religiösen Profils an Gemeinschaftsgrundschulen wurde angeführt, dass man im Ruhrgebiet an der Fensterdekoration Ende November genau sehen könne, welche Schulen Gemeinschaftsschulen seien (Deko: Halloween) und welche konfessionelle Grundschulen (Dekoration: St. Martin). Gersch führte außerdem an, dass der Anteil katholischer Bekenntnisgrundschulen ungefähr dem Bevölkerungsanteil dieser religiösen Gruppe entspreche. Ehlers entgegnete dem, dass nach dieser Argumentation angesichts von ca. 15% Muslimen in NRW auch eine entsprechende Anzahl islamischer Grundschulen eingerichtet werden müsse. Es sei  hingegen wünschenswert, Grundschulkinder nach Möglichkeit in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld unabhängig von Religion und Konfession wie in allen anderen Bundesländern auch gemeinsam zu beschulen.

Für die meisten Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Kirche auf dem Podium und im Publikum, zumeist katholische Schulleiterinnen und Schulreferenten, war ungeachtet der rechtlichen Argumente und der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen klar: Katholische Schulen sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer vielfältigen Schullandschaft. Hier werde auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes ein besonderes Bildungsangebot gemacht, das nicht nur bei katholischen Familien beliebt sei. Die Türen dieser Schulen stünden Angehörigen aller Religionen offen, und sie leisteten eine hervorragende Integrationsarbeit. Bekenntnisschulen böten mehr als Gemeinschaftsgrundschulen, und ohne diese Schulen wäre die Schullandschaft in NRW ärmer. Und wenn davon alle profitieren, warum sollte dann nicht die Allgemeinheit dafür zahlen? So ungefähr könnte man – stark verkürzt – den Tenor der Wortbeiträge der Befürworter öffentlicher Bekenntnisschulen im Saal zusammenfassen.

Sigrid Beer skizzierte kurz den bereits im Juni angekündigten Gesetzentwurf, wonach die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen erleichtert werden soll. Erforderlich sind nach diesen Plänen 50% plus 1 Stimme statt jetzt 67% aller Stimmen. Eine Umwandlung soll nie ohne ein Elternvotum möglich sein, aber Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, eine solche Befragung in die Wege zu leiten. Eine Möglichkeit der Leitung von Bekenntnisgrundschulen durch Lehrkräfte, die nicht der Katholischen Kirche angehören, ist offenbar nach wie vor nicht vorgesehen.

Anders als Gersch und Honecker begrüßte Ferdinand Claasen vom Katholischen Büro NRW ausdrücklich die angekündigte Gesetzesänderung. Das Katholische Büro ist die Verbindungsstelle der katholischen Bistümer in NRW zum Landtag. Claasen führte an, dass selbst Schulen in Trägerschaft der katholischen Kirche in diesem Punkt mittlerweile einem anderen Grundsatz folgten: Hier werde – anders als an den staatlichen Bekenntnisschulen – Religionsunterricht in anderen Bekenntnissen erteilt und von konfessionsfremden Kindern nicht die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht erwartet.

Die Forderung der Initiative nach einer Streichung der staatlichen Bekenntnisschule aus der Verfassung fand – wenig überraschend – im öffentlichen Teil der Diskussion auf dem Podium sowie im Publikum keine Unterstützung.

Artikel erstellt am 16.11.2014 von Max Ehlers

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