Hörstel ist eine von erstaunlich vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, in denen es ausschließlich katholische Grundschulen gibt – allesamt in städtischer Trägerschaft. Eine Wahl zwischen verschiedenen Schularten haben Eltern hier nicht. Gleichzeitig erleben ihre Kinder aber auch keine Benachteiligung dadurch, nicht katholisch getauft zu sein. Solange es keine Gemeinschaftsgrundschule gibt, müssen sie mit Bekenntniskindern gleichgestellt werden.
Evangelische Lehrkräfte haben laut Schulgesetz in Hörstel allerdings keine Chance, Rektorin einer Grundschule zu werden. Allerdings informiert ein Zeitungsartikel der IVZ darüber, dass “nach mehreren erfolglosen Stellenausschreibungen die Leiterstelle durch eine evangelische Lehrerin besetzt werden konnte.” Nicht die einzige Ausnahme vom eigentlich eindeutigen Wortlaut des Schulgesetzes.
Der Artikel weist auch darauf hin, dass die Umwandlung einzelner Grundschulen eine Entwicklung zur “Brennpunktschule” beschleunigen könnte, wenn das Taufkriterium bei der Aufnahme zukünftig eine Rolle spielen würde. Daher spricht sich die Fachdienstleiterin der Stadt dafür aus, im Fall einer Änderung alle Schulen auf einmal umzuwandeln: „Wenn wir es machen, dann alle oder keine Schule.“ Da allerdings die Entscheidung nur durch eine Elternabstimmung an jeder einzelnen Schule getroffen werden kann, ist diese Option unrealistisch. Eine gleichzeitige Umwandlung aller Schulen ist so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto.
Und das, obwohl selbst der Vertreter der Grundschulen im Ausschuss – selbst Leiter einer katholischen Grundschule – sagt, dass im Alltag nicht spürbar ist, dass die Schulen Bekenntnisschulen sind.
Quelle: ivz-aktuell.de, 17.12.2025, Fünf Bekenntnis-Schulen in Hörstel. „Sankt“ und „Sünte“ auf dem Prüfstand
