„Ich finde das irrsinnig. Das ist doch nicht mehr zeitgemäß.“

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Hatten wir schon. Öfter. Stellvertretende Schulleiterin darf sich nicht auf Schulleitungsstelle bewerben, weil sie die fasche Konfession hat. Klar, Schule ist katholische Bekenntnisgrundschule, die Lehrerin, seit 20 Jahren an der Schule, ist evangelisch. Nun soll die Schule umgewandelt werden, weil das niemand nachvollziehen kann. Ganz schnell. Und der Leitende Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde findet sogar, dass das Schulgesetz geändert werden soll.

WDR, 22.2.2024, Falsche Konfession bei Bewerberin für Grundschulleitung

Umwandlungsinitiative an der KGS Forststraße in Köln Rath

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Was geschieht eigentlich, wenn die Rektorin einer katholischen Grundschule aus der Kirche austritt? Das Schulgesetz lässt hier vermeintlich keinen Spielraum: 

„An Bekenntnisschulen müssen 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und 2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.“

Bisher ist noch nichts „passiert“. Die Rektorin ist trotz Wiederheirat und Kirchenaustritt noch im Amt. Die Eltern, Schüler*innen und das Kollegium der KGS Forststraße möchten ihre Schulleiterin natürlich behalten. Seit 17 Jahren leitet und prägt sie diese Grundschule in Köln Rath/Heumar und wird als beliebte und kompetente Rektorin geschätzt.

Im Umgang mit dem Austritt gibt es in der Elternschaft jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Einige Eltern möchten die Rektorin behalten und gleichzeitig den Status der Schule als KGS erhalten, auch wenn das Schulgesetz das nicht zulässt. Sie setzen auf eine „dialogische Lösung“ mit der Kirche. Tatsächlich hat sich das Erzbistum Köln darauf eingelassen und der Schulleiterin eine mündliche Duldung angeboten.

Eine andere Gruppe von Eltern kann dieser „kölschen Lösung“ nichts abgewinnen. Für Sie ist eine mündliche Duldung, die jederzeit widerrufen werden kann, eine arbeitsrechtliche, persönliche und moralische Zumutung. Wer möchte, dass private Entscheidungen Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben? Wer möchte sich erpressbar machen und in ständiger Unsicherheit leben? Für diese Eltern ist es eine Frage der Haltung, gerade in Zeiten, wo die Doppelmoral der katholischen Kirche „zum Himmel schreit.“

Der Kirchenaustritt der Schulleitung war für diese Eltern der Auslöser, über den Unterschied zwischen KGS und GGS nachzudenken. Diese Gruppe von Eltern möchte sich, unabhängig davon, wie die Rektorin mit dem Duldungsangebot umgehen wird, für eine Schulumwandlung einsetzen. Für sie ist die Umwandlung in eine GGS ein sinnvoller, zeitgemäßer und guter Weg. Deshalb gründeten sie eine Elterninitiative und haben beim Schulamt den Antrag gestellt, die Schule in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln.

Für sie treten die Vorteile einer GGS immer deutlicher zutage: 

An der Grundschule in Rath Heumar sind aktuell nur 46 % der Schüler*innen und 25 % der Lehrer*innen katholisch. Diese Grundschule ist ‚bunt‘ und soll offen sein für alle Kinder und Erwachsenen: Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sollen sich unabhängig von Konfession, Herkunft, sexueller Orientierung und privaten Lebensentwürfen hier willkommen, angenommen und wohl fühlen. 

Neben dem Religionsunterricht, der auch an einer GGS ein verpflichtendes Schulfach ist, könnte zusätzlich ab kommenden Schuljahr das Fach PPL (Praktische Philosophie) angeboten werden. Selbstverständlich spielen auch an einer GGS weiterhin Traditionen (St. Martin, Weihnachtsfeiern etc.) und christliche Werte eine wichtige Rolle.

Für die Eltern der Initiative ist das Profil einer Bekenntnisschule und die Einflussnahme der Kirche in schulische und personelle Belange nicht mehr zeitgemäß. Die Wertvorstellungen der katholischen Kirche, die sich an einer KGS in Erziehung und Unterricht widerspiegeln, sind für diese Eltern nicht mehr vertretbar. 

Die Elterninitiative stellt in Frage, ob das Profil einer Katholischen Grundschule dem mehrheitlichen Bedürfnis der Familien entspricht. 

Deshalb sollen alle Eltern die Chance haben, in einer demokratischen Wahl darüber abzustimmen, ob die Grundschule eine KGS bleibt oder eine GGS werden soll.

In den kommenden Wochen heißt es für die Elterninitiative Informieren und Mobilisieren, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Nur so kann ein aussagekräftiges Meinungsbild erzielt werden. 

Link zur Homepage: https://www.kgs-forststrasse.de/elterninitiative-ggs

Elterninitiative in Warendorf strebt Umwandlung von katholischer Grundschule an

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Es ist wie so oft: Die Schulleiterin geht in Ruhestand, eine geeignete Nachfolgerin steht bereit. Aber: Sie darf die Schulleitung nicht übernehmen, weil sie nicht katholisch ist. Ein Grund mehr für die Arbeitsgruppe „gemeinsam.laurentius“, die Umwandlung der Schule anzustreben. „Bunt, Vielfältig und aufgeschlossen“ sei die Grundschule, dazu passe der Status der Bekenntnisschule einfach nicht, meinen die Eltern, zumal die Schule zu 100% staatlich finanziert ist. Bislang gibt es in Warendorf nur eine Gemeinschaftsschule, 5 Schulen sind katholisch, eine ist evangelisch.

Wir wünschen viel Erfolg bei der Umwandlung!

Quellen

Westfälische Nachrichten, 2.6.2021. Laurentiusschule soll Gemeinschaftsschule werden. Chancengleichheit für die Bewerber

Die Glocke online, 2.6.2021, Eltern wollen Laurentiusschule umwandeln

Herzlichen Glückwunsch Wipperfürth!

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In Wipperfürth stimmte vor kurzem eine überwältigende Mehrheit der Eltern für die Umwandlung der katholischen Grundschule in eine Gemeinschaftsgrundschule. So kann jetzt endlich die kommissarische Leiterin die seit Monaten vakante Stelle der Schulleiterin übernehmen. „Die Zeit war längst reif dafür“, so kommentierte der Bürgermeister des Ortes die Entscheidung. Dem können auch wir nur zustimmen.

Quelle: wipperfuerth.de, 10.3.2020

Trotz Ausnahmen: Keine Schulgesetzänderung geplant

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„Die Landesregierung plant keine Gesetzesinitiative zur Änderung der verfassungsrechtlichen und der schulgesetzlichen Regelungen zu den Bekenntnisschulen.“

So lautet die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sigrid Beer. Wenig überraschend und trotzdem schade.

Hintergrund der Frage von Beer war die Besetzung einer Schulleiterstelle an einer Katholischen Grundschule durch eine evangelische Bewerberin.  Eine solche Ausnahme von der Bekenntnisbindung ist im Schulgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen.

Mit dieser Antwort verschließt die Landesregierung die Augen vor der gesellschaftlichen Realität: Kurz nachdem Beer die Kleine Anfrage gestellt hatte, wurde eine weitere Ausnahme durch die Bezirksregierung Münster durchgewunken. Weiterlesen

Kleine Anfrage der Grünen zu Schulleitungen an Bekenntnisschulen

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Bonn, 22.6.2018

Die Landesregierung hat am 24.7.2018 auf die Kleine Anfrage geantwortet.

So erfreulich es ist, dass im Juni in kurzer Folge zwei evangelischen Lehrkräften im Regierungsbezirk Münster die Erlaubnis erteilt wurde, entgegen dem Schulgesetz Rektorin bzw. Rektor einer katholischen Grundschule zu werden, so wenig ist nachzuvollziehen, dass diese Ausnahmen nicht die allgemeine Regel sein sollen. Dazu hat die schulpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag nun eine Kleine Anfrage gestellt: Schulleitungen an Bekenntnisgrundschulen: Besetzung mit zweierlei Maß?

Sigrid Beer weist darauf hin, dass in der Expertenanhörung zur letzten Schulgesetzänderung eine gesetzliche Ausnahmeregelung bei den Schulleitungen als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen wurde. Zu Recht stellt sie die Frage, warum die Schulträgerinnen der beiden Schulen nicht die Initiative ergriffen haben, die Schulen in Gemeinschaftsgrundschulen umzuwandeln, an denen es keine Vorgaben für die Konfessionszugehörigkeit der Lehrerinnen und Lehrer gibt.

Am wichtigsten ist aber die Frage, die Beer zum Schluss stellt:

„Wie wird das Schulrecht jetzt verfassungsgemäß angepasst, um überall im Land die Besetzung von Schulleitungsstellen an Bekenntnisgrundschulen, staatliche Schulen in kommunaler Trägerschaft, unabhängig von der konfessionellen Bindung mit guten Schulleiterinnen und Schulleitern möglichst schnell besetzen zu können?“

Einzig darum muss es gehen. Und, auf die Gefahr hin, dass wir uns wiederholen: Die Zeit der staatlichen Bekenntnisschule ist lange vorbei. Alle demokratischen Akteure im Landtag von NRW sollten sich einen Schubs geben und dafür sorgen, dass dieses Überbleibsel in unserer Landesverfassung aus Zeiten der strengen konfessionellen Trennung endlich abgelöst wird durch eine zeitgemäße Regelung, die nicht mehr zur Diskriminierung nicht katholisch getaufter Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler führt.

Wenn die „absolute Ausnahme“ zur Regel wird und das Gesetz zur Farce

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Gerade erst wurde in Gladbeck der Präzedenzfall geschaffen. Endlich durfte dort eine evangelische Lehrerin nach langem Hin und Her die Leitung einer katholischen Schule übernehmen. Und nun lässt die Bezirksregierung Münster in Borken gleich die nächste Ausnahme zu, genauer: es wurde ein „zwingender Ausnahmetatbestand“ festgestellt, um die Regelung des Schulgesetzes umgehen zu dürfen. Der evangelische Lehrer Lars Koschmieder war der einzige Bewerber auf die Rektorenstelle der katholischen Josefschule und freut sich, dass er die Aufgabe nun übernehmen darf.

Da bei einer solchen Lösung vermutlich alle Beteiligten zustimmen müssen, also von Träger (Kommune) über Schulaufsicht (Bezirksregierung und Schulministerium) bis hin zum Bistum, gilt das Schulgesetz nun offenbar regional unterschiedlich: Man darf davon ausgehen, dass im Erzbistum Köln weniger Bereitschaft besteht, konfessionsfremde Bewerberinnen und Bewerber als Schulleiter zuzulassen.

Etwas weiter gedacht, stellen diese Fälle das geltende Schulgesetz und die restriktiven Regelungen bzgl. Schulleitungen und Aufnahme von Schülerinnen und Schülern generell in Frage. Oder anders gesagt: Wann wird die Ausnahme zur Regel und das Schulgesetz zur Farce?

Quelle

Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen zulässig.

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Wie schön – das Schulministerium hat mal eben entschieden, dass man das mit dem Schulgesetz nicht so genau nehmen muss. Dort steht zwar klipp und klar, dass der Rektor oder die Rektorin einer katholischen Schule katholisch sein muss, und zwar ohne Ausnahme. Die gelten nämlich ausdrücklich nur für die „übrigen“ Lehrerinnen und Lehrer. Wir zitieren:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Aber in Gladbeck ist das jetzt egal. Dort darf die evangelische Bewerberin die Schulleitung nun doch übernehmen, weil man keine katholischen Bewerber gefunden hat. Das freut uns für die Josefschule und für Frau Wiwianka sehr. Weiterlesen

Schulausschuss Gladbeck fordert neues Schulgesetz

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„In Sorge um ein funktionierendes Grundschulsystem in Gladbeck und in Nordrhein-Westfalen bittet der Schulausschuss der Stadt Gladbeck dringend darum, die Besetzung der Leitungsstellen nicht an ein entsprechendes Bekenntnis, sondern ausschließlich an die fachliche Eignung und Befähigung entsprechender Lehrerinnen und Lehrer zu koppeln. Wir sehen hier ein Gesetz, das nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit entspricht und deshalb dringend angepasst werden muss!“ 

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sei aber der Hinweis erlaubt, dass Schulministerin Gebauer bislang noch nicht erkennen lässt, dass sie ernsthaft nach Lösungen sucht. Noch im April sagte sie im Gespräch mit dem Bonner General-Anzeiger:

GA: Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?
Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangenen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Quellen

Wieder Zoff um Besetzung von Rektorenstelle

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Kurze Beine – kurze Wege, 12.6.2018

Ob Borken oder Gladbeck, man ist sich einig bezüglich der Stellenbesetzungen an den jeweiligen staatlichen katholischen Grundschulen (beide übrigens benannt nach Josef, dem – so die Bibel – mehrfach übel mitgespielt wurde):

„Wichtiger als die konfessionelle Bindung muss doch die Versorgung unserer Schulen mit qualifizierten Rektorinnen oder Rektoren sein!“
(Gladbecks Bürgermeister Ulrich Roland)

„Ein Schulgesetz, in dem eine solche Engstirnigkeit verankert ist, muss dringend geändert werden.“
(Markus Schönherr, Borkener Zeitung)

Die Geschichte ist schnell erzählt und sie kommt uns bekannt vor: Die Rektorin einer katholischen Grundschule geht in Rente. Glücklicherweise gibt es eine erfahrene Kollegin, die gewillt ist, die Schulleitungsposition zu übernehmen und das kommissarisch bereits seit einiger Zeit macht. Sie ist allseitig beliebt und anerkannt und hat sich in der Position bewährt. Als die Stelle ausgeschrieben wird, bewirbt sie sich auf die Stelle. Als sie aufgrund fehlender Eignung abgelehnt wird, weil sie nicht den richtigen Taufschein hat, fallen alle aus allen Wolken und beschweren sich über den Starrsinn der Kirche.

Die Beschwerde ist also nachvollziehbar, müsste sich aber zuallererst an den Verfassungsgeber richten: Solange die Bekenntnisschule durch die Landesverfassung gesichert ist und ein Drittel aller staatlichen Grundschulen in NRW konfessionell gebunden sind, kann selbst der Heilige St. Josef nicht dafür sorgen, dass Vernunft einkehrt und die Stellen pragmatisch besetzt werden. Es liegt in den Händen des Landtags, die Verfassung zu ändern, ob mit Zustimmung der Kirchen oder ohne. In der Verfassung steht es so:

Artikel 12 Abs. 6 (3)
In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

Das Schulgesetz präzisiert:

§26 (6) In Schulen aller Schularten soll bei der Lehrereinstellung auf die Konfession der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden.
An Bekenntnisschulen müssen
1. die Schulleiterin oder der Schulleiter und
2. die übrigen Lehrerinnen und Lehrer dem betreffenden Bekenntnis angehören. Sie müssen bereit sein, im Sinne von Absatz 3 Satz 1 an diesen Schulen zu unterrichten und zu erziehen. Zur Sicherung des Unterrichts sind Ausnahmen von Satz 2 Nummer 2 zulässig.

Politisch ist eine solche Initiative des Landes äußerst unwahrscheinlich. Erst 2015 hat der Landtag das Schulgesetz geändert. Bis dahin mussten alle Lehrkräfte an Bekenntnisschulen ausnahmslos dem Bekenntnis angehören. Mehr hat sich die damalige rot-grüne Mehrheit nicht getraut. Es bestand die Sorge, dass der Gesetzentwurf andernfalls vor Gericht nicht Bestand haben würde.

Es gibt aber noch einen anderen Weg, um endlich zu zeitgemäßen Regelungen zu kommen:  Die betroffene Lehrerin könnte klagen. Es wäre ein langer Weg durch alle Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Der Jurist Sebastian Hartmann kam in einer Rechtseinschätzung bereits 2015 ganz ohne Rückgriff auf europäische Normen zu dem klaren Schluss, dass das Schulgesetz in NRW gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und damit gegen das Grundgesetz verstößt:

„Durch die geforderte Bekenntniszugehörigkeit von Lehrkräften und Schulleitung verstößt § 26 Abs. 6 SchulG NRW sowohl in seiner bisherigen als auch in seiner neuen Fassung gegen höherrangiges Bundesrecht in Form von § 1 AGG. Der Staat als solcher kann, obwohl er Bekenntnisschulen betreiben darf, sich nicht auf die Ausnahmeregelungen des AGG berufen, die in der derzeitigen Ausgestaltung zweifelsfrei nur für Religionsgemeinschaften gelten. Um diesen Missstand aufzulösen, müsste das Schulgesetz dahingehend geändert werden, dass es AGG-konform keine Einstellungsvoraussetzungen an das Bekenntnis knüpft.“

Die Chancen stehen gut, dass ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Land NRW dazu zwingen würde, endlich zeitgemäße Reformen auf den Weg zu bringen, damit es an staatlichen Grundschulen keine Diskriminierung mehr aufgrund des Taufscheins von Lehrkräften oder Schülern gibt.

Nachtrag:

In einem Interview mit dem Bonner General-Anzeiger (16.4.2018) wurde NRW-Bildungsministerin zu einem anderen Aspekt der Diskriminierung durch Bekenntnisschulen befragt:

Finden Sie es noch zeitgemäß, dass katholische und evangelische Schulen andersgläubige Kinder ablehnen dürfen?

Gebauer: Ich verfolge diese Debatte schon länger. In Bonn ist das ein Problem. Aus den anderen Landstrichen ist mir das in den vergangen Jahren nicht so stark widergespiegelt worden.

Bei einer Podiusmdiskussion in Bonn in 2012 sagte Gebauer noch einen Satz, der hoffen lässt, dass sie die Probleme nicht ignoriert:

„Wir müssen Probleme erkennen, diese Probleme gibt es und dieser Abend zeigt, dass Probleme angegangen werden.“

Liebe Frau Gebauer, bitte schreiten Sie zur Tat und tun Sie, was in Ihrer Macht steht, um die notwendigen Veränderungen auf den Weg zu bringen.

Quellen: